LSG gibt grünes Licht, DAK darf Ausschreibung durchführen!
Verfasst: 02.12.2018, 23:27
Hallo,
vor einem Jahr haben wir die Petition gegen die Stoma-Ausschreibung der DAK-Gesundheit gestartet und auch hier im Stoma-Forum über die möglichen Folgen der Ausschreibung berichtet. Trotz der großartigen Unterstützung der Petition, an der sich auch viele Mitglieder des Stoma-Forums beteiligt haben, waren wir leider nicht erfolgreich. Die DAK ist unserer Aufforderung nicht gefolgt und hat sich jetzt sogar vor Gericht gegen das Bundesversicherungsamt (BVA) durchgesetzt, die Aufsichtsbehörde hatte der DAK im März die Ausschreibung untersagt.
Letztendlich ging es darum, ob eine Ausschreibung für die Stomaversorgung durchgeführt werden darf oder nicht. Mit dem Inkrafttreten des Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetzes (HHVG) im April 2017 hatte der Gesetzgeber festgelegt, dass Ausschreibungen bei Hilfsmittelversorgungen mit hohem Dienstleistungsanteil nicht zweckmäßig sind. In unserer Petition haben wir die DAK-Gesundheit dafür kritisiert, dass die Krankenkasse die Ausschreibung durchführt, obwohl aus unserer Sicht ein hoher Bedarf an persönlicher Betreuung, individueller Anpassung der Hilfsmittel und Unterstützung z.B. bei Stoma-Komplikationen nötig ist.
Das Landessozialgericht Hamburg (LSG) hat der DAK jetzt in einer ersten Entscheidung grünes Licht gegeben. Ob bei der Stomaversorgung tatsächlich ein hoher Dienstleistungsanteil vorliegt oder nicht hat das Gericht allerdings nicht entschieden. Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass heute noch nicht wirklich definiert ist, was denn ein "hoher Diensteistungsanteil" sei und ob die Stomaversorgung dazu zähle. Und deshalb können das BVA einer Krankenkasse auch nicht einfach Ausschreibungen in diesem Hilfsmittelbereich verbieten.
Für Stomaträger und Stomaträgerinnen die bei der DAK-Gesundheit versichert sind bedeutet das: ab dem 1. April 2019 schreibt euch eure Krankenkasse vor, von wem ihr die Stomaversorgung erhaltet. Möchtet ihr stattdessen bei eurem bisherigen Sanitätshaus oder Homecare-Unternehmen und damit auch bei eurer Stomatharepeutin bleiben, ist die einzige Option eigentlich nur noch ein Wechsel der Krankenkasse...
Wir haben alle Infos zu dieser Entscheidung auf unserer Internetseite gepostet: Gericht gibt grünes Licht: DAK-Gesundheit darf Stoma-Ausschreibung durchführen!
Erste wichtige Fragen dazu haben wir für Versicherte der DAK-Gesundheit ebenfalls beantwortet: Aktuelle Informationen zur Stoma-Ausschreibung der DAK.
Wenn ihre weitere Fragen habt, könnt ihr sie gerne hier stellen. Kommentare zum Thema sind natürlich ebenfalls willkommen, was haltet ihr von der ganzen Sache?
Viele Grüße,
Christian, für die Selbsthilfe Stoma-Welt e.V.
vor einem Jahr haben wir die Petition gegen die Stoma-Ausschreibung der DAK-Gesundheit gestartet und auch hier im Stoma-Forum über die möglichen Folgen der Ausschreibung berichtet. Trotz der großartigen Unterstützung der Petition, an der sich auch viele Mitglieder des Stoma-Forums beteiligt haben, waren wir leider nicht erfolgreich. Die DAK ist unserer Aufforderung nicht gefolgt und hat sich jetzt sogar vor Gericht gegen das Bundesversicherungsamt (BVA) durchgesetzt, die Aufsichtsbehörde hatte der DAK im März die Ausschreibung untersagt.
Letztendlich ging es darum, ob eine Ausschreibung für die Stomaversorgung durchgeführt werden darf oder nicht. Mit dem Inkrafttreten des Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetzes (HHVG) im April 2017 hatte der Gesetzgeber festgelegt, dass Ausschreibungen bei Hilfsmittelversorgungen mit hohem Dienstleistungsanteil nicht zweckmäßig sind. In unserer Petition haben wir die DAK-Gesundheit dafür kritisiert, dass die Krankenkasse die Ausschreibung durchführt, obwohl aus unserer Sicht ein hoher Bedarf an persönlicher Betreuung, individueller Anpassung der Hilfsmittel und Unterstützung z.B. bei Stoma-Komplikationen nötig ist.
Das Landessozialgericht Hamburg (LSG) hat der DAK jetzt in einer ersten Entscheidung grünes Licht gegeben. Ob bei der Stomaversorgung tatsächlich ein hoher Dienstleistungsanteil vorliegt oder nicht hat das Gericht allerdings nicht entschieden. Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass heute noch nicht wirklich definiert ist, was denn ein "hoher Diensteistungsanteil" sei und ob die Stomaversorgung dazu zähle. Und deshalb können das BVA einer Krankenkasse auch nicht einfach Ausschreibungen in diesem Hilfsmittelbereich verbieten.
Für Stomaträger und Stomaträgerinnen die bei der DAK-Gesundheit versichert sind bedeutet das: ab dem 1. April 2019 schreibt euch eure Krankenkasse vor, von wem ihr die Stomaversorgung erhaltet. Möchtet ihr stattdessen bei eurem bisherigen Sanitätshaus oder Homecare-Unternehmen und damit auch bei eurer Stomatharepeutin bleiben, ist die einzige Option eigentlich nur noch ein Wechsel der Krankenkasse...
Wir haben alle Infos zu dieser Entscheidung auf unserer Internetseite gepostet: Gericht gibt grünes Licht: DAK-Gesundheit darf Stoma-Ausschreibung durchführen!
Erste wichtige Fragen dazu haben wir für Versicherte der DAK-Gesundheit ebenfalls beantwortet: Aktuelle Informationen zur Stoma-Ausschreibung der DAK.
Wenn ihre weitere Fragen habt, könnt ihr sie gerne hier stellen. Kommentare zum Thema sind natürlich ebenfalls willkommen, was haltet ihr von der ganzen Sache?
Viele Grüße,
Christian, für die Selbsthilfe Stoma-Welt e.V.