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Einstufung Schwerbehinderung – Seite 1

Das Forum zum Erfahrungsaustausch rund um sozialrechtliche Themen, z.B. zur Schwerbehinderung, zum Bezug der Hilfsmittel, zu Zuzahlungen und vielen anderen Themen.

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17 Beiträge • Seite 1 von 21, 2

Einstufung Schwerbehinderung

Beitrag von Manniauskiel » 10.10.2006, 11:25

Das Versorgungsamt hat sich jetzt mit seiner Einstufung meiner Schwerbehinderung gemeldet. Ende August wurde mir der Enddarm (samt Teilen des Dickdarms) krebsbedingt entfernt, die Schliessapparatur konnte um Haaresbreite erhalten werden, es wurde ein vorübergehendes Ileostoma angelegt.
Dafür will das Versorgungsamt eine Schwerbehinderung von 50% anerkennen. Mir fehlt da jede Information darüber, ob das angemessen ist. (Steuererleichterungen gibt es ja wohl erst ab 60%(?).)

Wer kann mir in dieser Frage Hinweise geben?

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Manniauskiel

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Einstufung Schwerbehinderung

Beitrag von schlenzig » 10.10.2006, 15:39

Hallo manniauskiel,

wie das Versorgungsamt den Grad der Schwerbehinderung feststellt und eine entsprechende Einstufung vornimmt ist mir auch ein Rätsel:confused:

Auf jeden Fall gibt es aber Erleichterungen auch ab GDB 50%. Der Pauschbetrag liegt derzeit wohl bei 570,00 €.

Du müsstest eigentlich ein Informationsblatt mitbekommen, in dem wichtige Infos für Schwerbehinderte stehen.

Es lohnt sich, auch mal im Internet zu Googeln. Unter dem Stichwort "Steuererleichterungen für Schwerbehinderte" kann man ganze Broschüren zu diesem Thema im PDF-Format bekommen.

Dann gibt es noch eine interessante Seite www.biggi0001.de Biggi ist, glaube ich, sogar Mitglied bei uns. Dort kannst Du ebenfalls nützliche Tips erhalten.

Und schau auch mal, was die Stadt Kiel so anbietet. Das ist von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich.

Ich hoffe, ich konnte Dir ein wenig helfen.

Gruß

Bod

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schlenzig

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Einstufung Schwerbehinderung

Beitrag von Uwe » 10.10.2006, 19:20

Wahrscheinlich: Ja ;)

Behinderten, deren Grad der Behinderung auf weniger als 50, aber mindestens auf 25 festgestellt ist, wird der Pauschbetrag gewährt, wenn ihnen wegen ihrer Behinderung nach gesetzlichen Vorschriften Renten oder andere laufende Bezüge zustehen (z. B. Unfallrente, nicht aber eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung) oder die Behinderung zu einer dauernden Einbuße der körperlichen Beweglichkeit geführt hat oder die Behinderung auf einer typischen Berufskrankheit beruht.
LG, Uwe :ballon:

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Uwe

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Einstufung Schwerbehinderung

Beitrag von PC Katrin » 10.10.2006, 19:35

Lieber Manniauskiel, wenn Du wirklich aus Kiel kommst und auch dort oder in der Umgebung wohnst kann ich Dir folgendes empfehlen: um in diesen fragen umfassend und kompetente Antworten zu bekommen, solltet Du Dich an die Beratungsstelle des Tumorzentrums der Uni Kiel wenden. Die "wohnen" im Niemannsweg 4 in Kiel, sind auch mit einer Homepage unter Tumorzentrum Kiel zu finden.
Dort wird eine sehr gute soziale Beratung durch Krankenschwestern mit Zusatzausbildungen gemacht, und wenn gewünscht auch eine kostenlose psychologische Betreuung.
Wenn ich mich richtig an Deine vorangegangenen Beiträge erinnere, hattest du ein Rectumca als Grunderkrankung.
Grüß die Mädels dort von mir...
Liebe Grüße
Katrin

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PC Katrin

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Einstufung Schwerbehinderung

Beitrag von Biggi0001 » 10.10.2006, 19:56

Hallo Du,

Uwe hat recht, die Pauschbeträge etc. gibts ab GdB 25, Info hier

Die Einstufung halte ich persönlich für NICHT angemessen, ohne mehr darüber zu wissen. Vermutlich wieder ein Fall von schreibfaulem Gutachter *grins*

Es kommt darauf an, in welchem Stadium der Krebs war, wieviel Darm weg ist und welche Auswirkungen das hat.

Nach Krebs + Stoma könnte je nach Falllage anfangs ganz grob gesagt zwischen 70 u 100 gegeben werden, nach Heilungsbewährung wird runtergestuft.

Siehe hier:

Nach Entfernung maligner Darmtumoren ist eine Heilungsbewährung
abzuwarten.

GdB/MdE-Grad während einer Heilungsbewährung von zwei Jahren
nach Entfernung eines malignen Dickdarmtumors im Frühstadium
(DUKES A) oder von lokalisierten Darmkarzinoiden . . . 50
mit künstlichem After (nicht nur vorübergehend angelegt) . . . . . . . 70 – 80

GdB/MdE-Grad während einer Heilungsbewährung von fünf Jahren
nach Entfernung anderer maligner Darmtumoren . . . . . . wenigstens 80
mit künstlichem After (nicht nur vorgehend angelegt) . . . . . . 100


Wie lange wird das Ileo bleiben? SOLLTE auf jeden Fall länger als 6 Monate sein, sonst wird die Behinderung net anerkannt und dir bleibt nur der Krebs, sozusagen. Wenn du nicht ABSOLUT sicher bist, daß das Ding in 3 Monaten weg ist (und wer kann das schon, geh auf jeden Fall in den Widerspruch, würde ich erst mal auch so tun. Ich habe auch ein "vorübergehend angelegtes Stoma" - seit über zwei Jahren!!)

Zusätzlich wäre es wert zu erwähnen, wenn es Probleme mit dem Stoma oder auch so gibt. Also bei Retraktion, Prolaps, Stenosen, körperlichem Verfall, etc. - alles angeben!

Selbstredend, daß du - wenn das Stoma dann wech ist - das VA darüber informieren musst, daß sich deine Voraussetzungen geändert haben, aber unverhofft kommt oft und so haben Leute mit einem drei-Monats-Stoma einige Jahre damit zugebracht - und während dieser Zeit? Vorteile futsch!


(Web, wenn dir die Verlinkung net recht ist, sag es bitte - aber ich will hier auch net "alles blockieren". Geht natürlich auch, musst du nur sagen, dann mach ich das)

LG, Biggi

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Biggi0001

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Einstufung Schwerbehinderung

Beitrag von Biggi0001 » 10.10.2006, 19:58

Webkänguru, Hiiilfe!!!!


Mir ist ein wichtiger Riesen-Beitrag grade fliegen gegangen!

Will net nochmal alles neu schreiben, da steht alles drinne, was Manni wissen muss :angry:

LG, Biggi

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Biggi0001

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Einstufung Schwerbehinderung

Beitrag von schlenzig » 11.10.2006, 07:59

Hallo Manniauskiel,

ich habe gestern versucht, Dir zu antworten, aber mir ging es wie Biggi 0001, meine Antwort erschien als unbekannter Beitrag und ließ sich nicht mehr öffnen.:confused:

Webkangeroo help !!!

Nun aber noch mal zu Deinen Sorgen. Also nach meiner Erkenntnis gibt es bei einem GdB von 50% einen Pauschalfreibetrag von derzeit 570,00€. Kann man sich auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen.

Du müsstest vom Versorgungsamt ein Infoblatt mitbekommen. Dieses enthält Hinweise, was so alles möglich ist.

Biggi 0001 hat eine eigene Webseite zu diesem Thema. Rufe diese Seite mal auf. Du kannst auch mal Googeln. Unter "Steuererleichterungen für Schwerbehinderte" werden ganze Broschüren zu der Thematik im Pdf-Format angeboten.

Auch gibt es regional unterschiedlich verschiedene Angebote der Kommunen. Sicher hat die Stadt Kiel auch einige auf Lager. Biggis Tip ist da sicher sehr hilfreich

liebe Grüße

Bodo

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schlenzig

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Einstufung Schwerbehinderung

Beitrag von Webkänguru » 11.10.2006, 15:27

Hallo schlenzig und Biggi,

eure Beiträge sind jetzt wieder da. Sorry wegen der Umstände.

Viele Grüße,
euer Webkänguru

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Webkänguru

Moderator

Einstufung Schwerbehinderung

Beitrag von chaosbarthi » 18.10.2006, 23:18

Hallo Manni,

habe ja noch gar nicht mitgekriegt, dass du wieder da bist. Welcome back! Wie geht es dir? :)

Tipp von einer "Sozialtante": Seit Neuerem werden die Behindertengrade nur noch pro forma nach erster durchsicht und mit dem Finger im Leitfaden vergeben. Der Einzelfall wird nicht mehr angeschaut. Ein erster Blick auf den Einzelfall erscheint frühestens nach dem ersten Widerspruch möglich.

Nach Widerspruch solltest du mit Stoma und Krebs in Heilungsbewährung eigentlich - wie ich auch - für mindestens 1 Jahr auf einen GdB von 100 gesetzt werden.

Wenn keine Komplikationen mehr auftreten, gilt später ein GdB von 50 mit Stoma als angemessen (auch laut Leitfaden, jedenfalls in deinem Alter).

:) LG chaosbarthi

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chaosbarthi

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Einstufung Schwerbehinderung

Beitrag von Biggi0001 » 19.10.2006, 12:45

Hallo Chaos, siehe Verweis auf "welches Stadium". Für Krebs im Frühstadium gelten andere "Regeln" (eben besagte 50) - und das Stoma wird nur "berechnet", wenn es länger als mindestens 6 Monate liegen bleibt (="nicht nur vorübergehend"). Wenn der Doc schon was von "Rückverlegung geplant in Kürze" geschrieben hat, ist schon Essig.

LG, Biggi

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Biggi0001

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