2 Stomata - Schwerbehindertenuasweis
Verfasst: 26.01.2020, 23:16
Hallo Natalie,
eine Schwerbehinderung liegt nur vor, wenn der GdB mindestens 50 beträgt. Darunter kann man ggfs. Gleichstellung beantragen. Liste zur Einstufung siehe in meinem Beitrag hier weiter oben.
Außerdem muss die Beeinträchtigung länger als 6 Monate bestehen.
https://www.vdk.de/deutschland/pages/th ... derung_gdb
Eine Aussage im Arztbrief ist hier m.E. völlig irrelevant, weil damit nichts weiter über den Verlauf gesagt ist.
Wenn die Rückverlegung nach 6 Monaten angestrebt wird, kann das mit Glück evtl. klappen. Ob es dann sinnvoll oder von Deinem Mann schon gewünscht ist, ist eine ganz andere Frage. Ich schreibe dazu noch etwas in deinem anderen Beitrag.
Ich denke, Ihr habt derzeit andere Themen, als den GdB. Wenn es um die Steuer geht, könnt Ihr ihn auch noch im Dezember beantragen, da das Antragsdatum (nicht das Bewilligungsdatum) zählt.
Interessanter ist - wie oben erwähnt - diese Frage bei einem Arbeitsplatzverlust, oder wenn es um einen möglichen Sozialplan geht. Das steht bei Euch aber derzeit wohl nicht an. Ihr solltet das aber zumindest wissen.
Die Vorteile durch einen GdB sind da, aber auch nicht so überragend, dass man sich darum frühzeitig überschlagen müsste.
LG, Merlina
eine Schwerbehinderung liegt nur vor, wenn der GdB mindestens 50 beträgt. Darunter kann man ggfs. Gleichstellung beantragen. Liste zur Einstufung siehe in meinem Beitrag hier weiter oben.
Außerdem muss die Beeinträchtigung länger als 6 Monate bestehen.
https://www.vdk.de/deutschland/pages/th ... derung_gdb
Eine Aussage im Arztbrief ist hier m.E. völlig irrelevant, weil damit nichts weiter über den Verlauf gesagt ist.
Wenn die Rückverlegung nach 6 Monaten angestrebt wird, kann das mit Glück evtl. klappen. Ob es dann sinnvoll oder von Deinem Mann schon gewünscht ist, ist eine ganz andere Frage. Ich schreibe dazu noch etwas in deinem anderen Beitrag.
Ich denke, Ihr habt derzeit andere Themen, als den GdB. Wenn es um die Steuer geht, könnt Ihr ihn auch noch im Dezember beantragen, da das Antragsdatum (nicht das Bewilligungsdatum) zählt.
Interessanter ist - wie oben erwähnt - diese Frage bei einem Arbeitsplatzverlust, oder wenn es um einen möglichen Sozialplan geht. Das steht bei Euch aber derzeit wohl nicht an. Ihr solltet das aber zumindest wissen.
Die Vorteile durch einen GdB sind da, aber auch nicht so überragend, dass man sich darum frühzeitig überschlagen müsste.
LG, Merlina