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Feststellungsbescheid GdB 50 aber ich blicke nicht durch. – Seite 1

Das Forum zum Erfahrungsaustausch rund um sozialrechtliche Themen, z.B. zur Schwerbehinderung, zum Bezug der Hilfsmittel, zu Zuzahlungen und vielen anderen Themen.

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10 Beiträge • Seite 1 von 1

Feststellungsbescheid GdB 50 aber ich blicke nicht durch.

Beitrag von Sidius42 » 04.02.2021, 18:35

Hallo zusammen, ich habe heute vom Versorgungsamt meinen Feststellungsbescheid erhalten.
Grad der Behinderung beträgt GdB 50.
Sie gehören zum Personenkreis schwerbehinderte Menschen.
Sie haben Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis.
Ist bis 2025 erstmal gültig .

Aber was soll dieser Satz:
gesundheitliche Merkmale für die Inanspruchnahme von nachteilsausgleichen liegen nicht vor

Bekomme ich jetzt keine Steuervergünstigung bzw. kann Moden Pauschbetrag geltend machen?

Kann mir da jemand helfen und mich mal aufklären?

Viele Grüße

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Sidius42

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Feststellungsbescheid GdB 50 aber ich blicke nicht durch.

Beitrag von Trudi » 04.02.2021, 18:46

Die "normalen" Vergünstigungen bekommst du
* 5 Tage mehr Urlaub
* Kündigungsschutz
* Steuerfreibeträge
* Stundenermäßigung im öffentlichen Dienst
Aber KEINE
* Ermäßigung bei Eintritten
* Parken auf Rolli-Parkplätzen
* Ermäßigung bei Rundfunkgebühren, KfZ-Steuern, Fahrscheine im ÖPNV...

Für diese Sachen bräuchtest du ein/mehrere Merkzeichen
G = gehbehindert
aG = außergewöhnlich gehbehindert, nur damit gibts nen Rolliausweis oder 2 Stomata
bl = blind
hl = hilflos
B = Begleitung notwendig

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Trudi

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Feststellungsbescheid GdB 50 aber ich blicke nicht durch.

Beitrag von Corona » 05.02.2021, 00:23

Trudi, alles korrekt aber ab GdB 50 gibt es auch Ermäßigung auf Eintritt.
Dazu bedarf es keiner Merkzeichen.

Grüße von Conrad

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Corona

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Feststellungsbescheid GdB 50 aber ich blicke nicht durch.

Beitrag von Trudi » 05.02.2021, 15:19

Hi Corona,
da ist es aber eher Kulanz! Sehr oft ist es erst ab 80.
Aber ein Recht drauf gibt es eh nicht.

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Trudi

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Beitrag von Corona » 05.02.2021, 16:18

Ich kenne es seit knapp 30 Jahren so, dass eine Ermäßigung für Schwerbehinderte gewährt wird, wenn der SB Ausweis vorgelegt wird. Voraussetzung ist natürlich, dass in der Preisliste eine Ermäßigung genannt wird.
Welcher Grad oder ob Merkzeichen vorhanden sind, ist unerheblich und wurde bei mir noch nie kontrolliert.

Eine Ausnahme scheint es eher zu sein, Bedingungen für eine Ermäßigung zu stellen.

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Corona

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Feststellungsbescheid GdB 50 aber ich blicke nicht durch.

Beitrag von Trudi » 05.02.2021, 17:21

Leider doch...
Und es wird mehr.

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Trudi

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Beitrag von Börgi » 05.02.2021, 18:15

Moin, Moin
in meiner Region zahlen alle Besitzer eines Schwerbehindertenausweises nur die Hälfte des regulären Eintrittspreises!
Aber, wir wissen ja, Ausnahmen bestätigen die Regel! :hmm:
Ich hatte jedenfalls noch nie Probleme deswegen ( ich hab70%, Männe hat 90%) !!
Aber das hat sich ja erstmal für die nächste Zukunft erledigt! Wer weiß ,was noch alles auf uns zu kommt! :aah: :aah:

Bleibt alle gesund!!!!! :roseSchenken:

Liebe Grüße von Börgi!!! :winke:

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Börgi

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Feststellungsbescheid GdB 50 aber ich blicke nicht durch.

Beitrag von Corona » 06.02.2021, 00:02

Hallo Börgi,

danke für die Bestätigung meiner und auch der Erfahrungen anderer Bekannten meinerseits.
Schade wenn es solche regionalen Abweichungen gibt obwohl wir Behinderten alle im selben Land leben.
Auf den hochgelobten Föderalismus braucht man diesbezüglich nicht stolz sein.

Grüße von Conrad

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Corona

gesperrtes Mitglied

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Beitrag von Trudi » 06.02.2021, 17:02

Bei den Bayerischen Königsschlössern gibt es die ungeheure Ermäßigung von 1(!!!) Euro, auch bei GdB 100, auch mit Merkzeichen...
1 Euro!

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Trudi

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Beitrag von Butterfly » 06.02.2021, 20:46

Meine Erfahrung:
Bei privaten Museen oder Theatern muss man z.T. sogar voll zahlen (!) - ich glaube nicht, dass sich das seit 2018 in Deutschland geändert hat.
Mit meinem dt. Ausweis bin ich auch im Ausland unterwegs gewesen. In den USA habe ich gar nichts bekommen (nur Veteranen und Epileptiker). In Italien und Kroatien war ich häufig frei und meine Urlaubsbegleitung die Hälfte (wohl bemerkt ohne Merkzeichen). In Singapur und Malaysia war es sehr unterschiedlich.
Norwegen, Dänemark und Schweden gab es auch nichts oder nur minimal. Polen und Spanien hingegen ist wieder grosszügiger, aber nur für den/die SB-Inhaber/in.
Portugal und Frankreich erinnere ich mich nicht mehr.
Das hängt mit der sozialen Absicherung der jeweiligen Länder zusammen. Je schlechter sie ist, desto eher gewähren sie Rabatt, weil sie Zuschüsse vom Staat erhalten, um zumindest so indirekt Schwerbeschädigte zu unterstützen.

Übrigens: Jetzt habe ich gar nichts mehr und bin Vollzahler. Keine Behinderung, kein Kündigungsschutz, keine IV. In Deutschland ist man also sehr begünstigt - selbst im Urlaub! Auch mit einem Euro ;)

Tipp zum Fliegen: Wenn alle das Handgepäck abgeben müssen, kann man es z.T. mit Ausweis durchsetzen das Gepäck mit reinzunehmen - wegen der Versorgung.

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Butterfly

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