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Eure Erfahrungen mit Jobsuche als "Schwerbehinderter"

BeitragVerfasst: 23.03.2014, 12:00
von doro
Hallo Boppi,

ich wünsche Dir auf jeden Fall recht viel Erfolg und einen verständnisvollen Arbeitgeber.Manchmal sind auch gute Zeugnisse ausschlaggebend bei einem Vorstellungsgespräch .Daher, viel Glück :winke:

Eure Erfahrungen mit Jobsuche als "Schwerbehinderter"

BeitragVerfasst: 01.05.2014, 17:53
von dylan181070
Hallo Bobbi,
ich stimme Deiner Erklärung auch für DE 100% zu. Ich selbst habe 100% MdE. Äusserlich sieht mir allerdings 0% an. Es ist hier ebenfalls so das Du beim ausfüllen eines Fragebogens des AG wahrheitsgemäße Angaben machen MUßT, wenn Du eineFrage nicht beantworten möchtest darfst Du sie aber unbeantwortet lassen. Was aber sicherlich einer Disqualifizierung gleich kommt. Machst Du eine Falsche Angabe ist dies für den AG wenn Du auffliegst ein Kündigungsgrund. Ich habe es grundsätzlich so gehandhabt das ich diese in meinem Bewerbungsschreiben generell nie erwähne, denn damit disqualifizierst Du Dich selbst, dazu bist Du in einer Bewerbung nicht verpflichtet. Ich habe den Verlauf des Vorstellungsgespräches abgewartet, hatte ich ein gutes Bauchgefühl habe ich die Behinderung immer irgendwie rethorisch mit ins Gespräch eingeschoben. UND diese sofort abgemildert, z.B das diese mich in meinem Beruf nie beeinträchtigt habe.... mit Vermerk auf meine Arbeitszeugnisse :gut: Habe so jede Arbeitsstelle bekommen.Wenn nach gehagt wurde immer mit positiver Ausstrahlung geantwortet, aber knapp. LG Dylan :winke:

Eure Erfahrungen mit Jobsuche als "Schwerbehinderter"

BeitragVerfasst: 01.05.2014, 18:10
von dylan181070
ACHTUNG Bobbi
In allen anderen Punkten stimme ich HÄSELEIN und BÖRNY komplett zu. Kündigungsschutz, Schwerbehinderte werden bevorzugt behandelt.... alles bla, bla. Die Strafgelder sind so gering das die AG das tatsächlich aus der Portokasse zahlen können. DAS IST LEDIGLICH FÜR GROSSE UNTERNEHMEN/INSTITUTIONEN interessant. Da es einen prozentualen Soll gilt zu erfüllen. Kleinbetriebe fahren sich mit dem Strafgeld günstiger( im Krankheitsfall).
Gruss dylan

Eure Erfahrungen mit Jobsuche als "Schwerbehinderter"

BeitragVerfasst: 01.05.2014, 22:09
von Melli
Super Beitrag, Häslein! :super:

Meine AG wussten noch nie von chronischer Krankheit oder Stoma...so soll's auch bleiben.

Gerade überlege ich, ob es die Frage nach der Schwerbehinderung sogar gab bei mir...kann sein.

Eure Erfahrungen mit Jobsuche als "Schwerbehinderter"

BeitragVerfasst: 03.05.2014, 00:02
von acme84
in Deutschland ist die pauschale frage nach schwerbehinderung 1. Nicht erlaubt und 2. Darf man lügen, wenn der AG echt so blöd ist und diese frage stellt. Ein Kündigungsgrund entsteht dadurch nicht, denn der AG hat sich ja bereits rechtswidrig verhalten beim Stellen dieser frage.
ABER wenn man sich z.b. bei einem umzugsunternehmen bewirbt und die dort fragen: haben sie Krankheiten, die ihnen schweres heben verbieten, dann ist diese frage gerechtfertigt und muss wahrheitsgemäß beantwortet werden.
Die frage nach Krankheit muss also der Art der arbeit angepasst sein, dann ist sie legitim.

Mein AG weiß übrigens von meinem Stoma, weil ich einen tollen Chef habe, der mich sogar im Krankenhaus besucht hat, jedoch habe ich keinen gdb geltend gemacht. Grundsätzlich will ich den gdb noch beantragen aber nicht beim AG geltend machen. mein AG geht großartig mit meinem zustand um (und mit meinem erhöhten Krankenstand). Das zahle ich ihm zurück durch maximalen Einsatz (z.b. remote arbeit, wenn ich krankgeschrieben bin) und Loyalität.
sollte ich mal in die Verlegenheit kommen mich neu bewerben zu müssen, dann würde ich meine Behinderung jedoch nicht angeben, weil ich nie sicher sein könnte, wie ein neuer AG/personaler reagiert.

Eure Erfahrungen mit Jobsuche als "Schwerbehinderter"

BeitragVerfasst: 04.05.2014, 13:08
von Sabine049
Jetzt bin ich hins. der Begriffliche: GdB = Grad der Behinderung und MdE = Minderung der Erwerbsfähigkeit irritiert und leicht konfus!

ch stimme Deiner Erklärung auch für DE 100% zu. Ich selbst habe 100% MdE.


Nun bin ich in der Materie nicht so firm wie Herbert od. Häslein; bislang ging ich davon aus, dass bei einer "Minderung der Erwebsfähigkeit = MdE" die tatsächliche Erwerbsfähigkeit prozentual gemindert bzw. eingeschränkt ist und sich dementsprechend auf die Rentenhöhe (Erwerbsminderungsrente) auswirkt???

Hingegen ein Behinderter mit einem Grad von bspw. - maximal - 100 nicht zwangsläufig in seiner Erwerbsfähigkeit sprich Beruf eingeschränkt ist, sondern seiner Tätigkeit relativ uneingeschränkt nachgehen kann und darf!

Konfuse Grüße Sabine

Eure Erfahrungen mit Jobsuche als "Schwerbehinderter"

BeitragVerfasst: 06.05.2014, 10:07
von Webkänguru
Hallo,

Sabine hat recht, die Begriffe dürfen nicht miteinander verwechselt werden:

Die Minderung der Erwerbstätigkeit (MdE) ist eine von mehreren gesetzlichen Voraussetzungen für die Gewährung einer Verletztenrente wegen eines Arbeitsunfalls, Wegeunfalls oder einer Berufskrankheit durch die gesetzliche Unfallversicherung. Er ist nicht gleichzusetzen mit den Begriffen Arbeitsunfähigkeit (AU) der gesetzlichen Krankenversicherung, Erwerbsminderung (EM) der gesetzlichen Rentenversicherung oder Grad der Behinderung (GdB) des Rechts der behinderten Menschen. Hinter diesen Begriffen stehen jeweils verschiedene rechtliche Definitionen.
Quelle: Wikipedia


Viele Grüße,
Christian

Eure Erfahrungen mit Jobsuche als "Schwerbehinderter"

BeitragVerfasst: 24.01.2018, 19:15
von stefanie1231
Webkänguru hat geschrieben:Hallo,

Sabine hat recht, die Begriffe dürfen nicht miteinander verwechselt werden:

Die Minderung der Erwerbstätigkeit (MdE) ist eine von mehreren gesetzlichen Voraussetzungen für die Gewährung einer Verletztenrente wegen eines Arbeitsunfalls, Wegeunfalls oder einer Berufskrankheit durch die gesetzliche Unfallversicherung. Er ist nicht gleichzusetzen mit den Begriffen Arbeitsunfähigkeit (AU) der gesetzlichen Krankenversicherung, Erwerbsminderung (EM) der gesetzlichen Rentenversicherung oder Grad der Behinderung (GdB) des Rechts der behinderten Menschen. Hinter diesen Begriffen stehen jeweils verschiedene rechtliche Definitionen.
Quelle: Wikipedia


Viele Grüße,
Christian

:hmm: