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Schwerbehindertengrad

BeitragVerfasst: 08.10.2017, 13:35
von Hanna70
Trudi hat geschrieben:Wer mehrere Stomata hat, kriegt sogar den blauen (!) Parkausweis für die B-Parkplätze!


Hallo Trudi,

das stimmt so leider nicht grundsätzlich. Die Richtlinien für die Vergabe der Parkausweise sind Ländersache, die das sehr unterschiedlich handhaben.

Z.B. in Sachsen bekommt man mit mehreren Stomata allenfalls den orangenen Parkausweis, aber auch nur dann, wenn man nachweisen kann, dass man ohne Hilfsmittel nicht weiter als 20 m laufen kann.

LG Rosi

Schwerbehindertengrad

BeitragVerfasst: 08.10.2017, 15:44
von Trudi
Steht aber so in den Richtlinien!
Muss ich nochmal suchen....

Schwerbehindertengrad

BeitragVerfasst: 08.10.2017, 15:56
von Trudi
Auf die Schnelle für Merkzeichen "G"

In seiner Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt ist, wer infolge einer Einschränkung des Gehvermögens, auch durch innere Leiden, oder infolge von Anfällen oder von Störungen der Orientierungsfähigkeit nicht ohne erhebliche Schwierigkeiten oder nicht ohne Gefahren für sich oder andere Wegstrecken im Ortsverkehr zurückzulegen vermag, die üblicherweise noch zu Fuß zurückgelegt werden. Bei der Prüfung der Frage, ob diese Voraussetzungen vorliegen, kommt es nicht auf die konkreten örtlichen Verhältnisse des Einzelfalles an, sondern darauf, welche Wegstrecken allgemein - d. h. altersunabhängig von nicht behinderten Menschen - noch zu Fuß zurückgelegt werden. Als ortsübliche Wegstrecke in diesem Sinne gilt eine Strecke von etwa zwei Kilometern, die in etwa einer halben Stunde zurückgelegt wird.
c)
Auch bei Säuglingen und Kleinkindern ist die gutachtliche Beurteilung einer erheblichen Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erforderlich. Für die Beurteilung sind dieselben Kriterien wie bei Erwachsenen mit gleichen Gesundheitsstörungen maßgebend. Es ist nicht zu prüfen, ob tatsächlich diesbezügliche behinderungsbedingte Nachteile vorliegen oder behinderungsbedingte Mehraufwendungen entstehen.
d)
Die Voraussetzungen für die Annahme einer erheblichen Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr infolge einer behinderungsbedingten Einschränkung des Gehvermögens sind als erfüllt anzusehen, wenn auf die Gehfähigkeit sich auswirkende Funktionsstörungen der unteren Gliedmaßen und/oder der Lendenwirbelsäule bestehen, die für sich einen GdB von wenigstens 50 bedingen. Darüber hinaus können die Voraussetzungen bei Behinderungen an den unteren Gliedmaßen mit einem GdB unter 50 gegeben sein, wenn diese Behinderungen sich auf die Gehfähigkeit besonders auswirken, z. B. bei Versteifung des Hüftgelenks, Versteifung des Knie- oder Fußgelenks in ungünstiger Stellung, arteriellen Verschlusskrankheiten mit einem GdB von 40. Auch bei inneren Leiden kommt es bei der Beurteilung entscheidend auf die Einschränkung des Gehvermögens an. Dementsprechend ist eine erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit vor allem bei Herzschäden mit Beeinträchtigung der Herzleistung wenigstens nach Gruppe 3 und bei Atembehinderungen mit dauernder Einschränkung der Lungenfunktion wenigstens mittleren Grades anzunehmen. Auch bei anderen inneren Leiden mit einer schweren Beeinträchtigung der körperlichen Leistungsfähigkeit, z. B. chronische Niereninsuffizienz mit ausgeprägter Anämie, sind die Voraussetzungen als erfüllt anzusehen.
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Schwerbehindertengrad

BeitragVerfasst: 08.10.2017, 17:21
von Butterfly
Hi,

Ich habe den Gesetzestext immer "über"interpretiert. Wissenschaftliche Nummerierungen sind hier nicht gegeben ;). Danke. Für andere, denen es auch so geht: Das Stoma steht unter 10.2.4 unter dem Absatz Hämorriden. Unter 10.2.2 CED steht nur unverbindlich, welche diversen Probleme extra zu verstehen sind.

Viele Grüße
Butterfly

Schwerbehindertengrad

BeitragVerfasst: 08.10.2017, 18:09
von Hanna70
Hallo Trudi,

Danke für Deine Mühe! :roseSchenken: :roseSchenken:

Ich kann es nur aus meinen eigenen Erfahrungen berichten. Ich habe im Schwebi 100° und MZ "G" und "RF". Die totale Harninkontinenz (Vorlagen) wurde wie ein zweites Stoma anerkannt. Die anderen Erkrankungen, die zu den 100° führten, möchte ich hier nicht alle auführen. Die Liste wäre zu lang.

Trotzdem war ausschlaggebend, dass ich noch beide Beine habe und mit ihnen noch 20 m laufen kann. Ab 20 m brauche ich den Rollator. Damit war nur der orangene Parkausweis drin, wobei ich selbst den erst nach Widerspruch bekommen hatte.

Mein Eindruck, der sich auch in anderen Bereichen immer wieder bestätigt: Wir sind oft von der Fähigkeit bzw. Unfähigkeit (oder Laune) der Sachbearbeiter abhängig. :schlecht:

LG Rosi

Schwerbehindertengrad

BeitragVerfasst: 25.09.2018, 10:33
von Stefan Schulte
Hallo zusammen
Ich bin neu im Forum.
Mir fällt auf das von dem Merkzeichen "B" nicht gesprochen wird.
Dieses Merkzeichen besagt,das ich auf Hilfe angewiesen bin.
Ich selber habe auf Grund meiner Behinderungen di Merkz... G,aG.B
Z.B.: Eintritt in eine öffentliche Einrichtung:Zoo,Museum usw.hat die Begleitpers. freien Eintritt.
Dies ist natürlich keine Rechtsauskunft.Die holt ihr euch am besten beim:
VdK , SovD, usw-
Es grüßt euch Stefan Schulte

Schwerbehindertengrad

BeitragVerfasst: 25.09.2018, 23:18
von Melli
Hallo Stefan,

für Stomaträger ist das Merkzeichen B meiner Ansicht nach irrelevant, daher vielleicht hier nie erwähnt.
https://www.betanet.de/merkzeichen-b.html

Viele Grüße
Melli

Schwerbehindertengrad

BeitragVerfasst: 26.09.2018, 01:22
von Trudi
Ich habe jetzt, seit ein paar Wochen G, aG und B bekommen.
Mit Krebs, einem Stoma, posttraumatischen Belastungsstörungen, Niereninsuffizienz, Herzschwäche, Diabetes.
Interessanterweise ist der Krebs auch nach dem 3. Rezidiv noch immer in Heilungsbewährung, aber was solls, weiß ich, ob ich bis 2022 nicht längst vom Trecker überfahren wurde.....
:ichKannsNichtGlauben: :ichKannsNichtGlauben: :ichKannsNichtGlauben:

Schwerbehindertengrad

BeitragVerfasst: 10.04.2019, 12:15
von Sipple
Hallo zusammen

Mein erster Post :)

Ich habe seit letzten November ein Kolostoma, nachdem die erste OP wegen einer Perforation und Entfernung von 25cm Dickdarm schief gegangen ist. Aussicht auf Rückverlegung kommenden Herbst. Im Krankenhaus wurde mir vom Sozialdienst gleich der Antrag für einen Schwerbehindertenstatus ausgefüllt und los geschickt. Nachdem fast 5 Monate ins Land gingen, kam gestern ein Anruf vom Versorgungsamt (ein sehr netter Mann), der mir gesagt hat, dass der zuständige Sachbearbeiter den Antrag abgelehnt hat. Begründung: Harmlos, wird ja zurückverlegt. Das konnte der nette Mann offensichtlich selber nicht glauben und hat mich daher kontaktiert. Den Ablehungsbescheid hat er erst gar nicht raus geschickt.
Er hat dann auch gleich noch meine Hausärztin kontaktiert. Leider sieht es so aus, als ob uns diese - obwohl wir ein sehr gutes Verhätnis zu ihr haben - in der Sache auch noch in den Rücken fällt und das auch so sieht. Wird rückverlegt, also harmlos. Kein Anspruch.
Daher die Frage nach Präzedenzfällen. Ist das wirklich so? Sobald die Aussicht auf Rückverlegung besteht wird das abgelehnt? Leider habe ich viele Posts und andere Quellen im Netz gefunden, wo quasi pauschal von mindestens 50% GdB geschrieben wird, aber keine expliziten Fälle, dass das auch für den Fall der geplanten Rückverlegung gilt.
Ich sehe die Logik dahinter nicht. Ich bin bis zur ERFOLGREICHEN Rückverlegung (wenn es denn überhaupt diesmal klappt) exakt so in meinem Leben behindert wie jemand, der ein permanentes Stoma hat. Ich kenne einige Leute, denen wegen harmloserer Sachen temporär 50% zugesprochen wurden.
Gibt es hier Betroffene, mit geplanter oder erfolgter Rückverlegung, denen ein temporären GdB zugesprochen wurde oder nicht (Begründung)?

Bei der VdK werde ich wohl auch noch um Hilfe bitten, da bin ich Mitglied.
Erfahrungen mit ähnlichen Fällen würde mich halt interessieren, denn wenn das eben grundsätzlich abgelehnt wird, kann ich mir den Ärger und die Mühe sparen.

Vielen lieben Dank im Voraus

Martin

Schwerbehindertengrad

BeitragVerfasst: 10.04.2019, 17:14
von doro
Hallo Martin,

das ist schon eine starke Leistung, wenn man etwas was noch gar nicht eingetreten ist, im Antrag als gelungen bewertet.
Gehe zum VdK! Ob eine RV gemacht werden kann,wird sich doch erst noch heraus stellen.Unter Umständen möchtest Du ja gar keine RV aus diversen Gründen.....
Nun gilt ein Antrag ab Antragsstellung,also steuermäßig verliert man nichts.