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Von 20 auf 30 % Behinderung?

Mit einem Stoma ist das Leben anders, aber nicht weniger lebenswert. Trotzdem stellt es uns vor so manche Herausforderung. Hier ist das Forum für eure Fragen und Erfahrungen zum Alltag mit einem Stoma.
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50 Beiträge • Seite 2 von 51, 2, 3, 4, 5

Von 20 auf 39 % Behinderung?

Beitrag von 1margot2 » 29.09.2016, 11:44

Dachte Gesetze sind überall gleich.

Gruß der Troll hinterm Weißwurstäquator

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1margot2

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Von 20 auf 39 % Behinderung?

Beitrag von Martha » 29.09.2016, 11:55

Hallo Hanna

für den orange-farbenen Parkausweis genügt auch GdB von 60 bei Personen mit Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa.
Die Parkplätze mit dem Rolli-Schild darf man damit aber nicht benutzen. Außer anscheinend in Bayern.... ;)

LG
Martha

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Martha

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Von 20 auf 39 % Behinderung?

Beitrag von Hanna70 » 29.09.2016, 12:43

Danke Martha,

wieder was dazu gelernt! :roseSchenken:

Auf MC und CU hatte ich nicht geachtet, da es mich nicht betrifft - auch Micha nicht. Micha geht es ja auch nicht um den Parkausweis, sondern lediglich um die Erhöhung des GdB.

LG Rosi

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Hanna70

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Von 20 auf 39 % Behinderung?

Beitrag von anne14 » 29.09.2016, 15:07

@ margot,
es gibt keinen Schwerbehindertenausweis nur weil man im Krankenhaus liegt und es wird sich auch nicht automatisch darum gekümmert. Da hätte meine Mutter sich aber gefreut, weder beim Stoma noch beim Krebs und auch nicht beim Schlaganfall ist irgendjemand gekommen und hat gesagt "Hallo gute Frau wir kümmern uns dann mal um ihren Bürokratiekram und besorgen ihnen mal den Schwerbehindertenausweis". Es ist schon toll wenn die Sozialarbeiter eines Krankenhauses, nachdem man von sich aus Kontakt mit denen aufgenommen hat ne Reha in die Wege leiten. Aber in Bayern ticken dir Uhren wohl anders als im Rest von Deutschland.
Vlg Annette

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anne14

Mitglied

Von 20 auf 39 % Behinderung?

Beitrag von 1margot2 » 29.09.2016, 15:43

Anne14 wenn du es besser weißt, dann ist ja gut.
Mir nicht unterstellen, es wäre nicht so gewesen.

OK

Mir wird immer Falsches unterstellt, sobald ich etwas schreibe. OK ich bin ein Lügner, ich verbreite hier Lügen, weil mir es dann gut geht.

Mamma Mia

Ich glaube ja auch alles, was hier geschrieben wird. Es gibt nun mal Krankenhäuser, wo bei schwereren Erkrankungen o.ä. die Sozialstation von den Ärzten informiert wird. Das ist aber
in allen guten Krankenhäusern so.

Die gleiche Info bekam ich auch schon vom Krankenhaus Großhadern aus München.
Aber was sage ich, nehmt es vielleicht als Gute-Nacht-Geschichte hin, das sind auch Märchen

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1margot2

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Von 20 auf 39 % Behinderung?

Beitrag von Ele1 » 29.09.2016, 17:30

Hallo,

Ich wohne in Sachsen, aber auch in unserem Krankenhaus ist mein Mann nach seiner Krebserkrankung von einer Sozialarbeiterin besucht worden. Bei diesem Besuch wurde der Schwebi und eine Kur beantragt. Beides mit den Befunden nach der OP und ohne Probleme.

Meine Tochter hatte in dem selben Jahr Brustkrebs und auch bei Ihr war es so. Im Gegensatz zu meinem Mann war sie im Brustzentrum der Uniklinik . Sie bekam problemlos einen Schwebi und zu unserer Freude eine Familienkur an der Ostsee. So konnten nach Chemo, Op und Strahlen die ganze Familie ( 2 Erwachsene , 2 Kinder ) gemeinsam 3 Wochen Kur erleben. Nur mein Schwiegersohn musste einen Teil selbst bezahlen.

So, das waren die guten Sachen und daneben gibt es auch Probleme. Das hatte ich schon vorher geschrieben( mit Stomaversorgung u.s.w.).

Im Moment geht es uns allen recht gut und ich hoffe dies geht so weiter.

Aber dies musste ich auch einmal schreiben.

LG Gabi

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Ele1

Mitglied

Von 20 auf 39 % Behinderung?

Beitrag von Trudi » 29.09.2016, 17:50

Himmel-Ar....... & Nähgarn, Margot, lass es endlich bleiben, es nervt nur! :ichKannsNichtGlauben: :ichKannsNichtGlauben: :ichKannsNichtGlauben: Sie macht immer weiter :ichKannsNichtGlauben: :ichKannsNichtGlauben: :ichKannsNichtGlauben:

Uwe..... auch ich bin hinterm Weißwurstäquator, Margot ist aber inner völlig anderen Ecke ;) ;) ;)
Ich wohne auch noch hinter den Bergen! :DD :DD :DD

Hier das, was mir in Bayern (hihihi) von unserer Stadtverwaltung und in Berlin (ChariteVirchow) vermittelt wurde:

Was die Parkausweise betrifft, so ist das scheinbar irgendwie Ländersache, so dass das, was in Bayern gilt, nicht zwangsläufig auch in Schleswig-Holstein angewendet wird!

Andererseits ist das, was den GdB betrifft, wohl bundesweit gültig, andererseits auch von der Aktenlage (Es wird ausschließlich danach entschieden!) und vom Sachbearbeiter abhängig!

http://www.gesetze-im-internet.de/versm ... 00008.html

Hier gibt es eine Liste, wo ihr für jede Krankheit den möglichen GdB nachlesen könnt.

Es wird nicht zusammengerechnet, sondern wohl nach der schwersten Beeinträchtigung gegangen und dann evtl. noch was dazugerechnet!

Ich z.B. hatte (in Bayern :D :D :D ) einen unbefristeten 50% und bekam nach Krebs mit Stoma 100% zunächst mal für 5 Jahre.
In der ChariteVirchow kam die Sozialarbeiterin von alleine. Ich hatte allerdings schon nach der Diagnose von hier aus einen Verschlechterunsantrag auf 100% gestellt.
Nach der Op haben die vom Sozialdienst dort in Berlin das Stoma noch hinterhergeschoben.

Das große Problem ist wohl, dass viele gar nicht wissen, dass die Krankenhäuser so einen Dienst überhaupt unterhalten.
Manchmal muss man schon sehr laut danach schreien! Leider!

Gaaaaaanz liebe Grüße von hinter den Bergen! :roseSchenken: :roseSchenken: :roseSchenken:

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Trudi

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Zuletzt geändert von Trudi am 29.09.2016, 17:50, insgesamt 1-mal geändert.

Von 20 auf 39 % Behinderung?

Beitrag von fluse » 29.09.2016, 17:51

Die 50% gibt es bei Krebserkrankungen relativ problemlos wenn man Antrag stellt. Bei anderen Erkrankungen gilt das nicht. Gruss fluse

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fluse

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Von 20 auf 39 % Behinderung?

Beitrag von Trudi » 29.09.2016, 17:54

Ich hatte die 50% aber wegen Herzschwäche, Diabetes, Nierenfunktionsstörung und posttraumatischer Belastungsstörung!
Ihr seht, kommt viel zusammen, blieb aber bei 50%. Erst Krebs und Stoma machten 100% draus!

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Trudi

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Von 20 auf 39 % Behinderung?

Beitrag von fluse » 29.09.2016, 18:07

Hallo, ist schon klar, dass es auch für andere Erkrankungen ordentlich Prozente gibt - muss dann aber alles gut imAntrag begründet werden, während es bei einer Carcinomerkrankung relativ automatisch (für 5 Jahre befristet) bei Antrag 50% gibt. Fluse

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fluse

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