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nachträgliche Begutachtung? Achtung Überlänge!! – Seite 2

Das Forum zum Erfahrungsaustausch rund um sozialrechtliche Themen, z.B. zur Schwerbehinderung, zum Bezug der Hilfsmittel, zu Zuzahlungen und vielen anderen Themen.

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20 Beiträge • Seite 2 von 21, 2

nachträgliche Begutachtung? Achtung Überlänge!!

Beitrag von Sabine049 » 17.07.2009, 09:03

... und die Rentenzahlungen wurden rückwirkend entrichtet.

LG Sabine

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Sabine049

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nachträgliche Begutachtung? Achtung Überlänge!!

Beitrag von Neva Dawn » 17.07.2009, 09:45

Hallo Ihr Lieben!
Danke für die gedrückten Daumen und guten Wünsche. Ich hoffe, dass das jetzt alles noch vor dem 01.08. von statten geht. Da ich jetzt schon seit Mitte Juni kein Geld mehr bekomme wird das sonst irgendwann mehr als eng...
Ohne meine Familei wären meine Katzen und ich wahrscheinlich schon unfreiwillig auf Diät!

Ich hoffe weiter! Bild

lg

Petra

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Neva Dawn

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nachträgliche Begutachtung? Achtung Überlänge!!

Beitrag von MiniBonsai » 17.07.2009, 09:45

Wegen Stoma war ich noch nicht bei nem Gutachter, auch nicht wegen Rente...

Aber im vergangenen Jahr hatte ich ne med. Reha beantragt, die abgelehnt war und Widerspruch eingelegt... wegen meiner orthopädischen Probs.
Da musste ich dann auch zum Gutachter...welcher aber Orthopäde war.
Er hat dann gemeint, dass er ne med. Reha nicht befürworten kann, weil das nicht so weit bessert, dass ich danach topfit im beruf bin... aber er befürwortet eine berufliche Reha (Umschulung) und ich solle da mal beantragen... was ich aber erst jetzt mit/wegen dem Stoma gemacht habe.

Nun warte ich quasi auch wieder vorgeladen zu werden zu nem Gutachter.

Mein Gutachter war nett, zuvorkommend, schien kompetent und auch empathisch zu sein.

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MiniBonsai

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nachträgliche Begutachtung? Achtung Überlänge!!

Beitrag von hmengers » 17.07.2009, 10:50

Fragen über Fragen...

@MinIBonsai: Dein Gutachter wegen der medizinischen Reha war ein A****! Denn auch eine Verschlechterung zu vermeiden ist ein grund für die medizinische Reha.

@Newa Dawn: 1. Wenn eine Erwerbsminderungsrente bewilligt ist (Du hast ja einen Rentenbescheid bekommen, hoffe ich) wird diese auch pünktlich bezahlt, egal was dann noch später an Gutachtenaufträgen läuft. Es geht anscheindend um die DAUER der Bewilligung.

2. Wenn Du für die Übergangszeit nur ein DARLEHEN vom Sozialamt haben willst (Du musst ja nicht erzählen, dass Du Dein privates Umfeld schon angesprochen hast), gewähren die das normalerweise ohne Schwierigkeiten. Und wenn es nur dafür da ist, 6 Wochen zu überbrücken, haben die ausreichend Unterlagen bekommen, um das zu tun.

3. Dafür brauchen sie auch keine Rückfrage bei deiner Mutter, ob diese evtl. unterhaltsverpflichtet wäre. Das wäre aber normal, wie wir alle wissen, wenn es eine dauerhafte leistung der Sozialhilfe wäre. Nicht nur die Kinder gegenüber den Eltern, sondern auch die Eltern gegenüber den Kindern werden evtl. dazu herangezogen. Aber die Freigrenzen sind jetzt noch einmal erhöht worden.

4. Praktische Maßnahme, die jetzt erforderlich ist: Bitte SCHRIFTLICH unter Bezug auf deinen Antrag und die vorliegenden Unterlagen um ein sofort auszahlbares möglichst zinsloses Darlehen in Höhe von z.B. 1.000 Euro, das Du ab Beginn der Rentenzahlung mit monatlich z.B. 50 Euro zurückzahlen wirst. Am besten den Brief persönlich abgeben und auf einer Kopie den Eingang ebstätigen lassen. Notfalls den Vorgesetzten verlangen, wenn nicht umgehend entschieden wird.

5. Wenn die Rente erst ab dem 1.8. anerkannt werden soll (nicht Beginn der Zahlung und nachträgliche Zahlung für die Übergangszeit) musst Du Widerspruch gegen den Rentenbescheid einlegen. denn eine EM-rente ist vom Tag der Antragstellung (Eingang bei der DRV) zu gewähren (mit Verrechnung des ALG). deshalb darf auch keine zeitliche Lücke entstehen, in der Du auf die Sozialhilfe (außer einem Darlehen) angewiesen bist.

6. Berufstätigkeit: Als EM-Rentnerin darfst Du bis zu 400 €/Monat hinzuverdienen, ohne Anrechnung auf die Rente (aber nicht einen cent mehr!). bei ca. 6 Std./Woche bleibst Du üblicherweise drunter. verdienst Du mehr, wird die Rente gekürzt (Die individuellen Hinzuverdienstgrenzen stehen in Deinem Rentenbescheid). Aber das ist ein Thema für später.

Mit Muskelkater in den Fingern ob des langen Beitrags
Herbert
(den groß-/Kleinschreibung in dem Beitrag mal nicht interessieren...)

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hmengers

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nachträgliche Begutachtung? Achtung Überlänge!!

Beitrag von Linie 22 » 17.07.2009, 12:02

Hallöle liebe newa petra :troest: ,

kann jetzt nur aus eigener Erfahrung berichten:

Bei mir verlief der Sachverhalt ebenso wie von einigen Vorpostern bereits getextet.

Auf Grund sehr langer Bearbeitungsfristen seitens der BFA wurde mir die bewilligte Rente wegen voller Erwerbsminderung rückwirkend zum Datum der Antragstellung ausbezahlt. Das zwischenzeitlich angefallene KK-geld und Arbeitlosengeld wurden verrechnet.

Gestern erhielt ich gleich zwei Postwurfsendungen von der BFA: Zum 1. Rentenerhöhung ab 01.08.09 und zum 2. Unterlagen in mehrfacher Ausfertigung, bzgl. KK-berichte etc.. Habe heute Morgen diesen dicken :brief: zwecks Bearbeitung bei meiner HÄ-in abgegeben. Kann ihn ausgefüllt nächsten Do abholen und dann an die BFA zurücksenden. Danach heißt es erneut, zum dritten Male, abwarten und Tee trinken. :trink:

Tschüüüss. newa-petra.ganz.schnell.nullgewirrchaos.daumendrück, grüßt Silke (Linie 22) :winke: :winke: :winke:

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Linie 22

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Beitrag von Neva Dawn » 17.07.2009, 14:52

@ Herbert:

Das mit dem Darlehen mach ich nicht. Ich hab jetzt mein Umfeld aktiviert. Sogar meine Physiotherapeutin hat mir angeboten mir Geld zu leihen... Das ist mir einfach lieber.

zu Punkt 5: in meinem Rentenbescheid (ja, den hab ich seit 05.06.) steht:
"Sie haben Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung auf Zeit. Der Rentenanspruch ist zeitlich begrentzt...
... Die Anspruchsvoraussetzungen sind ab 28.01.09 erfüllt.

Wir leisten die Rente ab dem 7. Kalendermonat nach Eintritt der Minderung der Erwerbsfähigkeit, weil die Rente befristet ist. Als Rentenantrag gilt der am 20.03.09 gestellt Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation."

Ich hab da letzte Woche dann angefragt, ob die mit der Rente nicht einen Monat früher anfangen können um den Zeitraum ohne Einkommen gering zu halten.
Aber laut Rentenversicherung ist das nicht möglich.
Warum hab ich aber ehrlich nicht ganz verstanden. Die Dame am Telefon war aber leider auch nicht gewillt es mir so zu erklären, dass ich es verstehe...

Wirst Du daraus schlau?

soll ich Einspruch einlegen und gibt es da eine Frist, die zu beachten ist?

immer noch ratlose Grüße

Petra (die jetzt weitermacht damit ihr Hab und Gut bei ebay zu verticken...)
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Neva Dawn

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Beitrag von hmengers » 17.07.2009, 15:06

Hallo Petra,

die Dame hat leider recht. Weil die Rente befristet ist, sind die Anspruchsvoraussetzungen erst nach 6 Monaten erfüllt (§ 101 SGB VI) d.h. Du bekommst ab 29.07.2009 die Rente, hast also 6 Wochen zu überbrücken. Weil meine Klientel (Querschnitt) irreparabel geschädigt ist, wird die rente dort üblicherweise nicht befristet gewährt. Sorry, mein Fehler. :mad:

Eine Frage noch: bis wann befristet? Wenn es 2 Jahre sind, mußt Du nichts tun, weil ja der Gutachter sowieso noch gefragt werden wird. Dran denken: mindestens 3-4 Monate vor Ablauf Verlängerungsantrag stellen.

Und gut, dass Du ein Umfeld hast, das Dir mit Darlehen über die zeit hinweg hilft. :)

Herbert

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hmengers

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Beitrag von Neva Dawn » 17.07.2009, 15:27

Hallo Herbert!

Schade - dann muss ich da wohl durch. Naja - lehrt einen echt sparsam zu haushalten und Spontankäufe zu vermeiden!

Die Rente ist auf 18 Monate besfristet (31.01.11), also muss ich im Fall der Fälle im September 2010 einen Antrag auf Verlängerung stellen. Aber ich hoffe ja immer noch auf ein Wunder und darauf, dass ich dann wieder arbeiten kann...

vielen Dank für Deine Hilfe.

lg

Petra (die wie verrückt ihren Job vermisst)

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Neva Dawn

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Beitrag von hmengers » 17.07.2009, 15:35

Hallo Petra,

ich hoffe, Du weißt, dass bei einer befristeten EM-Rente das Arbeitsverhältnis nicht aufgelöst ist, sondern ruht. Das gilt auch für die Zeit mit ALG vorher, wenn Du Deinen Job nur deshalb nicht ausüben konntest weil Du krank warst und die Zeit des Krankengeldbezugs abgelaufen war (sofern der Arbeitgeber Dir nicht wegen Krankheit ausdrücklich gekündigt hat)

Herbert.

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hmengers

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Beitrag von Neva Dawn » 17.07.2009, 15:48

Hallo Herbert!

Nö - gekündigt hat mir meine Cheffin nie, aber sie hat es auch nie geschafft mir meinen Arbeitsvertrag zu geben. ich hab da nur 5 Monate gearbeitet und sie ist mit solchen Sachen eher nachlässig. Und ich hab nicht drauf gepocht, weil ich noch im Rennen um meinen Traumjob war und ohne Vertrag ja nur 14 Tage Kündigungsfrist gehabt hätte.

Manchmal kömmen die Dinge halt zurück und beißen einen in den A....Bild

etwas kleinlaute Grüße

Petra

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Neva Dawn

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