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Gutachter und Schlichtungsstelle

BeitragVerfasst: 08.10.2011, 09:35
von haida
Hallo
ich habe meine unterlagen an die ärztekammer geschickt. es wurde zur gutachter-schlichtungsstelle weiter gegeben. wer hat damit erfahrung und kann mir rat geben?
lg haida

Gutachter und Schlichtungsstelle

BeitragVerfasst: 08.10.2011, 13:09
von Hanna70
Hallo haida,

in jedem Bundesland haben die Landesärztekammern unterschiedliche Verfahrensordnungen. Google einmal für Dein Bundesland nach Landesärztekammer und danach nach Verfahrensordnung.

Hier in Sachsen wird das Gutachten rein nach Aktenlage erstellt, das heißt, dass der Gutachter den Patienten nie zu Gesicht bekommt. Das hat Vor- und Nachteile, aber Du musst es nehmen, wie es in der Verordnung steht.

Hast Du schon eine Eingangsbestätigung erhalten? Darin steht eigentlich der weitere Verlauf. Außerdem bekommst Du mit der Eingangsbestätigung noch ein Formular für die Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht für die LÄK.

Ich musste vorher noch das betreffende KH über das Einreichen der Beschwerde informieren. Das musste zustimmen. Diese Zustimmung ist eigentlich eine Formsache, sie müssen es tun. Aber bis das KH dann die Unterlagen an die Ärztekammer weitergab, vergingen trotz mehrfacher Mahnungen 6 Monate.

Du musst also damit rechnen, dass sich die Angelegenheit sehr lange hinzieht. Von der Antragstellung bis zum Bescheid vergingen bei mir 15 Monate.

Der Verlauf bei mir: Antragstellung im Juni 2010 mit ausgewählten Kopien der Unterlagen und Gedächtnisprotokoll sowie Klagevorwurf. Im Dezember 2010 übergab das KH endlich die Einverständniserklärung und die Krankenakten an die LÄK.

Danach prüft erst einmal eine Kommission, ob der Vorwurf berechtigt erscheint und die Angelegenheit überhaupt an einen Gutachter übergeben werden sollte. Dabei fallen schon oft die Hälfte der Beschwerden durchs Raster.

Danach bekam ich einen Zwischenbescheid, in dem der Name des Gutachters genannt wurde. Wenn man diesen für befangen hält, könnte man ihn ablehnen. In dem Schreiben stand außerdem, dass die Begutachtung ab nun ca. 5 bis 6 Monate dauern würde.

Der Gutachter benötigte 4 Monate, danach entscheidet noch einmal eine Kommission, die dann den endgültigen Bescheid erstellt. Das waren dann auch noch einmal 3 Monate.

In meinem Bescheid steht, dass die Folgeerkrankungen auf die Behandlungsfehler (es waren leider mehrere!) zurückzuführen seien und der Haftpflichtversicherung des KH empfohlen wird, den Schaden anzuerkennen.

Mit diesem Bescheid musst Du Dich dann an die Haftpflichtversicherung des KH wenden. Und diese verzögert auch ganz gern noch einmal, indem sie ein Gegengutachten erstellen lässt. In meinem Fall haben sie nun erst einmal um etwas Geduld gebeten...???

haida, was Du jetzt vor allem brauchst, sind ganz viel Geduld und sehr gute Nerven.

Das zusammen wünsche ich Dir und viel Erfolg!

Wenn Du mehr Fragen hast, heraus damit, auch per PN.

Liebe Grüße von
Rosi
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Edit: Noch ein guter Rat: Weder telefonisch noch schriftlich drängeln. Solltest Du doch einmal nachfragen wollen, immer sehr höflich und freundlich bleiben! Die Sekretärinnen können meist am allerweingsten für die Verzögerungen.

Gutachter und Schlichtungsstelle

BeitragVerfasst: 08.10.2011, 18:05
von haida
Liebe Hanna,
ich danke dir für die info, da bin ich gespannt, wie lange es bei mir dauert, ich habe erst damit angefangen, aber es geht um die gerechtigkeit, und da ist es versuch wert.
lg marcela

Gutachter und Schlichtungsstelle

BeitragVerfasst: 26.10.2011, 20:45
von Aquamarin
Hallo haida,

ich habe vor ein paar Tagen auch einen Schlichtungsantrag gestellt.

Gruß
Aquamarin

Gutachter und Schlichtungsstelle

BeitragVerfasst: 21.01.2012, 12:07
von haida
Hallo,
ich habe heute von der Schlichtungsstelle die Aussagen der Ärzte (zur Kenntnis) bekommen. Natürlich bestreiten sie alles. besonders die Stationärztin schreibt, wie alles richtig gelaufen ist, wie es mir gut ging.....da werde ich jetzt nochmal meine meinung dazu sagen.
haida

Gutachter und Schlichtungsstelle

BeitragVerfasst: 21.01.2012, 16:51
von Hanna70
Hallo haida,

wenn Du die Aussagen der Ärzte zur Kenntnis bekommen hast, macht es wenig Sinn, jetzt darauf zu antworten. Dass die Ärzte eine "Schuld" ablehnen, ist doch klar.

Wenn Du darauf antwortest, würdest Du Dich wahrscheinlich zu wütenden und unbedachten Äußerungen hinreißen lassen. Das wäre nicht gut!

Ich habe die Stellungnahme der Ärzte erst nach Erhalt des Gutachtens lesen können. Auch ich bin dabei richtig wütend geworden, weil es voller Lügen war und sogar die mehrmals verschobene und dann missglückte OP vollkommen verschwiegen worden war. Aber der Gutachter arbeitet die Akte durch, die Stellungnahme der Ärzte spielt dabei keine Rolle. Dass darin die Schuld bestritten wird, weiß auch der Gutachter.

Also bleib erst mal ganz ruhig und erspar die diese Aufregung. Ich weiß, dass das sehr schwer fällt. :rolleyes:

Du wirst Deine Nerven noch später brauchen. Denn denke nicht, wenn das Gutachten für Dich positiv ausfallen sollte, dass dann alles ausgestanden ist. Mein Gutachten liegt jetzt seit fast 5 Monaten zur Regulierung bei der Haftpflichtversicherung des KH! Seitdem stellt sich die Versicherung tot!!!! :rolleyes:

Wenn Du weitere Fragen hast, gern per PN oder auch am Telefon.

Liebe Grüße von
Rosi

Gutachter und Schlichtungsstelle

BeitragVerfasst: 21.01.2012, 19:43
von haida
vielen dank, du hast recht, es war klar, das sie es nicht zugeben werden.
lg haida

Gutachter und Schlichtungsstelle

BeitragVerfasst: 20.06.2018, 23:16
von Bello1981
Mein Anwalt hat auch einen Antrag gestellt und dieses geschrieben

Herr ....... wurde am 27.10.2017 stationär aufgenommen, um operativ abklären zu lassen, ob es zum Rezidiv einer Leistenhernie gekommen war. Dieser Eingriff wurde am Freitag, 27.10.2017 durchgeführt. Am ersten postoperativen Tag traten Bauchschmerzen auf, die sich im weiteren Verlauf trotz Gabe von Schmerzmedikamenten verschlimmerten. Trotz anhaltender Schmerzen wurden weder am Samstag noch am Sonntag Maßnahmen zur Abklärung der Ursachen der Schmerzen veranlasst. Am Montag, 30.10.2017 wurde dann eine Revisionsoperation durchgeführt. Dabei zeigte sich eine Verletzung des Sigma, durch die Darminhalt in den Bauchraum ausgetreten war, was zu einer ausgedehnten Peritonitis geführt hatte.
Bei der Revision vom 30.10.2017 wurde der Darm reseziert und Herr ..... mit einem Stoma versorgt. In der Folge erlitt Herr .... einen septischen Schock und eine ARDS, die eine langwierige Beatmung notwendig machte. Bis zum 06.12.2017 wurde er auf der Intensivstation behandelt Die stationäre Behandlung dauerte bis zum 19.12.2017 an. In der Folge besserte sich der Gesundheitszustand von Herrn ...... Der künstliche Darmausgang konnte am 12.04.2018 in den Klinik zurück verlegt werden.
Ich bitte Sie zu klären, ob es bei der Behandlung von Herrn .... zu Behandlungsfehlern gekommen ist, dabei bitte ich in jedem Fall eine Stellungnahme zu folgenden Fragen:
• Ist die Sigmaperforation, die bei der Revision vom 30.10.2017 festgestellt worden, Folge eines Behandlungsfehlers?
• Ist auf die zunehmenden Beschwerden von Herrn .......in der Zeit vom 28. bis zum 30.10.2017 adäquat reagiert worden?
• Ist die Revision rechtzeitig erfolgt?
• Hätte der schwerwiegende Krankheitsverlauf bei rechtzeitiger Behandlung verhindert werden können?