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2 Stomata - Schwerbehindertenuasweis – Seite 3

Das Forum zum Erfahrungsaustausch rund um sozialrechtliche Themen, z.B. zur Schwerbehinderung, zum Bezug der Hilfsmittel, zu Zuzahlungen und vielen anderen Themen.

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30 Beiträge • Seite 3 von 31, 2, 3

2 Stomata - Schwerbehindertenuasweis

Beitrag von Merlina » 26.01.2020, 23:16

Hallo Natalie,

eine Schwerbehinderung liegt nur vor, wenn der GdB mindestens 50 beträgt. Darunter kann man ggfs. Gleichstellung beantragen. Liste zur Einstufung siehe in meinem Beitrag hier weiter oben.
Außerdem muss die Beeinträchtigung länger als 6 Monate bestehen.

https://www.vdk.de/deutschland/pages/th ... derung_gdb

Eine Aussage im Arztbrief ist hier m.E. völlig irrelevant, weil damit nichts weiter über den Verlauf gesagt ist.
Wenn die Rückverlegung nach 6 Monaten angestrebt wird, kann das mit Glück evtl. klappen. Ob es dann sinnvoll oder von Deinem Mann schon gewünscht ist, ist eine ganz andere Frage. Ich schreibe dazu noch etwas in deinem anderen Beitrag.

Ich denke, Ihr habt derzeit andere Themen, als den GdB. Wenn es um die Steuer geht, könnt Ihr ihn auch noch im Dezember beantragen, da das Antragsdatum (nicht das Bewilligungsdatum) zählt.
Interessanter ist - wie oben erwähnt - diese Frage bei einem Arbeitsplatzverlust, oder wenn es um einen möglichen Sozialplan geht. Das steht bei Euch aber derzeit wohl nicht an. Ihr solltet das aber zumindest wissen.

Die Vorteile durch einen GdB sind da, aber auch nicht so überragend, dass man sich darum frühzeitig überschlagen müsste.

LG, Merlina

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Merlina

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2 Stomata - Schwerbehindertenuasweis

Beitrag von Butterfly » 27.01.2020, 00:25

Hallo Christa

Die Einstellung bei dir mit GDB 30 hatte wahrscheinlich nichts mit dem GDB zu tun. Mit 30 bist du nicht schwerbehindert und der AG muss weiter seine Abgabe zahlen.
Dass dein Mann gleich einen hohen GDB bekommt, kann auch damit zu tun haben, dass er eben schon Rentner ist. Damit bekommt er keine Reha mehr um die Arbeitskraft zu erhalten oder es fällt auch kein Rehamaterial am Arbeitsplatz an. Damit ist es den Versorgungsämter relativ egal. Bei jungen Menschen hingegen sind die Folgekosten bei anerkannter Schwerbehinderung erheblich höher.

Die Sachbearbeiter sind demnach angehalten vorsichtiger GDBs zu vergeben. Auch ist Berlin z.B. freigebiger beim GDB als Brandenburg - dies hat mir eine Gutachterin aus Berlin gesagt und ein BR aus Brandenburg bestätigt, der Rehabudget verwaltet.

Viele Grüsse
Butterfly

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Butterfly

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2 Stomata - Schwerbehindertenuasweis

Beitrag von NatzRatz » 27.01.2020, 00:28

Vielen Dank für eure Einschätzung

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NatzRatz

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2 Stomata - Schwerbehindertenuasweis

Beitrag von Martha » 28.01.2020, 02:48

Hallo Natalie,

Du schreibst "Daher ist geplant in 6 Monaten zu überprüfen, ob evtl eine Rückverlegung möglich ist.
Im besten Fall wird dann erst das Colostoma rückverlegt..im Juni/Juli..Ende des Jahres dann das Ileostoma.
Sollte das nicht möglich sein, wird wohl das Ileostoma rückverlegt und das Colostoma bleiben."

Dein Mann wird also, wenn alles gut und wie geplant läuft, mindestens eins seiner 2 Stomata bis Ende des Jahres haben. Das heißt, er ist das ganze Jahr 2020 schwerbehindert mit einem GdB von mindestens 50, wahrscheinlich sogar mehr. Das kannst Du hier nachlesen:

https://www.gesetze-im-internet.de/versmedv/anlage.html dort runterscrollen bis Punkt 10.-Verdauungsorgane. Dort weiterscrollen bis "Künstlicher After", damit sind Stomata gemeint. Und dort steht, dass ein Stoma einen GdB von 50 gibt. Wenn das Stoma ungünstig liegt oder sonstwie Probleme macht, sind es 60-80.

Dein Mann sollte sofort beim Versorgungsamt einen Antrag auf Feststellung einer Schwerbehinderung stellen.
Denn wenn ihm eine Schwerbehinderung attestiert wird, wovon ich nach Deinen Schilderungen ausgehe, gilt die Festsetzung ab dem Zeitpunkt der Antragstellung. Dann stehen Deinem Mann in 2020 fünf Urlaubstage mehr zu, er hat einen erweiterten Kündigungsschutz und steuerliche Erleichterungen.
Bei der Arbeit, falls er einen Büro-Job hat, besteht dann evtl. ein Anspruch auf einen Sitz-Steh-Schreibtisch.
Was ihm auf jeden Fall mit einem Stoma zusteht, auch ohne Nachweis der Schwerbehinderung, ist der Erwerb eines Schlüssels für Behinderten-WCs. Eine sehr beruhigende Sache, wenn man auf Großveranstaltungen oder Autobahnen unterwegs ist  :-)  Guckst Du hier:
https://cbf-da.de/de/start/

Viel Glück Euch beiden  :-)

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Martha

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2 Stomata - Schwerbehindertenuasweis

Beitrag von zwergmutter » 28.01.2020, 11:27

Hallo Martha,
danke für Deinen Link. Er gibt mehr als eine Antwort.
Auch zu anderen Erkrankungen.

Mein Mann hat eine Pulmonale Hypertonie mit Rechtsherzschwäche zu der mit beim Versorgungsamt gesagt wurde das der GdB dazu zu vernachlässigen sei.

Jetzt kann ich mir alles raussuchen.

Danke nochmals

:winke:

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zwergmutter

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2 Stomata - Schwerbehindertenuasweis

Beitrag von Butterfly » 28.01.2020, 12:37

Hallo Christa

Es zählt immer nur der höchste GDB, den eine Erkrankung ergibt; du kannst sie nicht aufaddieren. D.h. wenn das mit dem Herz weniger ist, ist es zu vernachlässigen.

Ich verstehe nicht, weshalb man unbedingt mehr als 50 haben möchte, wenn er verrentet ist, bekommt er doch sowieso Vergünstigungen...

Allgemein: ist es so erstrebenswert unbedingt auf dem Papier zu haben, dass man schwerbehindert ist? Mittlerweile schätze ich, dass ich dem „entflohen“ bin. Nur den besonderen Kündigungsschutz vermisse ich als Sicherheit etwas.

Viele Grüsse
Butterfly

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Butterfly

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2 Stomata - Schwerbehindertenuasweis

Beitrag von zwergmutter » 28.01.2020, 13:39

Butterfly,
auch bei Verrentung müssen Steuern gezahlt werden.
Das wäre schon Punkt 1.
Und so gibt es noch reichlich andere Faktoren die auch bei
Verrentung erst mit höherem GdB zum tragen kommen.

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zwergmutter

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2 Stomata - Schwerbehindertenuasweis

Beitrag von zwergmutter » 28.01.2020, 13:51

Butterfly noch vergessen.

kann man zwischen Schweiz und Deutschland überhaupt vergleichen ?

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zwergmutter

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2 Stomata - Schwerbehindertenuasweis

Beitrag von Butterfly » 28.01.2020, 18:45

Hallo Christa

Nein, gar nicht. Hier gibt es die IV (Invalidenrente). Meines Erachtens ein besseres System. Bist du schwerbehindert (also invalide), so ist das gekoppelt an die Erwerbstätigkeit. Du arbeitest dann automatisch weniger (darfst auch nicht einfach mehr arbeiten) und bekommst dann für diesen Prozentsatz weniger Arbeiten als Ausgleich eine Rente.

Hier habe ich also gar nichts und lebe trotzdem. Ich entscheide frei, ob ich weniger arbeiten möchte und stelle mich damit dann besser, als für den nicht arbeitenden Anteil eine IV zu stellen. So habe ich alle Freiheiten jederzeit auch wieder mehr zu arbeiten.

Wie gesagt, nur den Kündigungsschutz vermisse ich. Ansonsten finde ich das System hier fairer und sehe es als Erfolg nicht schwerbehindert zu sein.

Viele Grüsse
Butterfly

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Butterfly

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2 Stomata - Schwerbehindertenuasweis

Beitrag von zwergmutter » 28.01.2020, 19:33

Hört sich gut an.
Hier hängt sehr viel von den Schwerbehindertenprozenten ab.
Muß man wirklich aufpassen.

:winke:

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zwergmutter

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