Seite 2 von 2

Aktuelle Infos für Versicherte der DAK-Gesundheit

BeitragVerfasst: 30.06.2020, 18:05
von DREWA
Hallo zusammen,
Webkänguru schreibt,daß es seid 1.4. wieder ein echtes Wahlrecht für Versicherte der DAK gibt und daß dies kein Aprilscherz sei ! Ich verstehe darunter, daß ich unter den Versorgern wieder frei wählen kann und genau dies ist nicht der Fall ! Ich kann auch nach dem 1.4. nur Versorger aus einer vorgegebenen Liste auswählen ! Mein Erstversorger im Klinikum nach der OP ( 9/2016) war n:aip und genau zu diesen Versorger möchte ich wieder zurück, was aber nach wie vor - warum auch immer - ,nicht möglich ist !

Nach tel. Rücksprache bei n:aip erklärte man mir, daß es weiterhin von Seiten der DAK kein Einlenken gibt ! In den letzten 6 Monaten, hat keine Stomatherapeutin mehr einen Blick auf mein Urostoma geworfen ! Mein derzeitiger Versorger schickt zwar die Stomatherapeutin zu den jeweiligen Patienten, diese aber interessiert sich nicht für das Stoma selbst, sondern nur für die Wirtschaftlichkeit der Versorgung bzw. deren Optimierung. Ob man es wahrhaben will oder nicht,aber genau so ist es ! Ich brauche wieder eine sachkundige Stomabetreuung , mir läuft die Zeit davon......
kann jemand sachdienliche Hinweise geben was n:aip/DAK betrifft ?

Viele Grüße DREWA