Info: Zuzahlungen zu Hilfsmitteln
Verfasst: 03.06.2015, 13:08
Hallo,
auf Stoma-Welt.de haben wir eine dreiteilige Serie zu den Hilfsmittel-Zuzahlungen veröffentlicht:
Teil 1: Zuzahlungen zur Stomaversorgung
Grundsätzlich zahlen Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen für Hilfsmittel eine Zuzahlungen in Höhe von 10 Prozent, höchstens jedoch 10 Euro bzw. nie mehr als die Kosten des jeweiligen Hilfsmittels. Eine Ausnahme sind die zum Verbrauch bestimmten Hilfsmittel. Artikel zur Stomaversorgung sind solche zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel. weiter lesen...
Teil 2: Hilfsmittel-Zuzahlungen und Befreiung
In dem ersten Teil unserer Serie haben wir uns mit den zum Verbrauch bestimmten Hilfsmitteln beschäftigt. Eigentlich eher ein Sonderfall unter den Zuzahlungen, da Stomabeutel & Co. nur einen kleinen Teil der gesamten Hilfsmittel-Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen ausmachen. Aber wie hoch sind die Zuzahlungen für andere Hilfsmittel und wer kann sich von den Zuzahlungen befreien lassen? weiter lesen...
Teil 3: was, wenn ich zuviel gezahlt habe?
Es gibt Situationen, in denen zu viel Zuzahlungen gezahlt wurden, z.B. wenn im Laufe eines Jahres die Belastungsgrenze erreicht und keine Befreiung beantragt wurde. Oder wenn Zuzahlungen unberechtigt verlangt wurden. Worauf Stomaträger besonders achten sollten und wie zu viel gezahlte Beträge zurück gefordert werden können, das zeigen wir euch im letzten Teil unserer Serie. weiter lesen...
Vielen Dank an Ele 1, die hier im Forum live über Ihre Erfahrungen berichtet und damit viele Anregungen für den dritten Teil unserer Serie beigesteuert hat
Ihr habt weitere Fragen zu den Zuzahlungen? Dann schreibt eure Fragen, Erfahrungen und Tipps direkt hier auf und diskutiert mit uns. Wir freuen uns auf eure Beiträge
Viele Grüße,
Christian
auf Stoma-Welt.de haben wir eine dreiteilige Serie zu den Hilfsmittel-Zuzahlungen veröffentlicht:
Teil 1: Zuzahlungen zur Stomaversorgung
Grundsätzlich zahlen Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen für Hilfsmittel eine Zuzahlungen in Höhe von 10 Prozent, höchstens jedoch 10 Euro bzw. nie mehr als die Kosten des jeweiligen Hilfsmittels. Eine Ausnahme sind die zum Verbrauch bestimmten Hilfsmittel. Artikel zur Stomaversorgung sind solche zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel. weiter lesen...
Teil 2: Hilfsmittel-Zuzahlungen und Befreiung
In dem ersten Teil unserer Serie haben wir uns mit den zum Verbrauch bestimmten Hilfsmitteln beschäftigt. Eigentlich eher ein Sonderfall unter den Zuzahlungen, da Stomabeutel & Co. nur einen kleinen Teil der gesamten Hilfsmittel-Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen ausmachen. Aber wie hoch sind die Zuzahlungen für andere Hilfsmittel und wer kann sich von den Zuzahlungen befreien lassen? weiter lesen...
Teil 3: was, wenn ich zuviel gezahlt habe?
Es gibt Situationen, in denen zu viel Zuzahlungen gezahlt wurden, z.B. wenn im Laufe eines Jahres die Belastungsgrenze erreicht und keine Befreiung beantragt wurde. Oder wenn Zuzahlungen unberechtigt verlangt wurden. Worauf Stomaträger besonders achten sollten und wie zu viel gezahlte Beträge zurück gefordert werden können, das zeigen wir euch im letzten Teil unserer Serie. weiter lesen...
Vielen Dank an Ele 1, die hier im Forum live über Ihre Erfahrungen berichtet und damit viele Anregungen für den dritten Teil unserer Serie beigesteuert hat
Ihr habt weitere Fragen zu den Zuzahlungen? Dann schreibt eure Fragen, Erfahrungen und Tipps direkt hier auf und diskutiert mit uns. Wir freuen uns auf eure Beiträge
Viele Grüße,
Christian