Rundfunkbeitrag: Wer kann sich ganz oder teilweise befreien
Verfasst: 28.10.2013, 03:16
Hallo allerseits,
ich habe bei den verschiedenen Info´s, die man bei Umstellung von GEZ auf den Rundfunkbeitragsservice erhalten hat, gelesen, dass man mit Behindertenausweis und GdB 100 ganz oder teilweise von der Beitragszahlung befreit werden kann. Jetzt habe ich gelesen, das dies nur bei Eintragung des Merkzeichens RF oder bei Blindheit bzw. als Taublinder möglich ist.
Wie ist das bei euch. Hat jemand Erfahrung damit?
Liebe Grüße aus Frankfurt.
ich habe bei den verschiedenen Info´s, die man bei Umstellung von GEZ auf den Rundfunkbeitragsservice erhalten hat, gelesen, dass man mit Behindertenausweis und GdB 100 ganz oder teilweise von der Beitragszahlung befreit werden kann. Jetzt habe ich gelesen, das dies nur bei Eintragung des Merkzeichens RF oder bei Blindheit bzw. als Taublinder möglich ist.
Wie ist das bei euch. Hat jemand Erfahrung damit?
Liebe Grüße aus Frankfurt.