Frage zu Zuzahlung bei Hilfsmittel Höchstbetrag
Verfasst: 25.02.2015, 14:13
Hallo ,
Jetzt bin ich erst mal ein bisschen runtergekommen, hab Mittag gegessen und den Hund an geschrien. Es geht mir besser.
Das Gespräch bei der KK ist enttäuschend. Ich habe den Artikel, Informationsblatt zu den Zuzahlungen..., des Bundesministeriums des Gesundheitswesens und das dazugehörige Gesetz
Für die zum Verbrauch beste. Hilfsmittel vorgelegt.
Paragraph 33Abs.8 Satz 3 SGB V
Es heisst darin zit:-) Die Zuzahlung bei zum Verbrauch bestimmten Hilfsmitteln beträgt 10 vom Hund
der des insgesamt von der KK zu über nehmenden Betrages' jedoch höchstens
10 Euro für den gesamten Monatsbedarf.
- zum Verbrauch beste. Hilfsmittel-nur einmal ununterbrochene Nutzung
möglich.
- Monatsbedarf = Kalendermonat
Benötigen Versicherte auf Grund mehrerer Erkrankungen verschiedene zum
Verbrauch beste. Hilfsmittel, so sind die Zuzahlungen für die abgegebenen
Hilfsmittel unabhängig von der Anzahl der Versorgungsbereichenur einmal zu
entrichten.
Und was glaubt Ihr ,was der Mensch ( der KK- Filiale ) gesagt hat, dass ich trotzdem für jede Versorgung zahlen muss.
Ich könne mit noch so viel aus gedrücktem Papier kommen, er entscheidet das sowieso nicht und wenn mir das nicht passt, dann soll ich doch an die Hilfe Mittel zentrale schreiben.
Auch mit einem Anwalt wäre dies nicht anders.
Ich habe vorhin mit einer Mitarbeiterin vom Gesundheitsministerium gesprochen. Da gibt es doch tatsächlich ein en Telefondienst für Bürger. Dabei wird noch unterschieden ob es sich für Probleme mit Sozialversicherungen oder andere Themen handelt.
Antwort dieser Dame:-) Sie sind im Recht !!!!!!!!!
Sie hat mir jetzt Wege gezeigt, wie ich weiter vorgehen soll. Wenn alles nicht hilft soll ich mich ans Bundesversicherungsamt wenden. Dies überprüft dann, ob die KK rechts entsprechend arbeitet.
Für alle , die wie ich in dieser Lage sind, hat sie gesagt. Doppelte Zahlungen einstellen aber den Versorger darüber informieren, dass die Höhe der Zuzahlung geprüft wird
Wenn die darauf nicht eingehen, bezahlen die KK muss zu viel bezahltes zurückzahlen.
Eingabe, schriftlich, beidem jeweiligen Servicezentrum Hilfsmittel der Kasse einreichen.
Bis Ablehnung Widerspruch. Bei erneuter Ablehnung zu diesem Bundesversicherungsamt.
Bei Fragen solle ich sie anrufen.
Soweit erst mal . Wenn Fragen sind , bitte schreiben . Ich konnte nicht alles schreiben, meine Notizen muss ich erst mal ordnen.
Viele Grüsse Gabi
Jetzt bin ich erst mal ein bisschen runtergekommen, hab Mittag gegessen und den Hund an geschrien. Es geht mir besser.
Das Gespräch bei der KK ist enttäuschend. Ich habe den Artikel, Informationsblatt zu den Zuzahlungen..., des Bundesministeriums des Gesundheitswesens und das dazugehörige Gesetz
Für die zum Verbrauch beste. Hilfsmittel vorgelegt.
Paragraph 33Abs.8 Satz 3 SGB V
Es heisst darin zit:-) Die Zuzahlung bei zum Verbrauch bestimmten Hilfsmitteln beträgt 10 vom Hund
der des insgesamt von der KK zu über nehmenden Betrages' jedoch höchstens
10 Euro für den gesamten Monatsbedarf.
- zum Verbrauch beste. Hilfsmittel-nur einmal ununterbrochene Nutzung
möglich.
- Monatsbedarf = Kalendermonat
Benötigen Versicherte auf Grund mehrerer Erkrankungen verschiedene zum
Verbrauch beste. Hilfsmittel, so sind die Zuzahlungen für die abgegebenen
Hilfsmittel unabhängig von der Anzahl der Versorgungsbereichenur einmal zu
entrichten.
Und was glaubt Ihr ,was der Mensch ( der KK- Filiale ) gesagt hat, dass ich trotzdem für jede Versorgung zahlen muss.
Ich könne mit noch so viel aus gedrücktem Papier kommen, er entscheidet das sowieso nicht und wenn mir das nicht passt, dann soll ich doch an die Hilfe Mittel zentrale schreiben.
Auch mit einem Anwalt wäre dies nicht anders.
Ich habe vorhin mit einer Mitarbeiterin vom Gesundheitsministerium gesprochen. Da gibt es doch tatsächlich ein en Telefondienst für Bürger. Dabei wird noch unterschieden ob es sich für Probleme mit Sozialversicherungen oder andere Themen handelt.
Antwort dieser Dame:-) Sie sind im Recht !!!!!!!!!
Sie hat mir jetzt Wege gezeigt, wie ich weiter vorgehen soll. Wenn alles nicht hilft soll ich mich ans Bundesversicherungsamt wenden. Dies überprüft dann, ob die KK rechts entsprechend arbeitet.
Für alle , die wie ich in dieser Lage sind, hat sie gesagt. Doppelte Zahlungen einstellen aber den Versorger darüber informieren, dass die Höhe der Zuzahlung geprüft wird
Wenn die darauf nicht eingehen, bezahlen die KK muss zu viel bezahltes zurückzahlen.
Eingabe, schriftlich, beidem jeweiligen Servicezentrum Hilfsmittel der Kasse einreichen.
Bis Ablehnung Widerspruch. Bei erneuter Ablehnung zu diesem Bundesversicherungsamt.
Bei Fragen solle ich sie anrufen.
Soweit erst mal . Wenn Fragen sind , bitte schreiben . Ich konnte nicht alles schreiben, meine Notizen muss ich erst mal ordnen.
Viele Grüsse Gabi