Ist das ein Versicherungsfall?!?
Verfasst: 12.10.2013, 09:27
Hallo liebe Kängurugemeinde,
letztens ist das Thema in meiner SHG aufgekommen - und beim Durchlesen des >>> "ultimativen Stomapannenthreads" <<< sind ja genügend Beispiele - haben wir uns gefragt: Wie ist das eigentlich - rechtlich gesehen - wenn einem der Beutel undicht wird (im Grunde ja egal ob bei Colo-, Ileo- oder Urostomaträgern), man z. B. bei Freunden oder im Hotel im Urlaub übernachtet und einen Schaden anrichtet - sprich Matratze, Teppich oder ähnliches verunreinigt... also Sachen, die man nicht so einfach reinigen (lassen) kann .
Ist das ein Fall für die Haftpflichtversicherung? Kann man da überhaupt belangt werden, weil - man macht das ja nicht extra ? Ich meine klar, dass man einen Schaden (wenn nötig) auch aus der eigenen Tasche bezahlt... aber wie ist es rechtlich gesehen ?
LG
Bag-Owner
letztens ist das Thema in meiner SHG aufgekommen - und beim Durchlesen des >>> "ultimativen Stomapannenthreads" <<< sind ja genügend Beispiele - haben wir uns gefragt: Wie ist das eigentlich - rechtlich gesehen - wenn einem der Beutel undicht wird (im Grunde ja egal ob bei Colo-, Ileo- oder Urostomaträgern), man z. B. bei Freunden oder im Hotel im Urlaub übernachtet und einen Schaden anrichtet - sprich Matratze, Teppich oder ähnliches verunreinigt... also Sachen, die man nicht so einfach reinigen (lassen) kann .
Ist das ein Fall für die Haftpflichtversicherung? Kann man da überhaupt belangt werden, weil - man macht das ja nicht extra ? Ich meine klar, dass man einen Schaden (wenn nötig) auch aus der eigenen Tasche bezahlt... aber wie ist es rechtlich gesehen ?
LG
Bag-Owner