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Antrag auf Arbeitslosengeld 1 – Seite 2

Das Forum zum Erfahrungsaustausch rund um sozialrechtliche Themen, z.B. zur Schwerbehinderung, zum Bezug der Hilfsmittel, zu Zuzahlungen und vielen anderen Themen.

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31 Beiträge • Seite 2 von 41, 2, 3, 4

Antrag auf Arbeitslosengeld 1

Beitrag von jupiter9999 » 21.08.2016, 18:25

Hallo Renni,

danke für Deine Informationen, jetzt hab ich es verstanden, wie Du es gemeint hast. Ich wusste ja nicht, dass Ihr Beide wieder arbeiten wolltet.
Ich bin davon ausgegangen, dass ihr aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten könnt und Euch eine Wiedereingliederung sozusagen aufgezwungen wurde.
Alles in Ordung!! :gut:

Lieber Gruss Jupiter

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jupiter9999

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Antrag auf Arbeitslosengeld 1

Beitrag von uwe2111 » 21.08.2016, 21:04

Hallo,

ich habe zur Zeit ein ähnliches Problem und denke es passt hier rein. ich weiß nicht, welchen Antrag ich stellen muss. Ich bin krank geschrieben ohne Hoffnung gesund /arbeitsfähig zu werden und mein Chef denkt nicht im Traum daran mich zu kündigen. Immerhin koste ich ihm nicht ein Cent mehr, er hat aber einen Mitarbeiter der schwerbehindert ist und zahlt diese Abgabe nicht.

Mit anderen Worten, ich bin bald aus den 78 Wochen von der KK raus aber dann nicht arbeitslos. Wer zahlt dann und wo bin ich krankenversichert?

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uwe2111


Antrag auf Arbeitslosengeld 1

Beitrag von jupiter9999 » 22.08.2016, 07:27

Hallo Uwe,

da kann ich Dich beruhigen. Dein Arbeitgeber muss dir nicht kündigen damit du einen Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 hast. Auch Du solltest deinen Arbeitsplatz auf keinen Fall kündigen.

Du wirst einige Wochen vor deiner Aussteuerung einen Aussteuerungsbescheid von deiner Krankenkasse bekommen, mit dem gehst du zur Agentur für Arbeit und meldest dich zu dem Tag arbeitslos ab dem du kein Krankengeld mehr bekommst.
Nach Aussteuerung hast du einen gesetzlichen Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 und zwar nach Paragraph 145 Nahtlosigkeitsregelung. Dein Arbeitsverhältnis "ruht".

Du stellst dich aber der Agentur für Arbeit mit deinem Restleistungsvermögen zur Verfügung. Das hört sich zwar blöd an ist aber so geregelt. Egal ob du nun arbeiten kannst oder nicht, du musst dich einfach nur mit deinem Restleistungsvermögen zur Verfügung stellen damit du Arbeitslosengeld 1 bekommst und du lässt dich weiterhin krank schreiben und gibst aber diese Krankmeldungen nicht bei der Agentur für Arbeit ab weil diese sonst nach 6 Wochen das Arbeitslosengeld einstellen kann.

Innerhalb vier Wochen musst du dann einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente oder aber Reha stellen. Sollte die Erwerbsminderungsrente abgelehnt werden dann solltest du in Widerspruch gehen und hast auch in dieser Zeit Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 und zwar solange bis über deinen Antrag auf Erwerbsminderungsrente rechtskräftig entschieden wurde. Allerdings nur bis zu deinem persönlichen Anspruch.
Das heißt unter 50 Jahren sind das 12 Monate und ab 50 sind es 15 Monate, ab 55 sind es glaub ich 18 Monate. Das kannst du ja googeln. Ich weiß nicht wie alt du bist.
Lass Dir von der Agentur für Arbeit nichts anderes erzählen denn diese Regelung ist im Sozialgesetzbuch SGB III ganz klar geregelt und du bist zu 100% im Recht. Also auf keinen Fall kündigen oder kündigen lassen sondern mit dem Aussteuerungsbescheid zur Agentur für Arbeit und AlG 1 beantragen.
Der Agentur für Arbeit wird dich eventuell zum ärztlichen Dienst schicken aber oft wird nach Aktenlage entschieden. Ärztliche Befunde gibst du aber nicht bei der zuständigen Sachbearbeiterin ab sondern in einem verschlossenen Umschlag direkt beim Medizinischen Dienst der Agentur für Arbeit.
Die Sachbearbeiterin hat kein Recht deine ärztlichen Unterlagen zu sehen.
Und unterschreibe nie etwas sofort, dazu bist du nicht verpflichtet, also nimm die Unterlagen mit nach Hause und fühle sie in Ruhe aus.
Krankenversichert bist Du über die Agentur für Arbeit und zwar definitiv!!!
Ich bin schon seit Ende 2012 krank und beziehe inzwischen Erwerbsminderungsrente. Auch mein Arbeitsverhältnis ist nicht gekündigt sondern es ruht. Auch jetzt noch. Und ich lasse es ruhen solange wie ich will, ob das nun noch ein Jahr ist oder fünf Jahre, das spielt überhaupt keine Rolle. Also mach dir nicht so viele Gedanken denn das Gesetz ist auf deiner Seite. Bei Fragen einfach schreiben.

Lieber Gruß Jupiter

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jupiter9999

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Antrag auf Arbeitslosengeld 1

Beitrag von Renni » 22.08.2016, 11:21

Hallo jupiter9999,

danke für Deine Antwort. Da wir beide nicht voll Erwerbsunfähig waren, wurde uns vom Rentenversicherungsträger eine Umschulung angeboten, um die Chancen auf den Arbeitsmarkt zu erhöhen. Auch wenn ich nach dem Abschluss keinen geeignete Arbeitsplatz gefunden habe, habe ich viel gelernt. Nun beziehen wir beide die Altersrente. :super:
Liebe Grüße Renate

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Renni

Ansprechpartnerin des Stoma-Treff Hamburg-Nord und Hamburg-West

Antrag auf Arbeitslosengeld 1

Beitrag von uwe2111 » 22.08.2016, 12:27

Hallo Jupiter,
vielen Dank für deine sehr ausführliche Beratung. Es scheint also doch alles einfacher als ich dachte.
Von meinem Arzt wurde mir geraten bereits vor der Aussteuerung einen Rentenantrag zu stellen, damit ich nicht ohne Geld dastehe. Wenn mich das AA zum Stellen eines Rentenantrags auffordert, werde ich es nicht vorher freiwillig machen.

Was ich nicht ganz verstehe ist die Tatsache, dass ich mich mit meinem Restleistungsvermögen dem Arbeitsamt zur Verfügung stellen soll und ich gleichzeitig einen gültigen Arbeitsvertrag habe.
Rein theoretisch könnte mir dann ein Job für ein paar Stunden am Tag angeboten den ich nicht annehmen kann, weil mein aktueller Arbeitsvertrag das nicht erlaubt. Naja, deutsche Gesetze und Vorschriften soll ja auch kein Mensch so richtig begreifen.

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uwe2111


Antrag auf Arbeitslosengeld 1

Beitrag von jupiter9999 » 22.08.2016, 14:29

Hallo Uwe,
Ja, ich weiß dass es verwirrend ist und ich es am Anfang auch nicht verstanden habe. Es ist nun mal so dass man sich mit seinem Restleistungsvermögen zur Verfügung stellen muss, denn wenn man kein Restleistungsvermögen hat, dann hat man keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Also wäre man ja zu krank um zu arbeiten und müsste Krankengeld bekommen. Aber dieses Krankengeld läuft ja nach der Aussteuerung aus also hat der Gesetzgeber diese Möglichkeit geschaffen nämlich die Nahtlosigkeitsregelung, damit eben genau solche Menschen wie du oder ich in dieser Zeit nicht ohne irgendein Einkommen sind
. Mach dir darüber nicht zu viele Gedanken, wenn du nicht mehr arbeiten kannst dann wird der medizinische Dienst der AfA anhand deiner Arzt Befunde das auch so beurteilen.
Z
Und mal ehrlich, wer würde denn Dich einstellen? Wer stellt denn einen kranken Menschen ein ? Auch die Agentur für Arbeit weiß ganz genau dass du auf dem Arbeitsmarkt mit deiner Krankheit keine Chance hast und nun lass das einfach auf dich zukommen, es wird alles funktionieren. Wie gesagt wenn du Fragen hast oder nicht weiter weißt dann schreib einfach. Wir werden eine Lösung finden.
Hast du einen Schwerbehindertenausweis und wenn ja wie hoch?

Und noch etwas! Betrachte dich selbst bitte nicht als Bittsteller bei der Agentur für Arbeit.Du hast wahrscheinlich jahrzehntelang in diese Versicherung einbezahlt und das einzige was du jetzt willst ist deine Rechte wahrzunehmen. Du musst um nichts bitten.

Lieber Gruß Jupiter

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jupiter9999

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Antrag auf Arbeitslosengeld 1

Beitrag von 1margot2 » 22.08.2016, 16:27

Hallo,

ich lese gerade eure Probleme. Wie alt seit ihr und warum geht ihr nicht mehr arbeiten.
Ich wollte nach meiner Blasenentfernung auf jeden Fall wieder arbeiten, mit einem künstlichen Ausgang kann man sehr wohl arbeiten, sofern es der Beruf natürlich erlaubt.
Auch die "Aussteuerungsphase" ging bei mir super schnell. Mein Chef hat meinen Wiedereingliederungsantrag wegen meiner Krebserkrankung abgelehnt, mir wurde gekündigt. Daraufhin ab zum Arbeitsgericht, danach Arbeitslosengeld I und dann mit 60 in Frührente für Schwerbeschädigte. Das klappte wunderbar. 2009 war der Antrag beim Arbeitgeber. Aufgrund der Kündigung und nach Zahlung des AlG-Geldes wurden mir im August 2009 die Rentenanträge auf der Gemeinde gestellt und ab 01.02.2010 bekam ich Rente.

Wahrscheinlich werdet ihr jetzt sagen - wenn ihr meinen Namen lest - aha Sonderfall wie immer.
Aber das funktioniert bei uns allen super gut. Ausweis mit 100 % ist erforderlich, aber bei Blasenentfernung gibt es eh vom Tag der OP an 100 %.

LG Margot

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1margot2

gesperrtes Mitglied

Antrag auf Arbeitslosengeld 1

Beitrag von jupiter9999 » 22.08.2016, 17:05

Hallo Margot,
ob jemand noch arbeiten kann hängt bestimmt nicht vom Alter ab. Und pauschal zu sagen, wer ein Stoma hat, der kann auch arbeiten, finde ich nicht o.k.
Warum arbeitet ein kranker Mensch nicht mehr? Weil er nicht mehr kann natürlich.
Jeder hat seine eigene Krankengeschichte mit zum Teil vielen Operationen, Schmerzen, Probleme mit dem Stoma, psychische Beschwerden etc.
Und jeder sollte für sich selbst entscheiden ob er gesundheitlich noch in der Lage ist zu arbeiten.Nach oft jahrelanger Leidenszeit haben viele einfach keine Kraft mehr. Physisch oder aber psychisch.

Ich bin 55. Vor 3,5 Jahren wurde mir der Dickdarm entfernt und die Milz. Ein Monat später bin ich links erblindet und 2 Monate später noch ein Gesichtsfeldausfall rechts.
Und ich lass mir von niemandem mehr sagen, was ich noch kann oder nicht.

Das ist meine Meinung.

Gruß Jupiter

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jupiter9999

Mitglied

Antrag auf Arbeitslosengeld 1

Beitrag von uwe2111 » 22.08.2016, 21:44

Hallo Margot, ich bin jetzt 56, habe mein stoma seit über 25 Jahren. Ich war damit auf dem Bau arbeiten, im Versand und immer körperlich schwer.
Nun ist neuropatie dazu gekommen und ich kann diesen Job nicht mehr machen. Was kommt nun? Umschulung damit ich mit 60 wieder als Anfänger durch starten kann? Ist doch dummfug, die alten werden nicht gebraucht und wenn sie krank sind schon gar nicht.
So kann sich jeder selbst überlegen, welcher Kampf für ihn erfolgreich ist. Bei mir ist es eindeutig die Rente.

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uwe2111


Antrag auf Arbeitslosengeld 1

Beitrag von Börgi » 23.08.2016, 13:12

Hallo ihr Lieben,
ich bin 51 Jahre alt und bekomm seit 6 Jahren 100% EM-Rente!
Es spielten viele Faktoren eine Rolle und das Stoma war dann das i-Tüpfelchen!! Mein Antrag war auch ruck zuck bewilligt, da gab es keine Schwierigkeiten!!
Der Geist ist willig, aber das Fleisch ist schwach!!! :cry:

@ jupiter9999: Du hast es genau auf den Punkt gebracht!!! DANKE!!! :roseSchenken:

Liebe Grüße von Börgi!!! :winke:

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Börgi

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