Hallo Pittja,
es ist Methode, dass die KKn behaupten, dass die Patienten bei Problemen mit der Versorgung an den Leistungserbringer verwiesen werden. Unser Vertragspartner ist die Krankenkasse! Und diese hat unsere berechtigten Ansprüche gegenüber dem Leistungserbringer durchzusetzen. Welche Konditionen KKn und Leistungserbringer aushandeln, kann nicht unser Problem sein.
Die Erfahrung, dass die KK keinen schriftlichen Bescheid ausstellt, habe ich auch gemacht. Auf meine schriftliche Anforderung hin wurde ich angerufen und wie folgt abgefertigt: "Was wollen Sie denn damit? Da rennen Sie wohl gleich zum Sozialgericht?"
JA, habe ich mit Hilfe einer Anwältin gemacht, u.a. gerade, WEIL ich keinen Bescheid bekam! Das Verfahren läuft inzwischen seit Ende 2016. Zwischenstand: Die KK hat mir für 6 Pakete Inko-Vorlagen die Auslagen rückerstattet und wird die außergerichtlichen Kosten übernehmen. Problem ist aber nach wie vor, dass ich weiterhin für ausreichende Versorgung zuzahlen muss und immer noch keine Aussage gemacht wurde, wie es nun weitergeht. (Mir war während des laufenden Vertrages die Menge gekürzt worden - trotz ärztlicher Verordnung und Extrabegründung).
Nun soll mein HA den Antrag auf eine Einschätzung durch den MDK beantragen! Das hatte ich bereits 2016 vorgeschlagen. Die KK könnte ja den MDK von sich aus schicken, aber das wäre dann wohl doch zu einfach.
Verzögerungstaktik - vielleicht gibt der Patient ja doch irgendwann auf.
LG Rosi