KK will Stomaversg. bei Pflegestufe 2 nicht mehr übernehmen
Verfasst: 12.04.2016, 16:02
Hallo Margot,
nach einer Fuß-OP wurde die Wunde auch von einem Pflegedienst zu Hause weiter versorgt. Das ist eine Leistung, die unmittelbar als Folge der Erkrankung erbracht wird und darum auch eine Leistung der Krankenkasse ist - wie bei Dir die 7 Wochen nach der Entlassung aus dem KH.
Die Dauerversorgung (abgesehen von evtl. den ersten Wochen nach der OP!) ist dann aber eine Pflegeleistung. Wenn ein Familienangehöriger die Pflege übernimmt und man deshalb das Geld für die Pflegestufe gezahlt bekommt, muss man das dann an den Pflegedienst zahlen, wenn der Angehörige die Pflege nicht übernehmen kann (zeitweise oder auch auf Dauer).
Wie das läuft, wenn das Pflegegeld direkt an einen Pflegedienst überwiesen wird, weil eben Pflegeleistungen durch diesen erbracht werden, weiß ich nicht. Es könnte aber sein, dass das Pflegegeld für die zusätzliche Leistung "Stomaversorgung" nicht ausreicht und man deshalb selbst zur Kasse gebeten wird.
LG Rosi
nach einer Fuß-OP wurde die Wunde auch von einem Pflegedienst zu Hause weiter versorgt. Das ist eine Leistung, die unmittelbar als Folge der Erkrankung erbracht wird und darum auch eine Leistung der Krankenkasse ist - wie bei Dir die 7 Wochen nach der Entlassung aus dem KH.
Die Dauerversorgung (abgesehen von evtl. den ersten Wochen nach der OP!) ist dann aber eine Pflegeleistung. Wenn ein Familienangehöriger die Pflege übernimmt und man deshalb das Geld für die Pflegestufe gezahlt bekommt, muss man das dann an den Pflegedienst zahlen, wenn der Angehörige die Pflege nicht übernehmen kann (zeitweise oder auch auf Dauer).
Wie das läuft, wenn das Pflegegeld direkt an einen Pflegedienst überwiesen wird, weil eben Pflegeleistungen durch diesen erbracht werden, weiß ich nicht. Es könnte aber sein, dass das Pflegegeld für die zusätzliche Leistung "Stomaversorgung" nicht ausreicht und man deshalb selbst zur Kasse gebeten wird.
LG Rosi