Juhuu, Sabinchen!
Klar, wegen eines Stomas ist normalerweise kein Merkzeichen "aG" zu gewähren, das weiß spätestens dann ein jeder, der das beim Versorungsamt versucht hat - klappt normalerweise net. "G" ist aber durchaus drin, speziell wenn die Natur auch noch einen Stoma- sowie Narbenbruch draufgehauen hat.
Es hängt ja bei der Anerkennung der Merkzeichen, vor allem "aG" immer davon ab, was genau bzw. noch im weiteren, außer "nur dem Stoma" vorliegt
Aber ich schätze, wir sind uns einig, daß nicht nur Rollstuhlfahrer auf breitere Parkplätze angewiesen sind, eine entsprechende Einschränkung der Beweglichkeit der Beine bzw. der unteren Extremitäten (=Gliedmaßen) oder auch der Wirbelsäule bedingen ebenso die Notwendigkeit auf das vollständige Öffnen der Türe....
@All,
ich habe heute nochmal nachgefragt und die Auskunft erhalten, daß es sich hier in NRW (oder unserem Landkreis) ebenso wie vorher gesagt, um ein Blatt Papier handelt...that´s all. Von diesem Ausweis, den Meli hilfreicherweise hier eingeblendet hat, wissen die nix *seufz*
@Udo
Meiner ist bis 11/2010 gültig.