Behandlungsvertrag unwirksam bei fehlender Aufklärung?
Verfasst: 09.07.2014, 13:20
Ich weiß nicht mehr weiter, habe deshalb dieses Forum gewahlt und hoffe auf eine Antwort.
Ein Patient muss wegen Divertikulitis am Darm operiert werden, wird am Tag davor im Großen und Ganzen aufgeklärt und unterschreibt den Aufklärungs- Einwilligungsbogen. Beim Hinausgehen merkt der Patient an, dass er eine kleine Hämorrhoiden habe die er gerne verödet hätte und ob man das nicht während der Narkose mit 'erledigen' könnte. Der Arzt antwortet 'mal sehen, ich werde es mal ansprechen'. Das war's ... Keine Aufklärung usw.
Am nächsten Tag wurde statt der Verödung eine Hämorrhoidektomie vorgenommen, ohne Zustimmung des Patienten. Anzumerken sei noch, dass keine Indikation vorlag. Patient hat wochenlang Schmerzen/Blutungen und ist nach 1,5 Jahren immer noch Inkontinent II° . Verschiedene OPs stehen noch an...
Ein Jahr nach Op ' bekam der Patient die Unterlagen und stellt fest das in dem Einwilligungsbogen nachträglich (nach Unterschrift) 'Patientin wünscht Hämorrhoidektomie' eingetragen worden ist ( klar zu erkennen, da absolut anderes Schriftbild). Diese Operation war nicht
behandlungsfehlerfrei, die Divertikulitis OP allerdings schon.
Jetzt zu meiner Frage:
Ist nicht der komplette Behandlungsvertrag als nichtig zu sehen, weil ohne Einwilligung + Aufklärung die Hämorrhoiden operiert wurden? Es wurde nur ein Aufklärungsbogen (Divertikulitis) verwendet.
Ein Patient muss wegen Divertikulitis am Darm operiert werden, wird am Tag davor im Großen und Ganzen aufgeklärt und unterschreibt den Aufklärungs- Einwilligungsbogen. Beim Hinausgehen merkt der Patient an, dass er eine kleine Hämorrhoiden habe die er gerne verödet hätte und ob man das nicht während der Narkose mit 'erledigen' könnte. Der Arzt antwortet 'mal sehen, ich werde es mal ansprechen'. Das war's ... Keine Aufklärung usw.
Am nächsten Tag wurde statt der Verödung eine Hämorrhoidektomie vorgenommen, ohne Zustimmung des Patienten. Anzumerken sei noch, dass keine Indikation vorlag. Patient hat wochenlang Schmerzen/Blutungen und ist nach 1,5 Jahren immer noch Inkontinent II° . Verschiedene OPs stehen noch an...
Ein Jahr nach Op ' bekam der Patient die Unterlagen und stellt fest das in dem Einwilligungsbogen nachträglich (nach Unterschrift) 'Patientin wünscht Hämorrhoidektomie' eingetragen worden ist ( klar zu erkennen, da absolut anderes Schriftbild). Diese Operation war nicht
behandlungsfehlerfrei, die Divertikulitis OP allerdings schon.
Jetzt zu meiner Frage:
Ist nicht der komplette Behandlungsvertrag als nichtig zu sehen, weil ohne Einwilligung + Aufklärung die Hämorrhoiden operiert wurden? Es wurde nur ein Aufklärungsbogen (Divertikulitis) verwendet.