Wann wieder Anspruch auf Reha nach Dickdarmentfernung
Verfasst: 07.10.2016, 00:08
Hallo, hallo,
ich wollte mich hier eigentlich nicht einmischen....aber ich schicke jetzt doch noch ein paar Links zur Info:
http://tablet.bundesgesundheitsminister ... ation.html
http://www.deutsche-rentenversicherung. ... _node.html
http://www.deutsche-rentenversicherung. ... uende.html
Bin nicht weiter ins Thema eingetaucht, das ist mir gerade zu komplex.....aber ich denke, dass man zuerst in Abhängigkeit von der individuellen Situation des Antragstellers den jeweils zuständigen Träger berücksichtigen muss.
Das kann die KK sein, oder die Rentenversicherung oder bei Beamten oder z.B. Ärzten noch andere Träger. In einigen speziellen Fällen könnte auch die Berufsgenossenschaft eine Rolle spielen, oder eine Unfallversicherung.
Was bei einer Reha wohl immer eine entscheidende Rolle spielt ist, (siehe obige Links) ob sie aus medizinischen, sozialen oder beruflichen Gründen bewilligt werden soll. Man kann davon ausgehen, dass Bewilligungen dem Träger leichter fallen, wenn die Chancen groß sind, durch die Reha die Arbeitsfähigkeit wieder herzustellen.
Wenn das Geld knapp wird, wird das umso mehr ins Gewicht fallen.
Es gibt Menschen, die regelmäßig alle zwei Jahre "auf Kur gehen" und darauf pochen und damit kokettieren, dass sie sich so einen günstigen Urlaub verschaffen....weil sie ja alle xy-Jahre einen Anspruch darauf haben....
Wenn jemand eigentlich keine ernsthaften gesundheitlichen Probleme hat und auch seine Arbeitskraft nicht wieder hergestellt werden muss, weil er schon lange Rentner ist, kann man nachvollziehen, wenn ein Träger das ungern zahlen will.
Das geht dann zu Lasten der Menschen, die chronische Erkrankungen haben und mit einer Reha eine bessere Teilhabe erreichen können, weil die Grenzen aus Sicht der Sachbearbeiter da evtl. fließend sind.
Gesetzlich scheint aber erst nach vier Jahren wieder ein Anspruch zu bestehen.
Siehe Zitat aus dem ersten Link:
In Abgrenzung zur Reha wird eine AHB nur direkt nach Krankenhausaufenthalt bewilligt (heißt ja nicht umsonst Anschlussheilbehandlung) und muss innerhalb von zwei Wochen angetreten werden. Das ist nochmal ein anderer Tisch mit anderen Regularien.
Mir wurde nach meiner Kolektomie (wegen CU und ohne Krebs) gesagt, dass man bei zweizeitigen OP's (Kolektomie inclusive Pouchanlage + RV) Anspruch auf eine AHB hat, bei dreizeitigen OP's (Kolektomie + Pouchanlage + RV) Anspruch auf zwei AHB's. Dabei soll man sich angeblich aussuchen können, nach welcher OP man die AHB will.
Ob das so stimmt habe ich damals nicht überprüft, und wenn ja....ob das heute noch gilt, und welche Rolle die unterschiedlichen Diagnosen hier spielen, weiß ich nicht....ich berichte das hier nur der Vollständigkeit halber im Rahmen der allgemeinen Erfahrungssammlung.
LG, Merlina
ich wollte mich hier eigentlich nicht einmischen....aber ich schicke jetzt doch noch ein paar Links zur Info:
http://tablet.bundesgesundheitsminister ... ation.html
http://www.deutsche-rentenversicherung. ... _node.html
http://www.deutsche-rentenversicherung. ... uende.html
Bin nicht weiter ins Thema eingetaucht, das ist mir gerade zu komplex.....aber ich denke, dass man zuerst in Abhängigkeit von der individuellen Situation des Antragstellers den jeweils zuständigen Träger berücksichtigen muss.
Das kann die KK sein, oder die Rentenversicherung oder bei Beamten oder z.B. Ärzten noch andere Träger. In einigen speziellen Fällen könnte auch die Berufsgenossenschaft eine Rolle spielen, oder eine Unfallversicherung.
Was bei einer Reha wohl immer eine entscheidende Rolle spielt ist, (siehe obige Links) ob sie aus medizinischen, sozialen oder beruflichen Gründen bewilligt werden soll. Man kann davon ausgehen, dass Bewilligungen dem Träger leichter fallen, wenn die Chancen groß sind, durch die Reha die Arbeitsfähigkeit wieder herzustellen.
Wenn das Geld knapp wird, wird das umso mehr ins Gewicht fallen.
Es gibt Menschen, die regelmäßig alle zwei Jahre "auf Kur gehen" und darauf pochen und damit kokettieren, dass sie sich so einen günstigen Urlaub verschaffen....weil sie ja alle xy-Jahre einen Anspruch darauf haben....
Wenn jemand eigentlich keine ernsthaften gesundheitlichen Probleme hat und auch seine Arbeitskraft nicht wieder hergestellt werden muss, weil er schon lange Rentner ist, kann man nachvollziehen, wenn ein Träger das ungern zahlen will.
Das geht dann zu Lasten der Menschen, die chronische Erkrankungen haben und mit einer Reha eine bessere Teilhabe erreichen können, weil die Grenzen aus Sicht der Sachbearbeiter da evtl. fließend sind.
Gesetzlich scheint aber erst nach vier Jahren wieder ein Anspruch zu bestehen.
Siehe Zitat aus dem ersten Link:
Eine erneute ambulante oder stationäre Rehabilitationsleistung kann grundsätzlich erst nach Ablauf von vier Jahren seit der letzten durchgeführten Maßnahme erneut durchgeführt werden. Eine frühere Wiederholung ist nur dann möglich, wenn dies aus gesundheitlichen Gründen dringend erforderlich ist (§ 40 Absatz 3 Satz 4 SGB V).
In Abgrenzung zur Reha wird eine AHB nur direkt nach Krankenhausaufenthalt bewilligt (heißt ja nicht umsonst Anschlussheilbehandlung) und muss innerhalb von zwei Wochen angetreten werden. Das ist nochmal ein anderer Tisch mit anderen Regularien.
Mir wurde nach meiner Kolektomie (wegen CU und ohne Krebs) gesagt, dass man bei zweizeitigen OP's (Kolektomie inclusive Pouchanlage + RV) Anspruch auf eine AHB hat, bei dreizeitigen OP's (Kolektomie + Pouchanlage + RV) Anspruch auf zwei AHB's. Dabei soll man sich angeblich aussuchen können, nach welcher OP man die AHB will.
Ob das so stimmt habe ich damals nicht überprüft, und wenn ja....ob das heute noch gilt, und welche Rolle die unterschiedlichen Diagnosen hier spielen, weiß ich nicht....ich berichte das hier nur der Vollständigkeit halber im Rahmen der allgemeinen Erfahrungssammlung.
LG, Merlina