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Altersgrenzenanpassungsgesetz § 100 – Seite 1

Das Forum zum Erfahrungsaustausch rund um sozialrechtliche Themen, z.B. zur Schwerbehinderung, zum Bezug der Hilfsmittel, zu Zuzahlungen und vielen anderen Themen.

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Altersgrenzenanpassungsgesetz § 100

Beitrag von marion17109 » 10.04.2007, 22:46

Bei Frontal21 im ZDF gab es heute einen Beitrag über Erwerbsminderungsrenten: Fragwürdige Rentenkürzung. Ist jemand von Euch dieser ominöse § 100 und seine Folgen für uns Erwerbsminderungsrentner bekannt?

Das Altersgrenzenanpassungsgesetz, in der Öffentlichkeit bekannt als das Regelwerk, das das Rentenalter auf 67 Jahre herauf setzt, passierte Ende März den Bundesrat. Von vielen unbeachtet blieb Paragraph 100, der auch die betroffenen Erwerbsminderungsrentner nun teuer zu stehen kommen könnte. Paragraph 100 besagt nämlich, dass weder verfassungswidrige Rentengesetze noch Fehler der Rentenanstalt bei der Berechnungen zu Nachzahlungen führt. Im Klartext: Pfuscht der Gesetzgeber oder schläft der Sachbearbeiter zu Ungunsten des Rentners, trägt der die Folgen. Korrigierte Berechnungen werden ausschließlich bei zukünftigen Zahlungen berücksichtigt. Das gilt natürlich auch für die Bezieher von Erwerbsminderungsrenten, wenn sie vor Gericht klagen werden.


Das Gesetz soll ab 1. Mai in Kraft treten. Im ZDF-Chat wurde diskutiert, dass dieser Paragraph förmlich zum Missbrauch einlädt.

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marion17109

ehemaliges Mitglied

Altersgrenzenanpassungsgesetz § 100

Beitrag von Jutta B » 11.04.2007, 06:45

Hi Marion,

nöö diesen ominösen §100 kannte ich nicht, aber ich stellte wegen Benachteiligung der Erwerbsminderungsrente einen Überprüfungsantrag. Welcher natürlich mit lapidaren "gilt bei uns nicht" Worten abgeschmettert wurde. Eine Sammelklage gegen die Rentenversicherung geht auch nicht, so muß jeder Bezieher den Weg alleine gehen.

Jo so isses, was die Rentenversicherung beschließt, ist für sie rechtsgültig :angry::angry::angry:, ob sich das mit dem Grundgesetz deckt ist denen egal.

LG
Jutta B

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Jutta B

Mitglied

Altersgrenzenanpassungsgesetz § 100

Beitrag von Biggi0001 » 11.04.2007, 12:58

Hallo Jutta und Marion,

ich fürchte, hier werden zwei verschiedene Sachen möglicherweise vermischt:

Zum einen die Frage, ob Abschläge auf EM-Renten grundsätzlich korrekt sind. Das BSG hat ein Urteil gefällt, in welchem diesem widersprochen wird, die Sozialgerichte fällen derzeit allerdings widersprüchliche Urteile. Diese Frage ist immer noch schwebend, die Rentenversicherung wehrt sich nach wie vor gegen das BSG-Urteil und anerkennt dieses nicht.

In diesem Fall (wenn Abschläge auf EM-Renten erhoben werden) sollte man die Überprüfung der Rente beantragen, damit der Fall bis zur endgültigen Klärung offen bleibt.

Paragraf 100 gilt nur für Entscheidungen, die auf einer Rechtsnorm beruhen, die nach Erlass des Verwaltungsaktes für nichtig oder für unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärt oder in ständiger Rechtsprechung anders als
durch den Rentenversicherungsträger ausgelegt wurden.

LG,
Biggi

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Biggi0001

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