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Antrag auf Höherstufung (GDB) und Parkerleichterung – Seite 2

Das Forum zum Erfahrungsaustausch rund um sozialrechtliche Themen, z.B. zur Schwerbehinderung, zum Bezug der Hilfsmittel, zu Zuzahlungen und vielen anderen Themen.

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Antrag auf Höherstufung (GDB) und Parkerleichterung

Beitrag von doro » 29.05.2014, 21:06

Ist so, dass es in einzelnen Bundesländern unterschiede gibt.


Auch die Länder können weitere, von der bundeseinheitlichen Regelung abweichende, Parkerleichterungen festlegen. Zu beachten ist aber, dass diese dann nur im jeweiligen Bundesland Gültigkeit haben.


Die Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen räumen so weiteren bestimmten Personenkreisen Parkerleichterungen ein. Derartige Ausnahmegenehmigungen – mit teilweise voneinander abweichenden Genehmigungsvoraussetzungen sowie Unterschieden hinsichtlich des Umfangs der gewährten Parkerleichterungen – erhalten Bürger in der für Sie zuständigen örtlichen Straßenverkehrsbehörde.

Deshalb wahrscheinlich auch immer wieder die Differenzen bezüglich der Unterschiede.Aber wie geschrieben, orange in seiner einfachen Form ist bundesweit gültig, bis auf o.g. Regelungen.
Warum such einfach, wenn es kompliziert geht. :cry:

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doro

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Antrag auf Höherstufung (GDB) und Parkerleichterung

Beitrag von Balu » 04.06.2014, 16:55

Vielen lieben Dank Euch allen, werde den Antrag stellen und dann hier noch mal bescheid geben, was daraus geworden ist.

Knutsacha an alle!!!

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Balu

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Antrag auf Höherstufung (GDB) und Parkerleichterung

Beitrag von Balu » 10.01.2015, 18:38

Hallo Ihr Lieben,

hier die versprochene Antwort, sobald ich was von meinem "Verschlimmerungsantrag" beim Versorgungsamt gehört habe.
Meinem Antrag auf höher Stufung wurde stattgegeben. Durch die nun dauerhafte, komplizierte Anlage des Stomas bei langjährigem Morbus Crohn mit schwierigem Verlauf, bin ich jetzt von zuvor
50 % GDB auf jetzt 100 % GDB gesetzt worden. Aber OHNE Merkzeichen, das hatte ich auch nicht beantragt. Die Bescheinigung für die Parkerleichterung wurde sofort beigelegt und ich muss das nur beim Ordnungsamt ausstellen lassen.
Ich bin schon geschockt, mit 80 % hatte ich gerechnet, aber 100 %. Jetzt komme ich mir mit eben 43 Jahren wirklich fertig vor.
Aufgeliedert ist die Begründung wie folgt:
100 % Morbus Crohn und künstlicher Darmausgang
60 % Rheumatische Gelenkerkrankungen, hier besonders Gonarthrose rechts stärker als links
30 % Psychichische Beeinträchtigung
10 % Hörminderung.

Hat von Euch jemand ein Merkzeichen? Braucht man das? Meine Versorgung ist nach wie vor sehr schlecht. Grade gestern fiel es wieder im 10 Minuten Takt runter, hatte massivste Schmerzen beim fördern. Das ganze Areal wieder hochgradig entzündet. Dabei spritze ich schon seit August Humira.
Das war´s mal wieder, bis dann......

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Balu

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Antrag auf Höherstufung (GDB) und Parkerleichterung

Beitrag von Hanna70 » 10.01.2015, 19:03

Hallo Balu,

wegen noch einiger anderer Baustellen habe ich Merkzeichen RF und G bei 100 GdB. Dafür musste ich auch erst mal in Widerspruch gehen.

Trotzdem reichte das zunächst auch nicht für die Parkerleichterung, weil ich keine 2 Stomata habe. Wegen totaler Harninkontinenz mit Tragen von Vorlagen habe ich die Parkerleichterung nach Widerspruch dann doch bekommen.

Manchmal hat man den Eindruck, man wartet direkt auf den Widerspruch. Schafft wohl irgendwie auch Arbeitsplätze. :?

LG Rosi

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Hanna70

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Antrag auf Höherstufung (GDB) und Parkerleichterung

Beitrag von Melli » 11.01.2015, 02:02

Hallo Balu,

bei einem Anteil von 100 GdB (Prozente gibt es hierbei nicht ;) ) steht dir ja nun die Parkerleichterung zu, ein Merkzeichen benötigst du ja dafür in deinem Falle nicht. Die Hochstufung ist ja ganz schön ordentlich, da sieht man mal wieder, was Widersprüche bringen können.

Viele Grüße
Melli

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Antrag auf Höherstufung (GDB) und Parkerleichterung

Beitrag von hmengers » 11.01.2015, 11:53

Dasi istn ein Mißverständnis, egal ob 100 % g GdB oder nicht, für eine Parkerlaubnis braucht man im Schwerbehindertenausweis das Mz GdB

Herbert

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hmengers

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Antrag auf Höherstufung (GDB) und Parkerleichterung

Beitrag von charla » 11.01.2015, 13:10

Hallo Herbert!
Wenn ich das richtig verstanden haben,
möchte Balu die Parkerleichterung - oranger Zettel.
Nicht die Berechtigung, auf Behindertenparkplätzen
parken zu dürfen.
Das ist ein Unterschied.
Viele Grüsse
charla :winke:

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charla

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Antrag auf Höherstufung (GDB) und Parkerleichterung

Beitrag von Hanna70 » 11.01.2015, 16:11

Hallo zusammen,

auch für eine Parkerleichterung genügen 100 GdB allein nicht! Auch das MZ G allein genügt nicht. Trotz MZ G und RF hatte ich ursprünglich die Parkerleichterung nicht bekommen.

In einem ähnlichen Thread zur Parkerleichterung hatte doro hier schon einmal die Bedingungen für die Parkerleichterung eingestellt. (Ich kann das mit den Links immer noch nicht! :oops: )

Klar ist auch, dass die Parkerleichterung nicht berechtigt, sich auf Behindertenparkplätze zu stellen.

Ich habe inzwischen aber festgestellt, dass die verschiedenen Bundesländer die Bedingungen für eine Parkerleichterung recht unterschiedlich auslegen. Besonders restriktiv ist man in Sachsen, besonders großzügig in Schleswig-Holstein. :?

LG Rosi

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Hanna70

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Antrag auf Höherstufung (GDB) und Parkerleichterung

Beitrag von doro » 11.01.2015, 16:26

Berlin und Brandenburg sind hier aber viel großzügiger, denn hier darf man mit der rosa Parkerleichterung auf ausgewiesenen Behindertenparkplätzen parken.
http://www.berlin.de/lageso/behinderung/kraftfahrzeug/parken.html hier zum Nachlesen.
Schleswig Holstein :? Da will ich doch gleich einmal schauen. :winke:

Hier Schleswig Holstein http://www.schleswig-holstein.de/LASD/DE/Download/SchwbR/ParkerleichterungInfo__blob=publicationFile.pdf
Da sehe ich für mich persönlich keinen relevanten Unterschied.

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doro

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Antrag auf Höherstufung (GDB) und Parkerleichterung

Beitrag von Melli » 11.01.2015, 16:37

Hallo Herbert,

sorry, aber Missverständnis deinerseits. In Balus Fall gilt

schwerbehinderte Menschen, die an Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa erkrankt sind, wenn hierfür ein GdB von wenigstens 60 vorliegt

und daher bekommt Balu nun klar eine Parkerleichterung. Je nach Bundesland zu benutzen (wie Doro schon richtig bemerkt, ist das unterschiedlich, so wie zB in Ber/BRB)

Viele Grüße
Melli

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Melli

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