Hallo und einen schönen Sonntag noch im Raum der Interessierten,
Hallo Sammy Hallo Trineline, In meinem letzten Beitrag habe ich auch die wirtschaftlichen Interessen beider Vertragspartner, sprich unsere Versorger und Krankenkasse, betont.
Die Pauschalvergütung für die Versorgung unserer Stomata unterliegen der Vertragsbindung und die zusätzlichen ärztlichen Verordnungen aus aktuell notwendiger medizinischer Grundlage, hat nichts mit einer „Pauschalvergütung“, also endsprechend z.B. zusätzliche Kosten in der ambulanten „Wundversorgung“, aber auch aller zusätzlichen Materialien dafür.
Mal mein persönliches Beispiel:
Zweiteiler mit Ausstreifbeutel (weil mein Freund wie ein Dünndarmausgang fördert) in Rahmen der Pauschalvergütung und das natürlich im notwendigen Umfang in Menge und Qualität der Versorgung. Auf denkt: auch mal über der Pauschalvergütung sofern es sich mit ärztlicher Verordnung begründet.
Meine zwei mitunter stark fördernden Fistelausgänge, wird eine mit Zweiteiler und die zweite mit Drainagebeutel versorgt.
Meine zwei weiteren Fistelausgänge werden mehrmals täglich durch eine spezielle Wundversorgung mit Kompressen „abgedeckt/versorgt“.
Die Fistelversorgung unterliegt nicht der Vertragsanbindung unserer Versorger mit den Krankenkassen einer Pauschalvergütung.
Natürlich ist mein Beispiel, auch für die Versorgungen mit zusätzlichen Bedarf, die über den normalen Gebrauch der Pauschalvergütungen geht, im Einzelfall gemäß ärztlicher Verordnung gängige Praxis. Ja natürlich machen die Versorger Angebote bei Ausschreibungen, nach Typ Musterpatient und man sollte sehr wohl mit Nachdruck den notwendigen Bedarf einfordern.
Auf den Punkt geschrieben, die sehr gut bezahlten Mitarbeiter unserer Versorger und erst Recht die Mitarbeiter der Krankenkassen, sind gut, (ich meine zu wissen sehr gut bezahlte Mitarbeiter der Krankenkassen.
Beide Bereiche sind nur Dienstleister der privaten und gesetzlich Versicherten, dabei werden auch mal locker Entscheidungen aus dem HHVG die fern ab der jeglicher gesetzlicher Grundlage ist. Mitunter habe ich die Erfahrungen gemacht (bei meine Betreuten vorwiegend), erst einmal ablehnen den berechtigten Anspruch auf HHVG Leistung,
macht derjenige kein Widerspruch, na dann füllen sich die Kassen beider Bereiche noch mehr.Das mögen aus meiner Sicht beurteilt persönliche Erfahrungen sein, aber wenn ich genau weiß wie chronisch kranke aber auch Menschen mit Handicaps um ihre berechtigten Ansprüche betteln müssen, dann stimmt etwas in diesem System nicht.
Diese geprägte ICH und NEIDGESELLSCHAFT, sprich mein Arbeitsplatz ist nur gesichert wenn diese „Versorger“ noch mehr Gewinne machen.
Bei Ablehnung von Leistungen die auf euch in Schriftform zukommt, lest euch mal die gesetzlichen Gründe genau durch (Versorger oder KK müssen euch die zukommen lassen sofern gewünscht) und schon sehr oft widersprechen sie sich zur Leistungsversagung.
Zum Beispiel; Der ausgehandelter Vertrag eurer Kk mit den Versorger, nicht selten trägt der Versorger von Leistungen aus den HHVG die Hauptschuld, alles unter den Motto noch mehr Gewinne zu machen, was interessiert mich der Betroffene der es ausbaden muss.
Wieder nur eine persönliche Randbemerkung.
Lg aus Berlin der Peter51 der gestern eine t
olle Einschulung seines zweit jüngsten Enkel hatte und das war ein Tag den ich besonders genossen habe.Jetzt kommt nur noch ein zweites Ziel erreichen zu dürfen, d
ie Einschulung der jüngsten Enkeltochter in drei Jahren und mein "Hauptziel" die goldene Hochzeit in paar Jahren.
Sich Ziele setzen, verstehe ich als Kraftspender für mich kranken "Huhn", ohne wäre das Leben ohne Inhalt, lach Soory für mein langen Text:frieden: