Hallo zusammen
Mein erster Post
Ich habe seit letzten November ein Kolostoma, nachdem die erste OP wegen einer Perforation und Entfernung von 25cm Dickdarm schief gegangen ist. Aussicht auf Rückverlegung kommenden Herbst. Im Krankenhaus wurde mir vom Sozialdienst gleich der Antrag für einen Schwerbehindertenstatus ausgefüllt und los geschickt. Nachdem fast 5 Monate ins Land gingen, kam gestern ein Anruf vom Versorgungsamt (ein sehr netter Mann), der mir gesagt hat, dass der zuständige Sachbearbeiter den Antrag abgelehnt hat. Begründung: Harmlos, wird ja zurückverlegt. Das konnte der nette Mann offensichtlich selber nicht glauben und hat mich daher kontaktiert. Den Ablehungsbescheid hat er erst gar nicht raus geschickt.
Er hat dann auch gleich noch meine Hausärztin kontaktiert. Leider sieht es so aus, als ob uns diese - obwohl wir ein sehr gutes Verhätnis zu ihr haben - in der Sache auch noch in den Rücken fällt und das auch so sieht. Wird rückverlegt, also harmlos. Kein Anspruch.
Daher die Frage nach Präzedenzfällen. Ist das wirklich so? Sobald die Aussicht auf Rückverlegung besteht wird das abgelehnt? Leider habe ich viele Posts und andere Quellen im Netz gefunden, wo quasi pauschal von mindestens 50% GdB geschrieben wird, aber keine expliziten Fälle, dass das auch für den Fall der geplanten Rückverlegung gilt.
Ich sehe die Logik dahinter nicht. Ich bin bis zur ERFOLGREICHEN Rückverlegung (wenn es denn überhaupt diesmal klappt) exakt so in meinem Leben behindert wie jemand, der ein permanentes Stoma hat. Ich kenne einige Leute, denen wegen harmloserer Sachen temporär 50% zugesprochen wurden.
Gibt es hier Betroffene, mit geplanter oder erfolgter Rückverlegung, denen ein temporären GdB zugesprochen wurde oder nicht (Begründung)?
Bei der VdK werde ich wohl auch noch um Hilfe bitten, da bin ich Mitglied.
Erfahrungen mit ähnlichen Fällen würde mich halt interessieren, denn wenn das eben grundsätzlich abgelehnt wird, kann ich mir den Ärger und die Mühe sparen.
Vielen lieben Dank im Voraus
Martin