Am Boden zerstört
Verfasst: 01.04.2018, 21:06
Hallo Kienant e,
Wenn deine besonderen Umstände es erforderlich machen, dein Sohn versorgt zu wissen während deiner Zeit im Krankenhaus, gibt es aus meiner Erfahrungen folgene Anregungen
Sofern zumutbar und unter Beachtung der Handicap die stationäre Unterbringung in einer Einrichtung die dein Sohn fachlich betreuen kann, Verhinderungspflege und bei Vorhandensein einer Pflegestufe bis 31 Tage abrechnungsfähig über die Pflegeversicherung oder natürlich auch in häuslicher Pflege durch Vertraute deines Sohnes.
Wenn zeitlich die OP nicht verschoben werden kann und zwingen erforderlich ist, ist eine Aufnahme gemeinsam im Ausnahmefall im Krankenhaus auch möglich.?
Bei planbaren OP, kaum genehmigungsfähig, Telefonrunde mit dem KH kann dir die Fragen beantworten.
Natürlich gelten meine Hinweise nur, wenn du Alleinstehende mit ein pflegebedürftiges Kind sein solltest?
Alles gute für dich und du hast schon vieles geschafft, die Hürden meisters du organisatorisch sicher auch?
LG
Wenn deine besonderen Umstände es erforderlich machen, dein Sohn versorgt zu wissen während deiner Zeit im Krankenhaus, gibt es aus meiner Erfahrungen folgene Anregungen
Sofern zumutbar und unter Beachtung der Handicap die stationäre Unterbringung in einer Einrichtung die dein Sohn fachlich betreuen kann, Verhinderungspflege und bei Vorhandensein einer Pflegestufe bis 31 Tage abrechnungsfähig über die Pflegeversicherung oder natürlich auch in häuslicher Pflege durch Vertraute deines Sohnes.
Wenn zeitlich die OP nicht verschoben werden kann und zwingen erforderlich ist, ist eine Aufnahme gemeinsam im Ausnahmefall im Krankenhaus auch möglich.?
Bei planbaren OP, kaum genehmigungsfähig, Telefonrunde mit dem KH kann dir die Fragen beantworten.
Natürlich gelten meine Hinweise nur, wenn du Alleinstehende mit ein pflegebedürftiges Kind sein solltest?
Alles gute für dich und du hast schon vieles geschafft, die Hürden meisters du organisatorisch sicher auch?
LG