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Erwerbsminderungsrente und Arbeitsvertrag

BeitragVerfasst: 04.05.2017, 14:11
von Marly
Hallo,

in Rekordgeschwindigkeit von nichtmal 4 Wochen ist meine volle Erwerbsminderungsrente auf 3 Jahre begrenzt durch. Nun bin ich ja immernoch bei meinem Arbeitgeber angestellt. Weiß jemand, wie das nun ist? Bleibt der Vertrag bestehen, löst er sich automatisch auf, oder wird er gekündigt?

Mir ist die ganze Zeit eh schon etwas unangenehm, dass er noch besteht, da meine direkten Kollegen keinen Ersatz für mich bekommen. Ich werde da auch nie wieder arbeiten können, weil man viel schweres heben muss. Aber selbst kündigen kann ich auch nicht, da mir dann irgendwann eine Sperrzeit beim Arbeitsamt droht, wenn die Rente mal nicht mehr nötig sein sollte.

Marly

Erwerbsminderungsrente und Arbeitsvertrag

BeitragVerfasst: 04.05.2017, 18:05
von Börgi
Hallo Marly,
wenn Du eine volle EM-Rente (100%) bekommst, darfst Du 450,- Euro abzugsfrei dazu verdienen! Das ist aber auch in Deinem Rentenbescheid genau erläutert.
Ich würde mich vertrauensvoll an meinen Arbeitgeber wenden und das Gespräch suchen, um eine für beide Seiten verträgliche Lösung zu finden.

Viel Glück wünscht Börgi!!! :winke:

Erwerbsminderungsrente und Arbeitsvertrag

BeitragVerfasst: 04.05.2017, 20:00
von Else
Hallo Marly.
Bei mir wurde der Arbeitsvertrag von keiner Seite gekündigt, obwohl ich dauerhafte Erwerbsminderungsrente erhalte.
Meine Stelle (öffentlicher Dienst) wird dennoch via Projekt- oder Zeitverträgen neu besetzt.
Ich würde nicht selber kündigen, wer weiß, ob ich nicht dennoch mal wieder arbeiten werde/muss.
Für die Dauer deiner Rente sollte also eine neue Besetzung durchaus für den Arbeitgeber möglich sein. Danach könntest du immer noch entscheiden, was du mit deinem Vertrag machst.
Else :gut:

Erwerbsminderungsrente und Arbeitsvertrag

BeitragVerfasst: 05.05.2017, 16:02
von adison
Hallo, ich bin seit 2011 in zeitlich begrenzter EM-Rente. Mein langjähriger Arbeitsvertrag ruht, d.h.
er ist nicht gekündigt! Würde ich auch nicht machen, man weiß ja nie. Dem Arbeitgeber entstehen ja
keine Kosten mehr und daher ist es auch egal, warum sollte ich kündigen. Ich würde mir aber auf
jeden Fall Überstunden und evtl. vorhandene Urlaubstage auszahlen oder übertragen lassen.
Ein schönes, regenfreies WE adison

Erwerbsminderungsrente und Arbeitsvertrag

BeitragVerfasst: 05.05.2017, 17:47
von Marly
Hallo,

danke für eure Antworten. Mir wäre es fast lieber gewesen, wenn ein Gesetz das Arbeitsverhältnis automatisch auflöst. So muss ich mich nun selbst entscheiden. Drei Jahre sind für mich einfach eine sehr sehr lange Zeit im Moment. Bald ist die erste OP ein Jahr her, und ich hab immer mehr das Bedürfnis, mit vielem aus meinem früheren Leben abzuschließen. Hab den Job gerne gemacht, Niedriglohnbereich zwar, und immer Schwierigkeiten mit Hierarchien, so bin ich eben. Aber Sportersatz, und der Kopf musste schnell denken. Nach den OPs und den Wochen unter Morphium usw. war mein Kopf nur noch Matsch. Das wird langsam wieder, aber körperlich schwer arbeiten wird wohl nie mehr werden. Werde ja auch nicht jünger, in drei Jahren hab ich die 50 auch überschritten.

Ich denk nochmal ein wenig drüber nach. Danke euch.

Marly

Erwerbsminderungsrente und Arbeitsvertrag

BeitragVerfasst: 06.05.2017, 11:47
von uwe2111
Hallo Marley,

wenn du nicht selber kündigen willst, dann rede einfach mal mit deinem Chef. Du schreibst hier, dass du im Niedriglohnsektor tätig warst. Mit anderen Worten, dein Chef hat kein Interesse an hohen Kosten. Leider muss er dir den Urlaub, den du wegen Krankheit nicht nehmen kannst, finanziell vergüten. Den Rest von 2016, 2017 bis jetzt noch anteilig, denn wenn du in der 2. Hälfte vom Jahr gekündigt wirst, steht dir der volle Jahresurlaub zu.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass er daran Interesse hat und er wird dich, wenn er darüber informiert ist, ganz von alleine kündigen.
Wenn nicht, einfach mal beim AA nachfragen, ob bei Eigenkündigung in deiner Situation auch mit Sanktionen zu rechnen ist. Lass dir das schriftlich geben oder /und gehe mit einem Zeugen dahin.

Erwerbsminderungsrente und Arbeitsvertrag

BeitragVerfasst: 06.05.2017, 15:02
von Ele1
Hallo Marlay,

Du solltest auf keinen Fall selber kündigen. Dein Arbeitsverhältnis ruht und Dein Arbeitgeber kann über Zeitarbeit oder Leiharbeit Ersatz für Dich einstellen.
Auch mein Arbeitsverhältnis ruht seit 4 Jahren.
Mein Betriebsrat hat mich damals darauf aufmerksam gemacht, dass ich auf keinen Fall selbst kündigen darf.
Sollte nach erneuter Prüfung festgestellt werden das die EU rente erlischt, hättenich Probleme mit dem Erhalt von Arbeitslosengeld. Ich hätte selbst gekündigt und muß dann eine Sperrfrist akzeptieren.
Daher auf keinen Fall kündigen. Auch die Suche nach einer Stelle ist ja dann viel schwieriger.
Auch wenn Du Leistungen aus einer BU erhältst können die auf die Idee kommen und nicht mehr zahlen.
Du bist ja dann nicht mehr berufsunfähig sondern hast selbst gekündigt.

L
G Gabi

Erwerbsminderungsrente und Arbeitsvertrag

BeitragVerfasst: 06.05.2017, 16:45
von Marly
Hallo Uwe,

mein Arbeitgeber lehnt eine betriebsbedingte Kündigung (und nur eine solche bewirkt keine Sperre) ab. Ich hatte da letztes Jahr schonmal angefragt. Es gab da vorletztes Jahr eine recht große Kündigungswelle, und es scheint eine Art Vertrag mit der Arbeitsagentur zu geben, dass erstmal keine Kündigungen ausgesprochen werden. Dazu kommt dann noch mein GdB von 50, den ich vorher schon hatte, und der jetzt wohl auf 100 gehen wird (ist schon beantragt).Jegliche Kündigung meinerseits bewirkt eine Sperre, egal warum, auch bei der Arbeitsagentur hatte ich schon nachgefragt. Auf der anderen Seite, ich brauche nicht viel Geld zum Leben und könnte die drei Monate auch irgendwie überbrücken. Nachfragen muss ich aber noch beim Grundsicherungsamt, weil die Rente von dort aufgestockt wird. Das werde ich mal tun.

Hallo Gabi,

ich kenne die Problematik mit den Sperrzeiten. Aber es gibt eben auch soviele andere Sachen zu bedenken, siehe oben.


Danke euch.

Marly

Erwerbsminderungsrente und Arbeitsvertrag

BeitragVerfasst: 06.05.2017, 19:25
von grün
Hallo,
wenn der Arbeitgeber nicht kündigen will, dann muss er bei eintretender Arbeitslosigkeit der Agentur für Arbeit bestätigen, dass er keinen leidensgerechten Arbeitsplatz hat. Er verzichtet somit auf sein Direktionsrecht. Du musst dich im Rahmen deiner gesundheitlichen Einschränkungen zur Verfügung stellen.
Schönen Sonntag