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GdB für Rektumresektion? – Seite 1

Das Forum zum Erfahrungsaustausch rund um sozialrechtliche Themen, z.B. zur Schwerbehinderung, zum Bezug der Hilfsmittel, zu Zuzahlungen und vielen anderen Themen.

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8 Beiträge • Seite 1 von 1

GdB für Rektumresektion?

Beitrag von WOODY » 06.08.2014, 09:46

Hallo liebe Leute und Beuteltiere!
Im November 2013 bekam ich ein Colostoma, weil mein Crohn keine Ruhe gab. Dann in diesem Frühjahr, war mein Rektum wieder so befallen, das eine Rektumresektion durchgeführt wurde.
Da ich seit zwei Jahren gegen das LaSD in HEIDE klage, wegen anerkennung eines höheren GdB, frage ich nun einmal "so in die Runde", ob jemand weiss, ob die Resektion einen prozentualen GdB ausmacht, und wenn ja, dann wie hoch??!?
Greetings: Woody

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WOODY

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GdB für Rektumresektion?

Beitrag von Maik » 06.08.2014, 13:25

Hallo Woody
Ich bin seit Januar 2013 Rektumamputiert und Colostoma Träger. Aber nicht wegen Morbus Crohn,sondern ein Rektumkarzinom. Ich habe vorerst bis 2018 einen GdB von 80%. Wie sich die Prozente ergeben weißich leider auch nicht.

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Maik

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GdB für Rektumresektion?

Beitrag von Claudi_W1962 » 06.08.2014, 13:51

Hallo Woody, so unterschiedlich ist das. Bei mir wurde 2011 ein Rektumkarzinom diagnostiziert, OP mit Anlage eines Ileo und Rückverlegung 7 Monate später. Da habe ich einen GdB von 50% bekommen. Aufgrund größerer Pobleme nach der Rückverlegung bekam ich 2013 ein endständiges Colostoma und wurde Rektumamputiert. Habe dann ein Antrag auf Neubewertung gestellt und habe sofort einen GdB von 100% bekommen - befristet bis 2017. Ich denke dann wird noch einmal neu bewertet. Bin gespannt was dann rauskommt. Ich denke das ist auch von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.
LG Claudi

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Claudi_W1962

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GdB für Rektumresektion?

Beitrag von flower » 06.08.2014, 15:06

Hallo ich habe augfgrund eines Analkarzinom eine rektumexstirpation und die Anlage eines Colostomas einen GdB von 100% unbefristet. Mein Antrag wurde auch in Heide gestellt und damals von dem Sozialverband im Krankenhaus mit ausgefüllt.

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flower

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GdB für Rektumresektion?

Beitrag von charla » 07.08.2014, 08:16

Hallo,
ich wohne in Hessen und habe folgende GdB's:
80 unbefristet nach Ileostoma und Dickdarmentfernung (wg. MC),
100 auf 5 Jahre befristet wegen dabei gefundenem Karzinom,
davon noch 30 für MC (hab ich beim Nachbohren wegen Parkausweis
erfahren).
Also es scheint keine Schublade für die GdB's zu geben.
Jeder SB hat da wohl einen Spielraum.
Viel Erfolg
charla :winke:

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charla

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GdB für Rektumresektion?

Beitrag von WOODY » 07.08.2014, 09:24

Hallo und Danke schon einmal für die Antworten!
Ja, erstaunlich ist es schon, wie unterschiedlich da entschieden wird! Hat das wohlmöglich auch mit Willkür zu tun??! Müssig, sich darüber Gedanken zu machen..........hatte in der letzten Reha einen ehemaligen Berufssoldaten kennen gelernt, dem ein Teil des Dickdarms wegen verwachsungen entfernt wurde und der ein Colostoma bekommen hatte.
Dieser wurde dann sofort in unbefristeter Pension geschickt, mit einem GdB von 100 unbefristet.
ansonsten war der gute fit bis zum dorthinaus.
Da ich auf einem Auge blind bin, mit dem Morbus Crohn austherapiert, ein Colostoma samt der erwähnten Rektumresektion stehen die Chancen dann ja gut, mehr zu bekommen vor Gericht, als den GdB von 50 den das Landesamt für soziale Dienste nicht erhöhen will, weil sie mich noch für extrem gesund einschätzen.................manchmal packt mich die Wut...........
DANKE euch allen: WOODY

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WOODY

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GdB für Rektumresektion?

Beitrag von charla » 08.08.2014, 09:17

Hallo Woody!
Als meinem Sohn der GdB gekürzt werden sollte (andere Behinderung!)
bin ich mit ihm zum Versorgungsamt und hatte dort dann einen Termin
mit der Ärztin.
Ohne Untersuchung, nur nach einem klärenden Gespräch war die Kürzung
vom Tisch. Die SB haben oft keine Ahnung.
Versuch doch mal, einen der Ärzte dort zu sprechen.
Vielleicht erübrigt sich dann die Klage.
Viel Erfolg!
charla :winke:

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charla

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GdB für Rektumresektion?

Beitrag von Webkänguru » 08.08.2014, 13:11

Hallo Woody,

für jede einzelne Beeinträchtigung wird vom Amt ein GdB festgestellt und daraus ein Gesamtwert ermittelt.

Alleine für ein gut zu versorgendes Stoma gibt es einen GdB von 50. Treten Komplikationen am Stoma auf oder ist es aus anderen Gründen schlecht zu versorgen, kann der GdB für einen künstlichen Darmausgang bis zu 80 betragen. Dazu kommen weitere GdB's für deine anderen Beeinträchtigungen...

Kurz gesagt, einen GdB von 50 hätte das Landesamt alleine schon wegen deines Stomas feststellen müssen, alle weiteren Beeinträchtigungen kommen dann noch mit hinzu.

Viele Grüße,
Christian

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Webkänguru

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