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KK will Stomaversg. bei Pflegestufe 2 nicht mehr übernehmen – Seite 1

Das Forum zum Erfahrungsaustausch rund um sozialrechtliche Themen, z.B. zur Schwerbehinderung, zum Bezug der Hilfsmittel, zu Zuzahlungen und vielen anderen Themen.

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14 Beiträge • Seite 1 von 21, 2

KK will Stomaversg. bei Pflegestufe 2 nicht mehr übernehmen

Beitrag von angy » 10.04.2016, 11:35

Hallo,
ich habe ein Anliegen. Gestern wurde ich vom Pflegedienst meiner Mutter informiert (Pflegstufe2), dass die Krankenkasse für die Stomaversorung/Wechsel nicht mehr durch den Pflegedienst die Kosten übernehmen will. Sie benötigen angeblich eine Wunddoku, die es wohl nicht für Stomapatienten gibt. Bundesland MV.
Meine Mutter kann aufgrund ihrer Krankheiten diesen Stoma eben nicht selbst wechseln, die Krankenkasse ist da anderer Meinung? Wer hat einen gut gemeinten Rat und kann mir weiterhelfen? Bin ziemlich ratlos. Wer, wenn nicht die Krankenkasse kennt die Krankheitsgeschichte meiner Mutter. Bin etwas schockiert. :cry:

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angy

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KK will Stomaversg. bei Pflegestufe 2 nicht mehr übernehmen

Beitrag von 1margot2 » 10.04.2016, 12:28

Hallo Angy,

ich kann dir nur sagen, wie es bei uns gehandhabt wird - Bayern.

Bei Pflegestufe II hast du Anspruch auf ambulanten Pflegedienst, der mtl.
mit 1.144,00 Euro von der Kasse übernommen wird.
Bei Pflegestufe I - die ich habe - stehen mir mtl. 104,00 Euro für den amb.
Pflegedienst zur Verfügung. Das beinhaltet evtl. Stomaversorgung, Einkaufen,
tägl. Hygiene usw.
Diese Dokumentation stellt der Pflegedienst aus - hatte Wundversorgung und
Stomaversorgung gehabt - und die reichen es dann der Kasse ein. Ich mußte nur
die 10,00 Euro leisten.
Ein Stoma gilt - zumindest bei uns - nicht als Wunde.

Aber es wird in jedem Bundesland anders sein.

Liebe Grüße
Margot

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1margot2

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KK will Stomaversg. bei Pflegestufe 2 nicht mehr übernehmen

Beitrag von Börgi » 10.04.2016, 13:26

Hallo angy,
ich wohne auch in MV und zwar direkt in Rostock. :super: :super: :super:
Bei mir war die UNIMED-HRO für die Versorgung und die Lieferung der Artikel zuständig.
Ich habe keine Pflegstufe ( zu jung, zu gesund, zu frech), aber während meiner Stomazeit sind meine Stomaperlen sehr oft bei mir zu Hause angetrabt und haben mein Stoma versorgt .Da gab es gar keine Probleme, ein Anruf und 20 Minuten später (Fahrzeit) standen sie schon vor meiner Tür! :super:

Ich glaube, das hat auch was mit der Krankenkasse zu tun, bei der man versichert ist. Jede zahlt anders und hat andere Leistungen. Meine Stomaschwestern haben immer zu mir gesagt, seien sie froh, das sie nicht bei der AOK versichert sind. :hmm:

Ich sehe das jetzt bei meiner Schwimu, gerade operiert, noch in der Klinik und schon mosert die AOK über bestimmte Leistungen ( Wundpumpe).Es ist zum Haare raufen. :aah:

Nicht aufgeben und in Widerspruch gehen!!! :winke:

Alles Gute wünscht Börgi!!! :winke: :winke:

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Börgi

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Beitrag von 1margot2 » 10.04.2016, 15:33

Hallo,

Pflegestufe hat nix mit dem Alter zu tun. Da kommt der MdK nach Hause und
stellt fest, was du kannst und nicht mehr kannst. Welche Hilfsmittel du hast
und wieviel Pflege der "Pfleger" braucht.
Da habe ich sofort die Stufe I bekommen. Die Stufe II wurde abgelehnt.
Ich bin bei der AOK und kann überhaupt nicht meckern. Bekomme was ich
möchte.

Schönen Restsonntag
Margot

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1margot2

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Beitrag von Renni » 10.04.2016, 17:16

Hallo Ihr Lieben,
die Pflegestufe und den Bedarf an pflegerische Leistungen werden vom MDK festgestellt und wird als LK ( Leistungskomplexe) abgerechnet. Für die Behandlungspflege (Stomaversorgung) muss der Arzt eine Verordnung über die Behandlung ausstellen. Für die Nachvollziehbarkeit der Qualität der Wundversorgung und der richtigen Behandlung werden in den Dokumentationen, Standards ausgefüllt.
Die Leistungen der Pflegekasse und- Krankenkasse müssen für die Abrechnungen mit dem Pflegedienst dokumentiert werden. :brief:
Die Stomaberatung wird über die Bestellung der Hilfsmittel vergütet. Also sind es unterschiedliche Kostenträger.
Ohne genaue Dokumentation keine Erstattung von der Krankenkasse/Pflegekasse und Stomaberatung. Bitte erst mal nachfragen wo der Haken schief hängt.
Liebe Grüße Renate

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Renni

Ansprechpartnerin des Stoma-Treff Hamburg-Nord und Hamburg-West

KK will Stomaversg. bei Pflegestufe 2 nicht mehr übernehmen

Beitrag von angy » 10.04.2016, 20:46

Hallo,
Erstmal vielen Dank für die ganzen Antworten. Meine Mutter ist bei der Barmer versichert, bisher gab es auch keine Probleme. Paradoxerweise wurde ihr auch noch durch das Versorgungsamt 100% zugesprochen. Ich werde aufjedenfall Widerspruch einlegen.

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angy

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KK will Stomaversg. bei Pflegestufe 2 nicht mehr übernehmen

Beitrag von fluse » 11.04.2016, 21:14

Eine Schwebehinderung von 100% hat nichts mit der Pflegestufe zu tun oder mit den Kostenübernahmen.

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fluse

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KK will Stomaversg. bei Pflegestufe 2 nicht mehr übernehmen

Beitrag von Webkänguru » 12.04.2016, 08:03

Hallo,

wie Renni schon angemerkt hat, bitte nicht die Dinge vermischen. Ich weiß das ist alles im ersten Moment etwas undurchsichtig:

1. Das Sanitätshaus oder HomeCare-Unternehmen liefert die Stomaversorgung, leitet die Stomaträger in der Selbstversorgung und hilft bei auftretenden Komplikationen. Kann man die Stomaversorgung nicht selbst machen, leiten sie bei Bedarf auch den Pflegedienst an. Diese Leistung wird von der Krankenkasse bezahlt.

2. Die Pflegekassen übernimmt im Rahmen der Grundpflege auch die Stomaversorgung.

3. Die Einstufung der Schwerbehinderung hat mit dem vorgenannten nichts zu tun. Aber mit einer anerkannten Schwerbehinderung stehen einem im Alltag verschiedene Nachteilsausgleiche zu.

Viele Grüße,
Christian

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Webkänguru

Moderator

KK will Stomaversg. bei Pflegestufe 2 nicht mehr übernehmen

Beitrag von Hanna70 » 12.04.2016, 14:01

Hallo,

ich glaube, es ist für Neulinge immer etwas schwierig, den Begriff "Stomaversorgung" in den richtigen Zusammenhang einzuordnen. Das macht manchmal auch die Beantwortung der Fragen schwierig.

1. Stomaversorgung = die Versorgung mit Stomamaterial durch ein HomeCare- Unternehmen und Hilfe durch eine Stomaschwester. Hierfür ist die Krankenkasse zuständig!

2. Stomaversorgung = das Anbringen des Stomamaterials an den Patienten. Hierfür ist bei Bedarf der Pflegedienst und eben dann die Pflegekasse zuständig!

Auch wenn die Pflegekasse bei der zuständigen KK angesiedelt ist, sind das zwei Paar verschiedene Schuhe. Jede Kasse hat ihr eigenes Budget und will sparen.

@ angy, Du solltest die Stomaschwester bitten, dass sie Euch hilft, den Antrag auf Versorgung des Stomas (also Pkt. 2) an die Pflegekasse zu stellen.

LG Rosi

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Hanna70

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Beitrag von 1margot2 » 12.04.2016, 15:10

Hallo,

ich kann widerum nur berichten, wie es mir ergangen ist.
Habe vor knapp 2 Jahren einen Darmverschluß, der im Rahmen einer Not-OP versorgt wurde.
Dabei wurde mein Blasen-Stoma von rechts auf links versetzt.
Nach fast 8 Wochen Krankenhaus wurden zuhause vom Pflegedienst die Wunden (7 Wochen lang
jeden 3. Tag OP mit Schlauch ziehen und neue anbringen) versorgt, das die Kasse übernommen hat.
Aufgrund der Unbeweglichkeit konnte ich die Stomaversorgung nicht selbst machen, die wurde zwar auch vom Pflegedienst übernommen, aber ich mußte diese selbst bezahlen, da eine Stomaversorgung (Anlegen der Platte usw.) nicht als Wundversorgung zählt (lt. Heilmittelkatalog).

Ich habe inzwischen Pflegestufe I (bis jetzt hat mich mein Mann versorgt). Er ist z.B. im Juni 10 Tage weg und ich werde vom Pflegedienst versorgt, habe aber trotz 2xligem Widerspruch die Kostenübernahme für den Pflegedienst der Stomaversorgung abgelehnt bekommen. Also - selber zahlen !!!!!

LG Margot

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1margot2

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