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Einstufung Schwerbehinderung – Seite 2

Das Forum zum Erfahrungsaustausch rund um sozialrechtliche Themen, z.B. zur Schwerbehinderung, zum Bezug der Hilfsmittel, zu Zuzahlungen und vielen anderen Themen.

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Einstufung Schwerbehinderung

Beitrag von Rhianonn » 14.01.2007, 00:29

Hab grad meinen Ausweis beantragt. Mal gespannt wieviel ich krieg.

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Rhianonn

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Einstufung Schwerbehinderung

Beitrag von Biggi0001 » 14.01.2007, 18:37

Hallo Rhiannon,

lies mal hier, gibt bestimmt interessante Hinweise. Beschäftigte sich mit ähnlichem Thema.

Gruß, Biggi0001

[url=http://www.stoma-forum.de/topic.php?id=1795&highlight=bafög&s=ff7019ddda117cd6f8b39465a23dc6c0]Bafög mit Schwb[/url]

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Biggi0001

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Einstufung Schwerbehinderung

Beitrag von Rhianonn » 16.02.2007, 20:49

Für die, dies evtl interessiert: hab heut meinen GdB Bescheid bekommen: 100% Schwerbehinderung...
Hätt nie gedacht, daß jemand, dem mans ned ansieht so behindert sein kann *lol*

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Rhianonn

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Einstufung Schwerbehinderung

Beitrag von Monsti » 16.02.2007, 21:15

Hi Rhi,

gibt's denn für einen GdB von 100 andere Vergünstigungen als z.B. bei 70? Ich habe seit letztem Sommer 90, vorher 70, aber Unterschiede sehe ich da nicht. Auch die Steuervergünstigungen kommen mir nicht zugute, da ich Pflegegeld bekomme. Mir war eine Erhöhung eh egal, ich wollte nur einen unbefristeten Ausweis haben.

Liebe Grüße von
Angie

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Monsti

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Einstufung Schwerbehinderung

Beitrag von Melli » 17.02.2007, 00:33

@Monsti

Ja, die Steuervergünstigungen gehen in Deutschland nach den %

@Rhianonn
Hmm, ich glaube, das ist je nach Uni oder Bundesland verschieden - ich habe es weder in Bayern, noch in NRW gehabt, dass die Gebühr erlassen oder vermindert wird.
Was ich in Anspruch nehmen konnte, war allerdings die Studiengebührenbefreiung wegen Regelzeitüberschreitung. Das waren in NRW über 600 Euro oder so etwas, die mit ärztlichen Gutachten jahrelang erlassen wurden

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Melli

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Einstufung Schwerbehinderung

Beitrag von Sabine049 » 17.02.2007, 11:03

Hallo all,

obgleich inzwischen bundesweit die Studiengebühren durchgeboxt wurden, meines nicht-akademischen Wissens :D nach 500 Euro pro Semester ?? ... ich lass mich gern eines besseren belehren ;).

@Rhianonn, dass die Gebühren vermindert werden, könnte ich mir schon vorstellen, in welcher Höhe und in welcher Form ist bestimmt - @Meli, rechtgeben ;) - jeweils vom Bundesland, von der Universität selbst, glaube ich weniger - abhängig, okay, ich bin schon ein "Altsemester" :D:D.

Steuerlich ermittelt sich der Pauschbetrag nach dem Grad der Behinderung, d.h. bei einem Grad von 100 beträgt der Pauschalbetrag (Ermittlung der außergewöhnlichen Belastungen) derzeitig 1.420 Euro.

Liebe Grüße Sabine

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Sabine049

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Einstufung Schwerbehinderung

Beitrag von Melli » 17.02.2007, 14:11

Sabine, das Stichwort nannte ich oben bereits: Überschreitung der Regelstudienzeit. Angegeben ist zB eine Regelstudienzeit von 8 Semestern, ab einer gewissen (ich glaube nach 4. Semestern) Überschreitung gibt es satte Gebühren - allerdings nicht in allen Bundesländern. In NRW sind es über 600 Euro/Semester, so dass der Betrag an meiner Uni zB inkl des normalen Beitrages fast 800 Euro war - aber ich wurde dann befreit davon.

Diese Gebühren sind eine böse Falle für Studenten, die länger brauchen, weil sie ihren Lebensunterhalt erarbeiten müssen (meine Schwester durfte in Baden-Würtemmberg früh dafür zahlen, die waren mit die Vorreiter...), dazu dann eben für Leute, die (chronisch) krank sind - aber die haben ja meist eine Befreiuung

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Melli

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