Biopsie Gutachten
Verfasst: 05.05.2008, 01:00
Hallo Teilnehmer,
kann mir einer von Euch mit Informationen helfen?
Ich hatte vor 4 Jahren Analkarzionom. Dieses wurde
bestrahlt und ging weg. Nach 14 Monaten kam an einer
etwar höheren Stelle ein Rezetiv. Die Ärzte meiner
Klinik in MG wollten chirugisch den Krebs entfernen.
Da ich die Bestrahlung super vertragen hatte und der
Krebs ja auch weg ging, suchte ich eine Stelle, welche
mich an der neuen Stelle wieder bestrahlten. Die fand
ich dann an der Uni Düsseldorf. Ich fühlte mich dort
super aufgehoben und der Krebs ging durch die Bestrahlung
auch weg.
Anfang letzten Jahres ertastete der mich dort behandelde
Arzt eine Verhärtung. Beim MRT wurde nichts gefunden
bei der PET Untersuchung oberhalb des Schließmuskels wurde
eine 3 cm lange auffällige Stelle gefunden welche Narben-
gewebe oder Krebs sein könnte.
Da ich ja schon 2 mal Analkrebs hatte, gingen alle Ärzte
davon aus, dass zum 3.mal Krebs da ist. Ich suchte übers
Internet eine Stelle, welche operierte und den Schließmuskel
erhalten würde. Die OP stelle lag ca. 10cm oberhalb des
Schließmuskels. Die Chirugie der Uni Düsseldorf sagte mir,
dass dieses möglich sei. Deshalb ging ich zum 1.4.07
dorthin zur OP. Einige Tage vorher wurde ich untersucht
Coloskopie ect. und man sagte mir die Aussichten wären gut.
Nach der OP war der Schließmuskel leider doch weg. Ich wurde
ca. 8 Std. operiert. Der Klinikaufenthalt war sehr unangenehm, aber dies ist ein anderes Thema. 2 Wochen nach
der OP teilte mir der Oberarzt mit, daß kein Krebsgewebe
bei mir gefunden wurde es war also nur eine Narbe.
Über meine Krankenkasse DAK wurde vom MDK ein Gutachten
eingeholt. Der Gutachter Priv.Doz.Dr.med. Gerhard Steinau aus Aachen kam zu dem Schluß, dass kein Behandlungsfehler
vorlag. (Die Kasse fragte ihn, ob eine vorherige Probeexcision verpflichtend sei) Die Antwort:Nein, denn
wenn eine negative Biopsie durchgeführt worden wäre, hätte
man ja nicht ausschließen können, dass im restlichen Gewebe
Krebs vorhanden sein könnte. Die vorliegenden Untersuchungs-
befunde würden dieses Vorgehen rechtfertigen.
Wie gesagt, die MRT fand nichts und die PET Narbengewebe
oder Krebsgewebe. Meiner Meinung nach, könnte man mit dieser
Argumentation auch jeden Gesunden operieren. Mein Anwalt
hat gegen dieses Gutachten Widerspruch eingelegt.
Kan mir jemand mit Hinweisstellen in Literatur für
chirugische Ärzte oder Gerichtsurteilen helfen, wo auf die
Pflicht zur vorherigen Biopsie hingewiesen wird?
Bei beiden bei mir festgestellten Krebserkrankungen wurde
eine Biopsie vorher durchgeführt.
Für Eure Hilfe, wäre ich dankbar.
El Gorde
kann mir einer von Euch mit Informationen helfen?
Ich hatte vor 4 Jahren Analkarzionom. Dieses wurde
bestrahlt und ging weg. Nach 14 Monaten kam an einer
etwar höheren Stelle ein Rezetiv. Die Ärzte meiner
Klinik in MG wollten chirugisch den Krebs entfernen.
Da ich die Bestrahlung super vertragen hatte und der
Krebs ja auch weg ging, suchte ich eine Stelle, welche
mich an der neuen Stelle wieder bestrahlten. Die fand
ich dann an der Uni Düsseldorf. Ich fühlte mich dort
super aufgehoben und der Krebs ging durch die Bestrahlung
auch weg.
Anfang letzten Jahres ertastete der mich dort behandelde
Arzt eine Verhärtung. Beim MRT wurde nichts gefunden
bei der PET Untersuchung oberhalb des Schließmuskels wurde
eine 3 cm lange auffällige Stelle gefunden welche Narben-
gewebe oder Krebs sein könnte.
Da ich ja schon 2 mal Analkrebs hatte, gingen alle Ärzte
davon aus, dass zum 3.mal Krebs da ist. Ich suchte übers
Internet eine Stelle, welche operierte und den Schließmuskel
erhalten würde. Die OP stelle lag ca. 10cm oberhalb des
Schließmuskels. Die Chirugie der Uni Düsseldorf sagte mir,
dass dieses möglich sei. Deshalb ging ich zum 1.4.07
dorthin zur OP. Einige Tage vorher wurde ich untersucht
Coloskopie ect. und man sagte mir die Aussichten wären gut.
Nach der OP war der Schließmuskel leider doch weg. Ich wurde
ca. 8 Std. operiert. Der Klinikaufenthalt war sehr unangenehm, aber dies ist ein anderes Thema. 2 Wochen nach
der OP teilte mir der Oberarzt mit, daß kein Krebsgewebe
bei mir gefunden wurde es war also nur eine Narbe.
Über meine Krankenkasse DAK wurde vom MDK ein Gutachten
eingeholt. Der Gutachter Priv.Doz.Dr.med. Gerhard Steinau aus Aachen kam zu dem Schluß, dass kein Behandlungsfehler
vorlag. (Die Kasse fragte ihn, ob eine vorherige Probeexcision verpflichtend sei) Die Antwort:Nein, denn
wenn eine negative Biopsie durchgeführt worden wäre, hätte
man ja nicht ausschließen können, dass im restlichen Gewebe
Krebs vorhanden sein könnte. Die vorliegenden Untersuchungs-
befunde würden dieses Vorgehen rechtfertigen.
Wie gesagt, die MRT fand nichts und die PET Narbengewebe
oder Krebsgewebe. Meiner Meinung nach, könnte man mit dieser
Argumentation auch jeden Gesunden operieren. Mein Anwalt
hat gegen dieses Gutachten Widerspruch eingelegt.
Kan mir jemand mit Hinweisstellen in Literatur für
chirugische Ärzte oder Gerichtsurteilen helfen, wo auf die
Pflicht zur vorherigen Biopsie hingewiesen wird?
Bei beiden bei mir festgestellten Krebserkrankungen wurde
eine Biopsie vorher durchgeführt.
Für Eure Hilfe, wäre ich dankbar.
El Gorde