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Schwerbehindertengrad – Seite 2

Das Forum zum Erfahrungsaustausch rund um sozialrechtliche Themen, z.B. zur Schwerbehinderung, zum Bezug der Hilfsmittel, zu Zuzahlungen und vielen anderen Themen.

Hinweis: Dieses Forum ist ein Laienforum. Sofern rechtliche Themen angesprochen werden ersetzt es keine Rechtsberatung und dient nur dem Erfahrungsaustausch zwischen betroffenen Laien.
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54 Beiträge • Seite 2 von 61, 2, 3, 4, 5, 6

Schwerbehindertengrad

Beitrag von Trineline » 05.10.2017, 21:16

Hallo Wölckchen,

willkommen.

Genügend Tipps hast du schon bekommen.

Solltest du noch andere Einschränkungen, wie Rücken etc. wo du permanent in Behandlung bist, dann füge diese Diagnosen auch bei.

Noch ein ganz wichtiger Hinweis: Solltest du noch arbeiten und du möchtest deinen Arbeitgeber über deine Schwerbehinderung informieren, dann bitte nur den Ausweis vorlegen. Die Diagnosen bzw. den Bescheid bist du gesetzlich nicht verpflichtet vorzulegen!!

Du bist auch nicht gesetzlich verpflichtet deinen Arbeitgeber über deine Einschränkung bzw. deinen Schwerbehindertenausweis zu informieren. Es bringt Vorteile ebenso auch Nachteile die Schwerbehinderung mitzuteilen. Das obliegt deiner Entscheidung, ob du es machen willst oder nicht.

Meine Einschränkung kann ich schlecht verbergen :D bin von Geburt ein Schlappohr :D d.h. ich bin an einem Ohr hochgradig schwerhörig und an am anderen Ohr ertaubt. Beide Ohren sind mit Geräten versorgt und diese bunten Hilfsmittel versteck ich nicht :D

Liebe Grüße
Trineline

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Trineline

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Schwerbehindertengrad

Beitrag von Claudia » 05.10.2017, 21:31

Liebe Trudi und Trineline,
ganz herzlichen Dank. Dann werde ich es auch so belassen.
L G Claudia

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Claudia

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Schwerbehindertengrad

Beitrag von Butterfly » 06.10.2017, 02:00

Hi,

Was ist das Minimum für ein gut zu versorgendes Ileostoma nach Dickdarmentfernung bei Colitis ulcerosa? Ich habe noch den Schließmuskel, aber das Stoma wird definitiv nicht zurück verlegt.

Ich bin am Überlegen Widerspruch einzulegen. Habe nun 50 unbefristet bekommen, würde aber jetzt mehr bekommen. Sie haben garantiert keine Ärzte angeschrieben. Sie haben es sich einfach gemacht.
Ich peile an irgendwann nur noch das Ileostoma zu haben (ohne künstliche Ernährung und Morphine). Den Widerspruch würde ich nur einreichen, wenn es allein mit einem Ileostoma 50 gibt und keine weiteren Begleiterkrankungen.

Viele Grüße
Butterfly

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Butterfly

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Schwerbehindertengrad

Beitrag von Mariele » 06.10.2017, 07:17

Hallo Claudia
Ich bin im VdK Mitglied. Ich würde mit dem Bescheid dort hin gehen. Die sind ganz firm in Sachen Schwebehindertengrad. Falls Du noch nicht Mitglied dort bist , müsstest Du eintreten . Jahresgebür ca 50€. Sie helfen auf allen sozialen Ebenen der Behinderten.
Viele Grüße
Mariele

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Mariele

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Schwerbehindertengrad

Beitrag von Trudi » 06.10.2017, 15:45

Hallo Butterfly!

Guck in der Liste nach. Nimm das "höchste Gebot" bei deinen Einschränkungen und füge 10 bis 15% dazu für alle anderen Handicaps.
Das könnte hinhauen, ist aber nur grob geschätzt.

http://www.gesetze-im-internet.de/versm ... 00008.html

http://www.schwerbehinderte-vs-muenchen ... e_sbv.html Das betrifft aber den öffentlichen Dienst, bzw. Lehrer - Rechte und Pflichten

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Trudi

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Schwerbehindertengrad

Beitrag von Butterfly » 07.10.2017, 01:33

Hallo Trudi,

Ich kenne die Listen, die Recherche habe ich schon selbst betrieben.
Es gibt aber keinen Punkt, der alleinstehend ein gut zu versorgendes Ileostoma aufführt (oder ich habe ihn nicht gefunden; es heißt immer noch mit irgendwas dabei).
Deswegen meine Frage, wer das hat - und nur das oder mir die Frage sicher beantworten kann. Es heißt zwar auf der Stomawebsite, dass allein ein Stoma und nur das Stoma 50 bringt, aber ist das tatsächlich so und gesichert? Das blödeste wäre Widerspruch einzulegen, für drei Jahre 70 zu bekommen und dann unbefristet auf 40 zu kommen und auf dem Klageweg keinen Erfolg zu haben - eben damit hätte ich nichts gewonnen.

Viele Grüße
Butterfly

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Butterfly

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Schwerbehindertengrad

Beitrag von Trudi » 07.10.2017, 08:50

Unter Verdauungsorgane steht:

Künstlicher After
mit guter Versorgungsmöglichkeit 50
sonst (z. B. bei Bauchwandhernie, Stenose, Retraktion, Prolaps, Narben, ungünstige Position) 60-80

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Trudi

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Schwerbehindertengrad

Beitrag von Sokrates » 08.10.2017, 04:30

Huten Tag zusammen,

hab mich bisher wenig bis garnicht mit dem Thema Behinderung auseinander gesetzt.
Scheint aber hilfreich zu sein mit Illeostoma.
Was für Vorteile aber insbesondere welche Nachteile erschließen sich daraus?
Dauert die Bearbeitung lange?

Grüße Sokrates

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Sokrates


Schwerbehindertengrad

Beitrag von doro » 08.10.2017, 08:36

Der Grad der Behinderung,kann Dir steuerliche Erleichterung, beim Arbeitgeber einige Tage mehr Urlaub bringen ( 5 Tage ) dabei ist es richtig,Du kannst dem AG die Behinderung sagen,Du musst es nicht.Einige Ermäßigungen ( Schwimmbad,usw) Im Übrigen,kannst Du Dir mit dem Ausweis oder Attest den Euro Schlüssel für die Behinderten Toiletten besorgen.
Sehr hilfreich auf Z.B. Autobahn WC.

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doro

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Schwerbehindertengrad

Beitrag von Trudi » 08.10.2017, 10:18

Und zumindest im öffentlichen Dienst bekommst du ab 50% Stundenermäßigung.
ab 50% ==> 2 Stunden
ab 80% ==> 3 Stunden
mit 100% ==> 4 Stunden
Das macht sich durchaus bemerkbar.

Und den Schwebi-Grad gibt es auch für Colostoma und Urostoma!!
Wer mehrere Stomata hat, kriegt sogar den blauen (!) Parkausweis für die B-Parkplätze!

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Trudi

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