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Schwerbehindertenausweis -- und nun ???

BeitragVerfasst: 01.02.2013, 17:14
von Hanna70
GEZ-Gebühr wird nur ermäßigt, wenn das Merkzeichen RF gegeben wurde.

Vollkommene Befreiung erhalten nur Schwerbehinderte ab 80 GdB mit MZ RF, die auch gleichzeitig Empfänger von Sozialleistungen sind.

LG Rosi

Schwerbehindertenausweis -- und nun ???

BeitragVerfasst: 02.02.2013, 01:10
von biggen
also, ich weiß zumindest, dass man mit dem schwerbehindertenausweis 100% und merkzeichen "B" seine begleitperson umsonst mit ins kino nehmen kann, zumindestens in den großen kinocentren wie UCI. mein mann und ich waren nämlich gestern im kino und wir haben nur 1 karte bezahlt.

gruß
biggen

Schwerbehindertenausweis -- und nun ???

BeitragVerfasst: 02.02.2013, 09:34
von Hannemann
Hallo Biggen

Wenn du Merkzeichen B hast! Da kannst du für dein Auto Steuerbefreiung beantragen. Oder du kannst jetzt 75€ beim Landratsamt bezahlen und bekommst füe 1Jahr Befreiung für alle öffentlichen Verkehrsmittel mit samt der Begleitperson für ganz Deutschland.

Hanni
ist bei mir so

Schwerbehindertenausweis -- und nun ???

BeitragVerfasst: 02.02.2013, 12:10
von Waltraud Mayer
Lediglich hier und da mal eine geringe Ermässigung beim Eintritt ins Theater, Museum, Schwimmbad etc. ist ggf. möglich aber das wars dann auch schon.

kriegst du als Rentner sogar eher.
Lediglich die Rabatte beim Autokauf, die aber nur bei Neuwagen gelten und auch nicht bei jedem Auto, und im Flieger fürs Übergepäck (hab ich aber noch nie gebraucht)aber ansonsten brauche ich den Ausweis als Rentner nicht...
LG Waltraud

Schwerbehindertenausweis -- und nun ???

BeitragVerfasst: 02.02.2013, 23:17
von biggen
hallo hannemann,
ich habe zwar auch 100%, aber das zusätzliche B hat mein mann. das auto hatten wir damals auf meinen namen angemeldet, weil ich damit auch zur arbeit fuhr (sonst hätte ich nur MIT meinem mann oder FÜR meinen mann mit dem auto unterwegs sein dürfen). und die berechtigung für die verbilligten bahnfahrten nützt uns leider nichts, weil ich meinen mann gar nicht in eine bahn oder einen bus reinkriege.
und ich meine, die steuerermäßigung für behinderte gibt es gar nicht mehr, so wie auch der rabatt bei der autoversicherung weggefallen ist.
korrigiert mich bitte, wenn ich hier mist von mir gebe, bin immer etwas flegmatisch in solchen sachen.

viele grüße
biggen

Schwerbehindertenausweis -- und nun ???

BeitragVerfasst: 03.02.2013, 01:09
von Biggi0001
Doch, Steuerermäßigung gibts noch und einige Autohersteller geben auch Rabatte.

Viele Grüße von Biggi

Schwerbehindertenausweis -- und nun ???

BeitragVerfasst: 03.02.2013, 12:13
von Frank38
Hallo,

habe hier mal eine aktuelle Liste für Schwerbehinderte Personen und deren voraussetzung, um Rabbat zu bekommen
bei verschiedenen Autoherstellern, vielleicht ist es hilfreich falls jemand sich einen Neuwagen kaufen möchte.
Die Autohersteller die dort nicht aufgelistet sind, da muss man sich beim Hersteller direkt erkundigen ob sie einen Rabbat gewähren.

http://www.bbab.de/pdf/Behinderten-Rabatt%202013.01.28.pdf

hier auch noch eine Seite falls man denn Wagen umrüsten muss, wegen der Behinderung.

http://www.autoanpassung.de/

Steuerermäßigung für Schwerbinderte Autofahrer gibt es immer noch, vorrausetzung sind bestimmte Merkzeichen, bei "G" sind es 50%. Die Steuerermäßigung hängt auch davon ab, dass der Schwerbehinderte auf das Recht zur unentgeltlichen Beförderung verzichtet.

lg Frank

Schwerbehindertenausweis -- und nun ???

BeitragVerfasst: 14.03.2018, 14:04
von cindra
in Bayern kann man sich bei 100% von der Lohnsteuer befreien lassen.
falls man nicht mehr berufstätig ist und mit jemandem zusammen lebt
geht es auch für die oder den. bei mir wäre es dann meine tochter wenn
ich in rente gehe

Schwerbehindertenausweis -- und nun ???

BeitragVerfasst: 03.10.2018, 16:27
von matilda
Soweit ich weiß, kann man auch die Deutsche Bahn kostenlos inkl. Begleitperson nutzen :gut:

Schwerbehindertenausweis -- und nun ???

BeitragVerfasst: 04.10.2018, 02:51
von Trudi
Da muss man allerdings vorher eine Wertmarke kaufen.

Man braucht, um diese zu bekommen, das Merkzeichen aG = außergewöhnlich gehbehindert

In diesem Fall geht auch eine Befreiung von der KFZ-STEUER und die Ausstellung des blauen, internationalen Parkausweises.
Bei Befreiung von der KFZ-STEUER darf das Fahrzeug dann allerdings nur für Fahrten für oder mit dem Behinderten genutzt werden. Oder dieser fährt selber.

Hab ich gerade durch!