Erfahrung mit Höhe der Zuzahlung bei mehreren Stomata?
Verfasst: 30.12.2017, 20:29
Danke, ich habe es auch gefunden. Für alle Interessierte hier der konkrete Wortlaut:
Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) § 33 Hilfsmittel
[...]
(8) Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, leisten zu jedem zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung abgegebenen Hilfsmittel als Zuzahlung den sich nach § 61 Satz 1 ergebenden Betrag zu dem von der Krankenkasse zu übernehmenden Betrag an die abgebende Stelle. Der Vergütungsanspruch nach Absatz 7 verringert sich um die Zuzahlung; § 43c Abs. 1 Satz 2 findet keine Anwendung. Die Zuzahlung bei zum Verbrauch bestimmten Hilfsmitteln beträgt 10 vom Hundert des
insgesamt von der Krankenkasse zu übernehmenden Betrags, jedoch höchstens 10 Euro für den gesamten Monatsbedarf.
[...]
Werde im neuen Jahr mal ein ernstes Wort mit meinem Versorger reden.
Euch allen einen guten Rutsch und alles Gute für 2018!
Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) § 33 Hilfsmittel
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(8) Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, leisten zu jedem zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung abgegebenen Hilfsmittel als Zuzahlung den sich nach § 61 Satz 1 ergebenden Betrag zu dem von der Krankenkasse zu übernehmenden Betrag an die abgebende Stelle. Der Vergütungsanspruch nach Absatz 7 verringert sich um die Zuzahlung; § 43c Abs. 1 Satz 2 findet keine Anwendung. Die Zuzahlung bei zum Verbrauch bestimmten Hilfsmitteln beträgt 10 vom Hundert des
insgesamt von der Krankenkasse zu übernehmenden Betrags, jedoch höchstens 10 Euro für den gesamten Monatsbedarf.
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Werde im neuen Jahr mal ein ernstes Wort mit meinem Versorger reden.
Euch allen einen guten Rutsch und alles Gute für 2018!