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Biopsie Gutachten – Seite 1

Das Forum zum Erfahrungsaustausch rund um sozialrechtliche Themen, z.B. zur Schwerbehinderung, zum Bezug der Hilfsmittel, zu Zuzahlungen und vielen anderen Themen.

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65 Beiträge • Seite 1 von 71, 2, 3, 4, 5 ... 7

Biopsie Gutachten

Beitrag von El Gorde » 05.05.2008, 01:00

Hallo Teilnehmer,
kann mir einer von Euch mit Informationen helfen?
Ich hatte vor 4 Jahren Analkarzionom. Dieses wurde
bestrahlt und ging weg. Nach 14 Monaten kam an einer
etwar höheren Stelle ein Rezetiv. Die Ärzte meiner
Klinik in MG wollten chirugisch den Krebs entfernen.
Da ich die Bestrahlung super vertragen hatte und der
Krebs ja auch weg ging, suchte ich eine Stelle, welche
mich an der neuen Stelle wieder bestrahlten. Die fand
ich dann an der Uni Düsseldorf. Ich fühlte mich dort
super aufgehoben und der Krebs ging durch die Bestrahlung
auch weg.
Anfang letzten Jahres ertastete der mich dort behandelde
Arzt eine Verhärtung. Beim MRT wurde nichts gefunden
bei der PET Untersuchung oberhalb des Schließmuskels wurde
eine 3 cm lange auffällige Stelle gefunden welche Narben-
gewebe oder Krebs sein könnte.
Da ich ja schon 2 mal Analkrebs hatte, gingen alle Ärzte
davon aus, dass zum 3.mal Krebs da ist. Ich suchte übers
Internet eine Stelle, welche operierte und den Schließmuskel
erhalten würde. Die OP stelle lag ca. 10cm oberhalb des
Schließmuskels. Die Chirugie der Uni Düsseldorf sagte mir,
dass dieses möglich sei. Deshalb ging ich zum 1.4.07
dorthin zur OP. Einige Tage vorher wurde ich untersucht
Coloskopie ect. und man sagte mir die Aussichten wären gut.
Nach der OP war der Schließmuskel leider doch weg. Ich wurde
ca. 8 Std. operiert. Der Klinikaufenthalt war sehr unangenehm, aber dies ist ein anderes Thema. 2 Wochen nach
der OP teilte mir der Oberarzt mit, daß kein Krebsgewebe
bei mir gefunden wurde es war also nur eine Narbe.
Über meine Krankenkasse DAK wurde vom MDK ein Gutachten
eingeholt. Der Gutachter Priv.Doz.Dr.med. Gerhard Steinau aus Aachen kam zu dem Schluß, dass kein Behandlungsfehler
vorlag. (Die Kasse fragte ihn, ob eine vorherige Probeexcision verpflichtend sei) Die Antwort:Nein, denn
wenn eine negative Biopsie durchgeführt worden wäre, hätte
man ja nicht ausschließen können, dass im restlichen Gewebe
Krebs vorhanden sein könnte. Die vorliegenden Untersuchungs-
befunde würden dieses Vorgehen rechtfertigen.
Wie gesagt, die MRT fand nichts und die PET Narbengewebe
oder Krebsgewebe. Meiner Meinung nach, könnte man mit dieser
Argumentation auch jeden Gesunden operieren. Mein Anwalt
hat gegen dieses Gutachten Widerspruch eingelegt.
Kan mir jemand mit Hinweisstellen in Literatur für
chirugische Ärzte oder Gerichtsurteilen helfen, wo auf die
Pflicht zur vorherigen Biopsie hingewiesen wird?
Bei beiden bei mir festgestellten Krebserkrankungen wurde
eine Biopsie vorher durchgeführt.
Für Eure Hilfe, wäre ich dankbar.

El Gorde

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El Gorde

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Biopsie Gutachten

Beitrag von Waltraud Mayer » 05.05.2008, 14:18

Hallo El Gorde!
das ist schon ein starkes Stück, man hat Dir also wegen Narbengewbe den Schließmuskel wegoperiert? Das soll kein Behandlungsfehler sein, da zweifelt man ja an der ganzen medizinischne Betreuung. Leider kann ich Dir auf Deine Fragen nicht helfen, aber da meldet sich bestimmt noch der eine oder andere.Ich kann mir auch nicht denken das die krankenkasse es einfach so auf sich beruhen lässt, die haben doch dadurch auch Folgekosten...
Ich wünsche Dir viel Glück das Du die richtigen Leute findest die Dir weiterhelfen können.
LG Waltraud

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Waltraud Mayer

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Biopsie Gutachten

Beitrag von Sabine049 » 05.05.2008, 18:55

Hallo El Corde,

Die Antwort:Nein, denn
wenn eine negative Biopsie durchgeführt worden wäre, hätte
man ja nicht ausschließen können, dass im restlichen Gewebe
Krebs vorhanden sein könnte. Die vorliegenden Untersuchungs-
befunde würden dieses Vorgehen rechtfertigen.
Wie gesagt, die MRT fand nichts und die PET Narbengewebe
oder Krebsgewebe.


Der obrige Passus ist aus meiner Sicht deutlich, insofern dass gutachterlicherseits kein Fehlverhalten der Chirurgen erkennbar/ersichtlich ist. Erschwerend kommt hinzu, dass du bereits vergänglich zweimalig an Analkrebs erkrankt bist und therapiert wurdest!? - objektiv und rational betrachtet.

Soweit mir bekannt ist, wird normalerweise intraoperativ ein Schnellschnitt - histologische Gewebsuntersuchung während eines Eingriffs - vorgenommen.

Verkennen darfst du leider deine Vorerkrankungen nicht :troest:! Was wäre umgekehrt, Biopsie o.B. und anschließend wäre ein erneutes Rezitiv aufgetreten!?

Lass dich bitte von einem Fachanwalt eingehend beraten!

Nein, mit Literaturhinweisen oder Gerichtsurteilen kann ich dir nicht dienen, allenfalls evtl. hmengers alias Herbert oder Biggi0001.

Alles Gute Sabine

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Sabine049

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Biopsie Gutachten

Beitrag von Frank38 » 05.05.2008, 18:56

Huhu El Gorde!

Vieleicht findest du hier was :

https://www.medizinrecht.de/cgi-bin/ausgabe.pl?seite=//index.html&sid=

oder hier:

http://www.aerzte-pfusch.de

Gruss Frank

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Frank38

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Biopsie Gutachten

Beitrag von El Gorde » 05.05.2008, 23:50

Hallo Sabine 049
das der Gutachter kein Fehlverhalten feststelle, war mir
schon klar.Ich verstehe Dein Argument allerdings nicht,
das ja event. später ein Rezetiv hätte auftreten können.
Nun dann hätte ich mich halt behandeln lassen müssen.
Dann wäre das durchgeführt worden, was durchgeführt wurde.
Entfernung des Schließmuskels. Allerdings hatte ich ja
auch die Change gesund zu bleiben. Für ein Narbengewebe
hätte ich mich jedoch nicht zu so einer schweren OP ent-
schlossen. Alle Ärzte mit denen ich sprach, sagten, dass
eine Biopsie vor der OP Pflicht ist. Aber wo bekomme ich
soetwas schriftlich.
Mein Anwalt hält das Gutachten auch für eine Farce.
Er hat den Gutachterausschuss angefordert und ein zweites
Gutachten bei der Ärztekammer angefordert. Aber die Zeit,
die Zeit.
Ich versuche ja nur auf diesem Wege an weitere Infos
zur Pflicht der Biopsie vor einer Krebs OP zu kommen.

El Gorde

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El Gorde

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Biopsie Gutachten

Beitrag von Sabine049 » 06.05.2008, 08:44

Hallo El Corde,

hier liegt ein verbales Missverständnis vor.

Aus objektiver Sicht ist der rezitierte Passus derartig geschickt formuliert, dass ein anderer Gutachter erst einmal das Gegenteil belegen muss ("Beweislast").

Bekanntlicherweise "hackt keine Krähe der anderen ein Auge aus" - ein Spruch der insbesondere in Medizinerkreisen beherzigt wird.

Der Casus knacktus liegt m. E. a.) in der Krankenvorgeschichte und b.) an den Voruntersuchungen wie MRT und PET.

Umgekehrt schrieb ich des weiteren, dass mir bekannt ist, dass während des Eingriffs normalerweise eine Gewebsuntersuchung = Schnellschnitt durchgeführt wird, bei positiver Befundung wird der Pat. ein zweites Mal operiert.

Und ich verwies auf hmengers alias Herbert, der sich zu der Sachlage am ehesten äußern kann.

Abschließend meine Argumentation betreffend "mutmaßte" ich, dass das Risiko eines Rezitives nach zweimaligen Krebsbefall und die Gefahr der Streuung sprich Metastasierung u.a. im kleinen Becken etc. relativ hoch ist.

Aber wie gesagt, ich bin _nur_ Laie und hoffe, dass du die richtigen Leute findest, die dich adäquat und kompetent unterstützen. Selbstverständlich bin ich am weiteren Verlauf interessiert.

Liebe Grüße Sabine

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Sabine049

Mitglied

Biopsie Gutachten

Beitrag von hmengers » 06.05.2008, 11:30

Hallo,

da ich hier schon einmal angesprochen werde, auch mal mein "Senf" dazu, obwohl ich Rechtsbeistand im Sozialrecht bin, während es hier um eine Frage des Zivilrechts (Schmerzensgeld) bzw. des Strafrechts (mögliches Fehlverhaltens) geht. Grundsätzlich gibt es nur teilweise Vorschriften, die einem Arzt vorschreiben, welche Untersuchung/Behandlung wie zu erfolgen hat. M.W. gehört eine Biopsie bei Krebsverdacht nicht dazu. Der Gutachter kann also nur prüfen, ob nach dem Stand der Wissenschaft vorgegangen wurde. Und das ist nun mal eine Gummiformulierung.

Wenn der MDK, der entgegen allen seinen Beteuerungen sehr "krankenkassennah" ist (Wes Brot ich eß, des Lied ich sing) keine Anhaltspunkte finden konnte, kann man davon ausgehen, dass die Chancen, ein Fehlverhalten nachzuweisen, ziemlich gering sind. In einem solchen Fall, wenn die Kasse den Auftrag für das Gutachten erteilt hat, trifft (ausnahmsweise) auch die Sache mit der Krähe wohl nicht zu.

Herbert

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hmengers

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Biopsie Gutachten

Beitrag von Biggi0001 » 06.05.2008, 20:35

Andere Sicht der Dinge...

Ich habe mich jetzt anlässlich dieser Sache durch ein sehr interessantes Dokument gelesen, welches jeder sich zu Gemüte führen kann.

Besonders interessant an dieser Stelle sind die Ausführungen auf S. 76 ff., die u.a. aussagen, daß die sog. Schnellschnitt-Methode (also "anstechen, abschneiden, gucken ob's Krebs is oder nicht) ganz speziell im Falle von Darmkrebs nicht empfohlen oder gängig wird. Der Grund dürfte jedem in so fern "offensichtlich" sein, als es sich bei Darmoperationen sowieso schon um sog. "unsaubere Operationen" handelt, mit dem erhöhten Risiko, welches damit einhergeht. Ganz speziell im Falle von Colon- oder Analkrebs wird darauf verwiesen, daß die Schnellschnittmethode (oder jedes andere "Verletzen" eines Tumors") mit ziemlich hohem Risiko einhergeht, wenn es sich tatsächlich um Krebs handeln sollte (Streuung etc.). Soweit in aller Kürze, was ich dem Dokument entnommen habe.

Ich selbst habe auch vor Jahren eine Operation an den Lymphknoten abgelehnt, da man erst mal "gucken" wollte - entweder-oder, war meine Devise. Wenn ich in einen Ballon steche, ist des DANACH völlig egal, ob ich ihn in den Müll werfe oder aufhänge, er ist jedenfalls luftleer, das steht fest.

Wenn ich die vorgeschlagenen Leitlinien richtig interpretiere, wovon ich grade mal ausgehe UND mir deine Fallbeschreibung durchlese, komme ich auch für mich persönlich nicht zu dem Schluss, daß hier ein Behandlungsfehler vorliegt.
Wohlgemerkt, ich bin Laiin.

Nichts desto trotz:

Was man vorher sagte "es sähe gut aus etc", kann sich unter der OP ganz anders darstellen - und für MEIN Leben wäre es wichtiger, die Ärzte hätten entschieden nach Wissen und Gewissen (und wie es Usus ist), die kritische Stelle ohne "Anstechen" zu entfernen, statt da rumzujücken und dann "sorry" zu sagen.

Abgesehen davon, eine Garantie hattest du sowieso nicht - das muss dir klar sein. Die Frage ist wirklich, haben die Ärtzte den allgemeinen Standard eingehalten? Ich würde sagen "ja" - hatten Sie dir eine Garantie gegeben? "nein" - damit ist der Fall für mein Verständnis vom Tisch und dein Anwalt verdient sich ne goldene Nase.

LG, Biggi

Quelle und Info: http://www.leitlinien.de/clearingverfah ... talges.pdf

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Biggi0001

Mitglied

Biopsie Gutachten

Beitrag von El Gorde » 06.05.2008, 22:00

Hallo Biggi0001,
Deine Meinung über Ärzte ehrt Dich, ich habe allerdings
andere Erfahrungen gemacht.
Ist es wirklich Deine Meinung, dass jemand bei dem man
eine Narbe vermutet, es könnte allerdings auch Krebs sein,
da man dieses ja nie ausschließen kann, der Schließmuskel
entfernt wird, welches ja nicht wieder rückgängig zu machen
ist?
Wenn dieses üblich sein sollte, hätte das Forum viel mehr
Mitglieder.
Ich hatte ja wie gesagt 2mal Analkarzionom. Beide Male
wurde eine Biopsie vorher durchgeführt um die Diagnose
zu erhärten.
Beim ersten Mal lag ich schon auf dem OP Tisch, als ich
aufwachte war ich nicht operiert, da nicht der vermutete
Darmkrebs sondern Analkrebs vorlag. Dieser ein Plattenepitel
reagiert super auf Bestrahlung. Deshalb wurde ich ja auch
geheilt. Beim 2.mal mußte ich ganz schön kämpfen um den
Chirugen zu entgehen und noch die 2.Bestrahlung an der
etwas höheren Stelle zu bekommen. Auch dieses hatte sich
ja gelohnt, da dieser Krebs auch geheilt wurde. Nur hatte
sich eine ca. 3cm langes Narbengewebe gebildet. Ich hatte
keinerlei Probleme, außer der Angst das der Krebs wieder-
gekommen sei. Jeder Arzt war sich auch sicher das es ein
Rezetiv sei und dann blieb mir nur noch die Chirugie.
Für eine Narbe hätte ich mich nie operieren lassen und es
wäre auch keine Notwendigkeit vorhanden gewesen.
Haben die Ärzte wirklich nach besten Wissen und Gewissen
gehandelt oder wäre Stand der Technik die vorherige Biopsie
gewesen. Eine Probe wäre auch leicht zu nehmen gewesen
10cm oberhalb des Schließmuskels kam der Arzt noch mit den
Fingern dran.
Mein Anwalt hat einige Gerichtsurteile wo eine vorherige
Biopsie als Stand der Technik bezeichnet wurde. Allerdings
war kein Analkarzionom dabei, da dieses äußerst selten ist.

El Gorde

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El Gorde

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Biopsie Gutachten

Beitrag von El Gorde » 06.05.2008, 23:11

Nochmal Hallo Biggi0001,
ich habe inzwischen den Bericht Kolorektales Karzionom
überflogen. Zwar konnte ich Deinen Hinweis über den
unnötigen Schnellschnitt nicht finden, aber ich bin Dir
dankbar für diesen Bericht. Auf Seite 88 steht:
Eine Biopsieentnahme ist zur Diagnostik aller endoskopisch
auffälligen Befunde der Darmschleimhaut zwingend erforderlich.
Deutlicher geht es nicht. Da dieser Bericht von der
Ärztekammer, Deutschen Krankenhausgesellschaft und den
Spitzenverbänden der Krankenversicherungen ist, geht es ja
kauf offizieller.
Ich habe den Bericht gleich der Krankenkasse und meinem
Anwalt gemailt.

El Gorde

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El Gorde

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