Was bringt uns das neue Hilfsmittel-Gesetz HHVG?
Verfasst: 27.08.2016, 15:18
Hallo zusammen,
wir haben im Stoma-Forum in den vergangenen Monaten verstärkt über das Thema Ausschreibungen diskutiert. Auslöser war die erste Ausschreibung der KKH zur Versorgung der bei ihr versicherten Stomaträger. Wohin Ausschreibungen führen können haben Rosi und andere Betroffene hier im Forum am Beispiel der Inkontinenz-Versorgung aus eigener (leider negativer) Erfahrung beschrieben.
Aufgrund der vielen negativen Fälle, die in der Inkontinenz-Versorgung öffentlich geworden sind, reagierte das Gesundheitsministerium jetzt und veröffentlichte den Entwurf für ein Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung (HHVG), das bereits zum 1.1.2017 in Kraft treten könnte.
Der Gesetzentwurf enthält einige wichtige Änderungen um zu verhindern, dass im Falle einer Ausschreibung die Qualität der Hilfsmittel-Versorgung unter die Räder kommt. Das ausschließlich der niedrigste Preis entscheidet, wer die Hilfsmittel-Versorgung durchführen darf, ist das typische Merkmal einer Ausschreibung. Zukünftig sollen aber neben dem Preis auch Qualitätskriterien mit über die Hilfsmittel-Versorgung entscheiden. Und die Krankenkassen sollen bei Auffälligkeiten ihre Vertragspartner stärker überprüfen.
Unabhängig von Ausschreibungen sollen die Versorger zukünftig an die Krankenkassen melden, wenn sie neben der gesetzlichen Zuzahlung von 10 Euro im Monat eine weitere Aufzahlung von einem Stomaträger verlangen. Denn diese Aufzahlungen sind nur für Hilfsmittel erlaubt, die über den medizinisch notwendigen Bedarf hinaus gehen. Verlangt der Versorger für eine Tube Stomapaste extra Geld, obwohl die Paste auf dem Rezept steht, ist dies schon heute nicht zulässig.
Diese und weitere Regelungen aus dem Gesetzentwurf wirken sich positiv auf unsere Hilfsmittel-Versorgung aus (wer sich näher dafür interessiert, kann sich den Gesetzentwurf hier herunter laden). Die Sache hat aber einen Haken, denn das geplante Gesetz stellt nicht klar, in welchen Fällen eine Ausschreibung überhaupt sinnvoll ist und wann nicht. Aber genau so eine Klarstellung bräuchte es, damit das Thema Ausschreibung für Stomaträger endgültig vom Tisch ist. Ansonsten müssen wir weiterhin befürchten, dass es in den kommenden Jahren zu harten Einschnitten in der Stomaversorgung kommt, ähnlich wie es in der Inkontinenz-Versorgung bereits der Fall ist.
Die Lösung könnte tatsächlich relativ simpel sein. In §127 Absatz 1 SGB V steht seit der Gesundheitsreform von 2006: „[Ausschreibungen sind für] Versorgungen mit hohem Dienstleistungsanteil in der Regel nicht zweckmäßig“. Das die Stomaversorgung mit einem hohen Dienstleistungsanteil verbunden ist, ist allgemein unstrittig. Nach der Stoma-Operation werden Stomaträger zu Hause in der Selbstversorgung angeleitet, bei Komplikationen ist der Hilfsmittel-Versorger meist der erste Ansprechpartner. Und wenn das Sanitätshaus bei Versorgungs-Problemen nicht kurzfristig reagiert, sitzen Stomaträger im wahrsten Sinne des Wortes in der Sch…
Warum als nicht die drei Worte "in der Regel" aus §127 Absatz 1 streichen? Und damit für Klarheit sorgen.
Ich weiß, manchmal ist es mühsam sich mit Dingen zu beschäftigen, die noch nicht spruchreif sind und vielleicht so kommen, vielleicht auch anders. Trotzdem möchten wir euch zu dieser wichtigen Gesetzesänderungen hier auf dem Laufenden halten. Und freuen uns auf eure Meinungen und Kommentare dazu
Viele Grüße,
Christian
wir haben im Stoma-Forum in den vergangenen Monaten verstärkt über das Thema Ausschreibungen diskutiert. Auslöser war die erste Ausschreibung der KKH zur Versorgung der bei ihr versicherten Stomaträger. Wohin Ausschreibungen führen können haben Rosi und andere Betroffene hier im Forum am Beispiel der Inkontinenz-Versorgung aus eigener (leider negativer) Erfahrung beschrieben.
Aufgrund der vielen negativen Fälle, die in der Inkontinenz-Versorgung öffentlich geworden sind, reagierte das Gesundheitsministerium jetzt und veröffentlichte den Entwurf für ein Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung (HHVG), das bereits zum 1.1.2017 in Kraft treten könnte.
Der Gesetzentwurf enthält einige wichtige Änderungen um zu verhindern, dass im Falle einer Ausschreibung die Qualität der Hilfsmittel-Versorgung unter die Räder kommt. Das ausschließlich der niedrigste Preis entscheidet, wer die Hilfsmittel-Versorgung durchführen darf, ist das typische Merkmal einer Ausschreibung. Zukünftig sollen aber neben dem Preis auch Qualitätskriterien mit über die Hilfsmittel-Versorgung entscheiden. Und die Krankenkassen sollen bei Auffälligkeiten ihre Vertragspartner stärker überprüfen.
Unabhängig von Ausschreibungen sollen die Versorger zukünftig an die Krankenkassen melden, wenn sie neben der gesetzlichen Zuzahlung von 10 Euro im Monat eine weitere Aufzahlung von einem Stomaträger verlangen. Denn diese Aufzahlungen sind nur für Hilfsmittel erlaubt, die über den medizinisch notwendigen Bedarf hinaus gehen. Verlangt der Versorger für eine Tube Stomapaste extra Geld, obwohl die Paste auf dem Rezept steht, ist dies schon heute nicht zulässig.
Diese und weitere Regelungen aus dem Gesetzentwurf wirken sich positiv auf unsere Hilfsmittel-Versorgung aus (wer sich näher dafür interessiert, kann sich den Gesetzentwurf hier herunter laden). Die Sache hat aber einen Haken, denn das geplante Gesetz stellt nicht klar, in welchen Fällen eine Ausschreibung überhaupt sinnvoll ist und wann nicht. Aber genau so eine Klarstellung bräuchte es, damit das Thema Ausschreibung für Stomaträger endgültig vom Tisch ist. Ansonsten müssen wir weiterhin befürchten, dass es in den kommenden Jahren zu harten Einschnitten in der Stomaversorgung kommt, ähnlich wie es in der Inkontinenz-Versorgung bereits der Fall ist.
Die Lösung könnte tatsächlich relativ simpel sein. In §127 Absatz 1 SGB V steht seit der Gesundheitsreform von 2006: „[Ausschreibungen sind für] Versorgungen mit hohem Dienstleistungsanteil in der Regel nicht zweckmäßig“. Das die Stomaversorgung mit einem hohen Dienstleistungsanteil verbunden ist, ist allgemein unstrittig. Nach der Stoma-Operation werden Stomaträger zu Hause in der Selbstversorgung angeleitet, bei Komplikationen ist der Hilfsmittel-Versorger meist der erste Ansprechpartner. Und wenn das Sanitätshaus bei Versorgungs-Problemen nicht kurzfristig reagiert, sitzen Stomaträger im wahrsten Sinne des Wortes in der Sch…
Warum als nicht die drei Worte "in der Regel" aus §127 Absatz 1 streichen? Und damit für Klarheit sorgen.
Ich weiß, manchmal ist es mühsam sich mit Dingen zu beschäftigen, die noch nicht spruchreif sind und vielleicht so kommen, vielleicht auch anders. Trotzdem möchten wir euch zu dieser wichtigen Gesetzesänderungen hier auf dem Laufenden halten. Und freuen uns auf eure Meinungen und Kommentare dazu
Viele Grüße,
Christian