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Von 20 auf 30 % Behinderung?

Mit einem Stoma ist das Leben anders, aber nicht weniger lebenswert. Trotzdem stellt es uns vor so manche Herausforderung. Hier ist das Forum für eure Fragen und Erfahrungen zum Alltag mit einem Stoma.
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50 Beiträge • Seite 1 von 51, 2, 3, 4, 5

Von 20 auf 30 % Behinderung?

Beitrag von Micha-Duis » 28.09.2016, 20:23

Hi, Ihr Lieben,
die Ihr mit Stoma lebt.
Vor fünf Monaten bin ich operiert worden.
Lebe seitdem mit dem Beutel und seiner Festplatte.
Jetzt habe ich bei Duisburgs Behörden mal wegen
Behindertenstatus nachgefragt.
Ich hatte wg. Bandscheibenvorfall zuvor schon 20 %,
die sind jetzt auf satte 30 %, also 10 % mehr als vorher
aufgestockt worden.
Das ist doch nicht normal - oder?
Ich werde mir am Wochenende Zeit nehmen und
aus meiner persönlichen Sicht begründen, warum
ich glaube, dass sich die behördliche Arithmetik
irren muss.
Die Einschränkungen, die ich im Privaten wie im Beruf
jeden Tag erlebe, spotten jeglicher 30-%-Einstufung.
Mich würde interessieren, wie es Euch ergangen ist.

LGMicha
aus Duisburg

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Micha-Duis

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Von 20 auf 39 % Behinderung?

Beitrag von fluse » 28.09.2016, 20:30

Hallo, die Prozente können durchaus üblich sein. Ein Stoma, vor allem ein Colostoma hat in der Regel wenig Einschränkungen für das tägliche Leben. Sollte das doch der Fall sein musst Du das auch in Deinem Antrag beschreiben. L G fluse

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fluse

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Von 20 auf 39 % Behinderung?

Beitrag von 1margot2 » 29.09.2016, 06:16

Sorry, dass ich mich einmische.

Bei Blasenkrebs bekommt man gleich nach der OP 100 %. Meistens auf 5 Jahre
befristet. In der Regel wird man dann auf 50 % abgestuft.

Erkundige dich doch nochmal. Das müßte doch bei Darm nicht anders sein.

Margot

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1margot2

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Von 20 auf 39 % Behinderung?

Beitrag von Merlina » 29.09.2016, 08:27

Hallo Micha,

Du findest im Internet unter den Stichworten " Versorgungsmedizinische Grundsätze" oder "Tabelle GdB" oder auch auf der Internetseite des Versorgungsamtes (zumimdest des hamburgischen VA) endlose und differenzierte Aufstellungen zur Feststellung des GdB, der übrigens nicht in % berechnet wird.
(Die einfache Herleitung Blase=Darm ist hier zu kurz gedacht. Falls Du in einer SHG bist, hilft die Dir sicher beim Lesen und Beurteilen der Tabelle weiter)

Ich habe kurz unter Divertikulitis geguckt, fand da aber keinen Eintrag zum Stoma, vermutlich weil bei dieser Diagnose von der RV ausgegangen wird. Wenn Du also Dein Stoma behältst, muss es bei Dir weitere Diagnosen geben, die vom Versorgungsamt einbezogen werden sollten.
Guck mal in Deinem Bescheid, da muss das Stoma eigentlich aufgeführt worden sein, wenn es berücksichtigt wurde.
Einzelne Diagnosen erhalten Teil-GdB's, die bei der letztlichen Gesamtbewertung aber nicht einfach addiert werden können.

Google mal (wegen der Spam-Welle stelle ich hier jetzt keinen Link ein).

Ich würde an Deiner Stelle einen Widerspruch schreiben, die weiteren Diagnosen und Deine Belastung dadurch beschreiben und das Ganze ggfs. durch Befunde oder eine Stellungsnahme Deines Arztes untermauern.

LG, Merlina

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Merlina

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Von 20 auf 39 % Behinderung?

Beitrag von 1margot2 » 29.09.2016, 10:07

Normalerweise muss man sich da nicht selbst drum kümmern.
Eine Selbsthilfegruppe denke ich, ist in diesem Falle zum Lesen nicht unbedingt
richtig. Ich würde entweder zum VdK gehen. Mich wundert nur, dass dies nicht schon
im Krankenhaus passiert ist. Wenn du vor 5 Monaten schon operiert worden bist, dann
macht das doch die Sozialstation vom Krankenhaus ganz automatisch. Die kommen auf
dich zu und stellen gemeinsam mit dir den Schwerbh.Ausweis.
Und mit diesem Ausweis bekommst du sogar bei deiner zuständigen Gemeindeverwaltung
oder Stadtverwaltung den Parkausweis für Schwerbeh.Parkplätze.

Denn mit einem Blasen-oder Darmstoma bist du berechtigt, auf diesen Parkplätzen zu
parken.

LG Margot

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1margot2

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Von 20 auf 39 % Behinderung?

Beitrag von Merlina » 29.09.2016, 10:52

Sorry Margot, habe Deinen Troll gefüttert....ich konnte es einfach nicht lassen... :oops:
Ich schicke Dir später eine PN.

LG, Merlina

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Merlina

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Von 20 auf 39 % Behinderung?

Beitrag von uwe2111 » 29.09.2016, 11:02

1margot2 hat geschrieben:
Denn mit einem Blasen-oder Darmstoma bist du berechtigt, auf diesen Parkplätzen zu
parken.

LG Margot


Echt, ist das in Bayern so??? Im Rest von Deutschland braucht man zusätzlich das Merkzeichen aG oder Bl.

Hurra es geht fröhlich weiter.

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uwe2111


Von 20 auf 39 % Behinderung?

Beitrag von Hanna70 » 29.09.2016, 11:06

Hallo Micha,

ja, geh in Widerspruch. Evtl. kannst Du Dich auch mit Deinem Arzt besprechen, was da noch so an Einschränkungen zusammenkommt.

Aber bitte schreib nicht %, sondern GdB (Grad der Behinderung) und vergiss ganz schnell, was margot eben geschrieben hat!!!!!

margots Beitrag ist leider so etwas von falsch, dass es wehtut. :aah:

Bei Krebs gibt es zunächst erst einmal 50 GdB, wenn keine zusätzlichen weiteren Beeinträchtigungen vorliegen. Ausweise für Behindertenparkplätze werden nur ausgestellt, wenn auf dem Behindertenausweis ein aG oder Bl vermerkt ist. Selbst Parkerleichterungen (orangener Ausweis) gibt es nur, wenn mindestens 80 GdB vorliegen und dazu ein G, H oder B oder der Patient 2 Stomata hat.

LG Rosi

@ margot, andere Meinungen sind immer erlaubt, aber bei Fakten sollte man schon ganz genau wissen, was Sache ist. Auch hat nicht jedes KH Sozialarbeiter und in manchen Orten dauert die Ausstellung des Schwerbehindertenausweises gern auch mal 1 Jahr.

Auch, wenn Bayern für Behinderte das wahre Paradies zu sein scheint, denke ich, dass es soooo viele Behindertenparkplätze dort auch nicht gibt, dass jeder mit einem Ausweis da parken kann. Denk doch bitte einmal erst nach, bevor Du schreibst.

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Hanna70

Mitglied

Von 20 auf 39 % Behinderung?

Beitrag von 1margot2 » 29.09.2016, 11:28

Auszug aus dem Bescheid vom 12.09.2008:

Gemäß § 69 Abs. 5 SGB stellen wir Ihnen hiermit einen Schwerbehindertenausweis
befristet auf zunächst 5 Jahre mit 100 % MZ aG aus.

Bitte holen Sie diesen mit dem Parkausweis auf Ihrer zuständigen Behörde ab.

Der Ausweis kann von Ihnen oder einem Bevollmächtigten abgeholt werden.

Keine Vorerkrankungen und Unfall war erst 2012.

Mehr kann ich dazu nicht mehr sagen

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1margot2

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Von 20 auf 39 % Behinderung?

Beitrag von uwe2111 » 29.09.2016, 11:40

Margot....und nun denkst du dein Bescheid ist allgemeingültig für alle Betroffenen? Das war die Entscheidung eines einzelnen bayrischen Beamten für deinen Fall und kein Grundsatzurteil! Wenn du was begründen möchtest, dann doch bitte mit Fakten und Gesetzen, die auch in ganz Deutschland gültig sind und nicht nur hinter deinem Weißwurstäquator.

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uwe2111


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