Anerkennung Behinderung nach Stomaanlage, wie ist es nach de
Verfasst: 11.05.2016, 10:50
Hallo liebe Foris,
im Sommer 2015 wurde mir ein Colostoma aufgrund Divertikulitis gelegt, welches jetzt
im März wieder rückverlegt wurde.
Zwischenzeitlich hatte ich einen Bescheid vom Amt für Soziales mit einem Grad der Behinderung (50)
erhalten. Nachprüfung seitens des Amtes soll im März 2017 erfolgen.
Frage: Muss ich die RV melden und der Grad der Behinderung wird wieder auf "0" gesetzt? Oder
gilt die Grunderkrankung Divertikulitis in irgendeiner Form weiter?
Lieben Dank vorab für eure Meinungen hierzu!
LG Gisela
im Sommer 2015 wurde mir ein Colostoma aufgrund Divertikulitis gelegt, welches jetzt
im März wieder rückverlegt wurde.
Zwischenzeitlich hatte ich einen Bescheid vom Amt für Soziales mit einem Grad der Behinderung (50)
erhalten. Nachprüfung seitens des Amtes soll im März 2017 erfolgen.
Frage: Muss ich die RV melden und der Grad der Behinderung wird wieder auf "0" gesetzt? Oder
gilt die Grunderkrankung Divertikulitis in irgendeiner Form weiter?
Lieben Dank vorab für eure Meinungen hierzu!
LG Gisela