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Teilweise Erwerbsminderungsrente bis zur Altersrente – Seite 1

Das Forum zum Erfahrungsaustausch rund um sozialrechtliche Themen, z.B. zur Schwerbehinderung, zum Bezug der Hilfsmittel, zu Zuzahlungen und vielen anderen Themen.

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9 Beiträge • Seite 1 von 1

Teilweise Erwerbsminderungsrente bis zur Altersrente

Beitrag von Claudia » 04.09.2016, 13:33

Hi,
hoffe, dass mir jemand helfen kann. Werde im November ausgesteuert. Habe Arbeitslosengeld beantragt. Gestern kam von der DRV Bescheid über eine teilweise Erwerbsminderungsrente bis zur Altersrente. Volle Erwerbsminderungsrente würde noch geprüft. Könnte einen Job bekommen für 1x/Wo 3 Std. Nicht viel. Wäre aber sehr froh darüber. Was muss ich jetzt machen? Zum Arbeitsamt? Was würdet ihr mir raten zu machen? Habe am Dienstag Termin beim VDK. Die hatten nach der ersten Ablehnung den Widerspruch übernommen. Lieben Dank für Meldungen.

Claudia

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Claudia

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Teilweise Erwerbsminderungsrente bis zur Altersrente

Beitrag von Frederica » 04.09.2016, 14:41

Hallo Claudia,
einmal in der Woche drei Stunden darfst Du auch arbeiten bei voller Erwerbsminderung. Volle Erwerbsminderung bedeutet, dass Du am Tag nur unter drei Stunden arbeitsfähig bist.
Ich würde versuchen, die volle Erwerbsminderung durch den VdK zu erhalten und dann diesen Job mit den drei Stunden in der Woche annehmen. Frage am besten noch einmal beim VdK nach.

:winke:

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Frederica

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Teilweise Erwerbsminderungsrente bis zur Altersrente

Beitrag von Claudia » 05.09.2016, 16:38

Alles klar. Mach ich. Danke schön!!

Claudia

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Teilweise Erwerbsminderungsrente bis zur Altersrente

Beitrag von Börgi » 05.09.2016, 18:07

Hallo Claudia,
ich bekomme volle EM-Rente bis zur Altersrente und darf bis zu 450,- Euro/montl. dazu verdienen, ohne Abzug!!! :super: Sollte ich mehr Geld bekommen, wird das mit der Rente verrechnet!!! :hmm:
LG von Börgi!!!! :winke:

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Börgi

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Teilweise Erwerbsminderungsrente bis zur Altersrente

Beitrag von Frederica » 05.09.2016, 23:43

Liebe Claudia,

was Börgi schreibt ist nicht ganz richtig.
Richtig ist, dass man auch bei voller Erwerbsunfähigkeit bis zu 450,00 Euro im Monat hinzu verdienen darf, aber man darf nur eine maximale Erwerbsfähigkeit unter drei Stunden haben für eine volle Rente.
Siehe nachfolgendes Zitat der Deutschen Rentenversicherung:

"Die teilweise Erwerbsminderung wird festgestellt, wenn aufgrund von Behinderung oder Krankheit eine maximale Erwerbsfähigkeit ab drei und unter sechs Stunden pro Tag möglich ist und zwar nicht nur im erlernten Beruf, sondern in allen Tätigkeiten.
Dies wird anhand ärztlicher Gutachten durch den Rentenversicherungsträger geprüft. Eventuell werden noch weitere Gutachten angefordert, um das Leistungsvermögen des Versicherten festzustellen.

Sollten die drei Stunden Erwerbsfähigkeit pro Tag nicht mehr erreicht werden, liegt die volle Erwerbsminderung vor."

:winke:

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Teilweise Erwerbsminderungsrente bis zur Altersrente

Beitrag von Börgi » 06.09.2016, 13:03

Hallo Frederica,
genau so ist das, da hab ich mich wohl falsch ausgedrückt!!! :D
Erstmal muß man die 100% EM bekommen!!!
Alles andere, was den Zuverdienst angeht, steht dann auch ausführlich im Rentenbescheid drin!!!

LG von mir!! :winke: :winke:

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Börgi

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Teilweise Erwerbsminderungsrente bis zur Altersrente

Beitrag von Claudia » 06.09.2016, 15:41

Ihr seid echt toll. Danke schön! :-)

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Claudia

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Teilweise Erwerbsminderungsrente bis zur Altersrente

Beitrag von jupiter9999 » 06.09.2016, 19:12

Hallo Claudia,
gehst Du denn nahtlos vom Ende des Krankengeldes in die teilweise EM-Rente oder gilt diese rückwirkend?
Wenn rückwirkend dann musst Du natürlich das meist höhere Krankengeld nicht zurück zahlen an die Krankenkasse. Die holen sich ihr Geld dann von der Rentenversicherung.
Falls die Rente später als November beginnt bekommst Du AlG 1 Nahtlosigkeitsregelung bis zum Rentenbeginn.
Und nochwas. Wenn Dir die Agentur für Arbeit keinen leidensgerechten Arbeitsplatz zur Verfügung stellen kann (ich weiss nicht welche Erkrankungen zur halben Rente geführt haben) bekommst Du trotzdem eine volle EM-Rente. Das nennt sich Arbeitsmarktrente und ist nicht unüblich.
Wenn also der Arbeitsmarkt verschlossen für Dich ist, also Dir keinen leidensgerechter Halbtagsjob angeboten werden kann, hast Du trotz halber Rente Anspruch auf die volle Rente.


Bei der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung und der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit handelt es sich um die halbe Rente. In diesen Fällen soll der Versicherte sein Restleistungsvermögen noch am Arbeitsmarkt einbringen, um so entsprechend die zweite Hälfte des durch die Erwerbsminderung entfallenden Einkommens noch selbst zu erwirtschaften. Ist dies aufgrund der Arbeitsmarktlage nicht mehr möglich, kann die sogenannte Arbeitsmarktrente geleistet werden.
(Quelle Sozialversicherung-kompetent.de)

Lieber Gruss jupiter

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jupiter9999

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Teilweise Erwerbsminderungsrente bis zur Altersrente

Beitrag von Claudia » 06.09.2016, 19:22

O.k. Ebenfalls gut zu wissen. Die teilweise Erwerbsminderungsrente ist rückwirkend genehmigt worden. Ab dem Zeitpunkt der Krankengeldzahlung. Mein Kopf raucht. Alles völliges Neuland für mich.

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Claudia

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