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Reha - 3 Monate nach der Rückverlegung? – Seite 1

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Reha - 3 Monate nach der Rückverlegung?

Beitrag von Mamma » 23.09.2013, 22:13

hallo ihr lieben,
nun muss ich euch mal um rat fragen.

mir geht es einigermaßen gut seit der rückverlegung, habe aktuell ein Analekzem welches mich ärgert.

trotzdem geht es mir besser als mit dem Stoma, kann viel mehr machen und traue mich nun - nach sechs jahren - das erste mal mit meiner Familie in den Herbstferien nach Mallorca zu fliegen.

der antrag auf eine Verlängerung der Reha wurde vor der letzten op rechtzeitig gestellt.
nun kam ein schreiben indem stand, das ich in meinem Gesundheitszustand eine rehamaßnahme durchführen müßte.
der antrag ist auf eilig gestellt.

(meine rente läuft offiziell bis ende Oktober)

ich füllte den rehaantrag aus, mit der bitte um eine ambulante Reha da es meiner kleinen tochter nicht so gut geht. die letzten jahre und die beiden ops haben sie völlig fertig gemacht, ist immer noch viel am weinen, der Kinderarzt sagt daß sie nun alles verarbeitet. aber wenn ich jetzt nochmal weg fahre das klappt sie mir wohl völlig zusammen.

nun bekam ich am freitag das schreiben mit der Bewilligung auf eine statonäre Reha in Mölln! super. in den Herbstferien!

unser Urlaub ist aber fest gebucht. kann ich die Reha verschieben?
habe denen noch am freitag einen zweiseitigen Brief gefaxt indem ich die Situation mit meiner tochter erklärt habe.

habt ihr einen tip?
warum bekomm ich erst jetzt eine Reha, drei moante später?

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Mamma

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Reha - 3 Monate nach der Rückverlegung?

Beitrag von Biggi0001 » 24.09.2013, 02:24

Mit dem Fax und der Erklärung hast du die einzig richtigen Schritte unternommen. Mehr geht erst mal nicht.

Den Satz hier:

der antrag auf eine Verlängerung der Reha wurde vor der letzten op rechtzeitig gestellt.
verstehe ich nicht ganz - ich gehe davon aus, dass die Verlängerung der EM-Rente beantragt wurde?

Grundsätzlich besteht kein "Recht" auf Verschiebung, da keine "wichtigen" familiären oder persönlichen Gründe ( ich spiele auf den gebuchten Urlaub an ) bestehen. Im Gegenteil, eine Ablehnung der Reha oder ein einfaches "nicht erscheinen" könnte sogar schlimmstenfalls eine gewisse Echowirkung ( Mitwirkungspflicht! ) haben.

Eine Reha kann prinzipiell "gefordert" werden, wenn der Träger der Meinung ist, dass sich hierdurch das Befinden ( ganz speziell wird natürlich auf eine eventuelle Vermeidung einer EM-Rente angespielt ) voraussichtlich bessern könnte.

Auch der Zeitpunkt ist nicht zu beanstanden, das hängt halt immer von der Auslastung ab - allenfalls aus Deiner persönlichen Sicht natürlich ... wäre der Urlaub nicht gebucht gewesen, dann wäre ja alles i.O.

Ich würde sicherheitshalber auch nochmal den telefonischen Kontakt suchen ( die Zeit ist ja relativ knapp für Widersprüche und so weiter )... vielleicht hast Du ja Glück.

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Biggi0001

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