Hallo Fin Rasiel,
die Kasse bezahlt nur eine Pauschale an den Versorger, mit welcher der Versorger auskommen muss.
Kompressen werden nur in den ersten Wochen nach der OP gratis gestellt. Wenn die Naht um das Stoma verheilt ist, und keine Hautdefekte vorliegen, müssen Kompressen selbst bezahlt werden, sie sind dann NICHT Bestandteil dessen, was von der Pauschale abgedeckt ist.
Wenn man sie bei intakter Haut Kompressen erhält, ohne sie aus eigener Tasche zu bezahlen, ist das Kulanz des Versorgers, einen gesetzlichen Anspruch hat man dann NICHT.
Ausnahme: Bei defekter, parastomaler Haut. Dann sollte es auf dem Rezept vermerkt werden.
Müllbeutel sind ebenfalls nicht in der Pauschale enthalten.
Eigentlich müsste die Formulierung so aussehen: Kompresssen sind nur in begründeten und zu begründenden Fällen notwendiger Bedarf der Stomaversorgung!
Abwurfbeutel gar nicht!
Es geht ganz prima mit Toi Papier, Küchenrolle, Kosmetiktüchern usw. Ich brauche Kompressen nur selten... und zur Platttensäuberung sollte man sie doch eher nicht verwenden - das wirkt dekadent.
Häslein