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Kündigung bei unbefristeter EU Rente – Seite 1

Das Forum zum Erfahrungsaustausch rund um sozialrechtliche Themen, z.B. zur Schwerbehinderung, zum Bezug der Hilfsmittel, zu Zuzahlungen und vielen anderen Themen.

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Kündigung bei unbefristeter EU Rente

Beitrag von elli2008 » 19.05.2009, 15:02

kann mir jemand meine fragen beantworten. ich bin in einem arbeitsverhältnis. 2007 erkrankte ich und stellte einen antrag auf eu rente im jahr 2008. im februar 2009 erhilt ich rückwirkend zum jahre 2007 eine bewilligung bzw. den rentenbescheid.
muss ich meinen arbeitsvertrag kündigen oder läuft dieser automatisch aus?
ab wann endet mein arbeitsvertrag wenn dieser ausläuft ( mit zustellung des Becheides oder rückwirkender festlegung)?
habe ich noch anspruch auf die auszahlung von nicht angetrettenen urlaub?
für eine schnelle antwort wäre ich dankbar, da ich zu meinem arbeitgeber muss.

lg elli

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elli2008

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Kündigung bei unbefristeter EU Rente

Beitrag von tina1301 » 19.05.2009, 20:11

Mein Vertrag endete mit Ablauf des Monats, wo ich den Bescheid bekommen habe. (Genehmigt war aber schon Monate vorher)

Ich denke das du Resturlaub nehmen mußt, bzw. ausgezahlt wird.

Glückwunsch zur unbefristeten EU Rente.

Gruß Tina

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tina1301

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Kündigung bei unbefristeter EU Rente

Beitrag von hmengers » 19.05.2009, 21:35

Hallo,

das ist eine Sache für Spezialisten. Stelle die Frage statt hier im Stoma-Forum mal bei http://www.schwerbehinderung-aktuell.de "2Da wird Sie geholfen"

Herbert

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hmengers

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Kündigung bei unbefristeter EU Rente

Beitrag von elli2008 » 19.05.2009, 21:59

hallo tina, danke für deine antwort so dachte ich es mir auch und habe auch gelesen das der termin der zustellung zählt. nun bin ich noch in widerspruch gegangen und habe den ende april wieder zurück genommen, ein rentenbescheid soll während dieser zeit nicht rechtskräftig sein. also ist er ab 21.4.09 rechtskräftig, zählt jetzt die zustellung oder der tag der widerspruchsrücknahme? bin mir deshalb so unsicher da meine firma mit allen mitteln versucht mir meinen nicht in anspruch genommenen urlaub auszuzahlen. habe auch bedenken wenn sie lesen rückwirkend eu-rente ab 1.7.2007, das sie dann einen grund haben mir nicht meinen urlaub zu bezahlen. ich habe aber ab april 09 das erste mal rente bekommen. konnte ja vorher meinen arbeitsvertrag nicht kündigen, da ich ja nicht wußte ob die eu-rente bewilligt wird. was mache ich wenn der arbeitgeber nun den urlaub von 2007 - 2009 nicht zahlt? kannst mir da auch einen tipp geben?
liebe grüße elli

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elli2008

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