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nachträgliche Begutachtung? Achtung Überlänge!! – Seite 1

Das Forum zum Erfahrungsaustausch rund um sozialrechtliche Themen, z.B. zur Schwerbehinderung, zum Bezug der Hilfsmittel, zu Zuzahlungen und vielen anderen Themen.

Hinweis: Dieses Forum ist ein Laienforum. Sofern rechtliche Themen angesprochen werden ersetzt es keine Rechtsberatung und dient nur dem Erfahrungsaustausch zwischen betroffenen Laien.
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20 Beiträge • Seite 1 von 21, 2

nachträgliche Begutachtung? Achtung Überlänge!!

Beitrag von Neva Dawn » 16.07.2009, 20:53

Hallo ihr Lieben!

Diesmal ein furchtbar langer Eintrag!

Jetzt muss ich mal was loswerden. Ich glaube es echt nicht.
Vor 5 Wochen habe ich noch glücklich gepostet, dass meine Rente durch ist, ohne Gutachter oder andere Probleme...
Da hab ich es wohl beschrien!

Am 15.06. bin ich abends nach Haus gekommen und hatte Post vom Arbeitsamt. Da ich ja nicht mehr erwerbsfähig bin, hat das Arbeitsamt die Zahlungen an mich (ALG I) mit Wirkung vom 18.06. eingestellt.
Also habe ich nächsten Tag erstmal durch alle Ämter telefoniert, woher ich denn jetzt für die Übergangszeit von Mitte Juni bis zum 01.08. (Einsetzen der Rente) Geld bekomme...
Wie sich herausstellte muss ich Sozialhilfe (neudeutsch= Hilfen zum Lebensunterhalt) beantragen. Also hab ich da einen Termin gemacht und die Dame am Telefon hat mir schon mal gesagt was für Unterlagen ich mitbringen sollte (Rentenbescheid, Wohngeldnachweis, Unterlagen über alle Versicherungen, ALG I Bescheid, Kontoauszüge der letzten 3 Monate)
Dann hab ich mit diesem Menschenvom Amt den Antrag ausgefüllt und er wollte noch mehr Unterlagen (Mietvertrag + Kontoauszug vom 30.06.) außerdem sollte ich bei meiner Krankenkasse die freiwillige Weiterversicherung beantragen und mein Wohngeld für diese Zeit aussetzen lassen. Er hat mir außerdem gesagt, dass dieses Geld nur ein Darlehen sei, da ich mit der Rente und Wohngeld zuviel Einkommen (796€!!) hätte und ich müßte das dann anschließend wieder zurückzahlen. Er hat auch die Daten meiner Mutter (die mich eigentlich nur gefahren hatte) erfaßt um zu prüfen ob sie mir Unterhalt zahlen kann... Unterhalt? Ich bin 38!!
Ich habe dann also am 30.06. die Unterlagen da in den Hausbriefkasten gesteckt. Und bekam dann wieder Post, dass der ALG I Bescheid fehlen würde (den der Sachbearbeiter ja schon kopiert hatte) und dass ich einen Antrag auf Erhöhung des Wohngeldes ab Rentenantritt stellen soll.
Also hab ich das nachgereicht und weiter gewartet...
Wie ihr euch vorstellen könnt wurde mittlerweile (1. Juli-Woche) finanziell schon etwas eng - da das Arbeitsamt ja nur noch anteilig für Juni gezahlt hatte (490 €), aber meine Kosten ja weiterlaufen!
Also habe ich am 09.07. versucht den Sachbearbeiter anzurufen. Ich hab ihn auch erreicht, aber er wollte gerade gehen und versprach mir einen Rückruf am nächsten Tag. Mittlerweile hatte ich auch schon Post von meiner Krankenkasse da das Arbeitsamt mich ja abgemeldet hat und das Sozialamt es noch nicht geschafft hatte mich anzumelden!!
Der Rückruf am nächsten Tag kann natürlich nicht, stattdessen bekam ich Post und es wurden weiter Formulare angefordert (vollständige Vertragsunterlagen meiner privaten Rentenversicherung, da wurde mir eh angedroht, dass ich die kündigen müsste weil das ja Vermögen sei! Nachweis über Zusammensetzung der Miete - haben die schon, Bescheinigung der TKK für Leistungen ab 01.08., Kopie des Schwerbehindertenausweises - haben die schon, Wasserrechnung der Stadtwerke - ahh ich habe Jedem dort erzählt, dass ich keinen Wasserzähler habe, und als Abschluss fordern sie eine Erklärung zu Überweisungen von meiner Mutter (2x 50 € für Tierarztrechnungen und 1x 100 € weil ich mit meiner Kreditkarte für sie ein Zugticket im Internet gekauft habe was auch aus den Betreffangaben zu erkennen war) denn sie meinten das sei ja finanzielle Unterstützung die evtl. weitergewehrt werden könnte... Zum einreichen hätte ich Zeit bis zur Weiterbearbeitung am 24.07.!!
Ganz ehrlich, da war für mich Schluss! Ich finde es abartig, wenn ich mir vorstellen muss, dass jemand durch meine Kontoauszüge geht und prüft wofür ich mein Geld ausgebe. Bis heute habe ich noch nicht mal eine Zusage ob und wenn ja wann ich überhaupt Geld bekomme und ob ich es dann zurückzahlen muss (wovon denn eigentlich?). Da es mir damit immer schlechter ging habe ich mich zu einem wahrscheinlich eher seltsamen Schritt entschieden: Ich habe mein letztes Erspartes zusammen gekratzt und mir bei Freunden und Familie Geld geliehen. Dann bin ich zur Krankenkasse und hab mich für die Zeit freiwillig versichert. Heute habe ich im Amt angerufen und meinen Antrag zurückgezogen.
Dann hab ich zwar eine Weile Schulden aber ich fühle mich deutlich besser!
Ich habe es also vorsichtig gewagt positiv in die Zukunft zu blicken - bis heute die Post kam!
Ein Brief von der Rentenversicherung: „ um über ihren Rentenanspruch entscheiden zu können, haben wir heute den o.g. Arzt beauftragt, ein Gutachten über ihren Gesundheitszustand abzugeben...“
Können die mir die Rente jetzt wieder ab erkennen? Die wollen mich echt fertig machen. Erst melden sie dem Arbeitsamt meine Arbeitsunfähigkeit so dass ich kein Geld mehr bekomme und dann wollen sie prüfen ob ich überhaupt Anspruch habe?!?!
Vor allem ist der Gutachter ein Arzt für Nervenheilkunde... Wenn es um meine Depressionen geht warum fragen die nicht meine Psychiaterin?
Ich bin total am Ende! Was ist wenn der Arzt jetzt einen schlechten Tag hat und meint ich könnte arbeiten gehen?
Wahrscheinlich reagiere ich total über, aber meine Schmerzgrenze ist echt überschritten.
Meine Freundin meinte, ich sollte das Ganze mal an Stern-TV oder ähnliches schicken.
Aber das will ich nicht... was sagt ihr?!?!

völlig fertige Grüße

Petra

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Neva Dawn

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nachträgliche Begutachtung? Achtung Überlänge!!

Beitrag von doro » 16.07.2009, 21:17

Liebe Petra,

wenn ich,schulfenfrei,immer berufstätig Haus und Grundstück als Rücklage für´S Alter,von meiner Bank heute ein Kredit haben möchte,wird er mir aufgrund meines Alters heutzutage verwehrt.Mit meinem Kreditantrag muss ich ALLE meine Ver oder unver mögensstände angeben.Du möchtest vom Vater Staat Geld und sagst

Ich finde es abartig, wenn ich mir vorstellen muss, dass jemand durch meine Kontoauszüge geht und prüft wofür ich mein Geld ausgebe.

Sorry,aber dazu sag ich nun lieber nix :winke:

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doro

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nachträgliche Begutachtung? Achtung Überlänge!!

Beitrag von Skyfire » 16.07.2009, 21:30

willkommen im staate hartz 4 und dann noch krank ;)
darum werde ich auch nicht so schnell die rente beantragen solange ich noch nicht n kopf unter meinem arm trage, denn es reicht schon das ich aufgrund meiner krankheit leider hartz 4 bekomme .. zu meiner entlastung das ich vater staat auf dem hals liege .. ich hab freiwillig alle mittel und wege in bewegung gesetzt das ich ne umschulung bekomme wo ich auch in 2 jahren wenn ich fertig bin arbeit finde ;-)

liebe grüße

claudia

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Skyfire

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nachträgliche Begutachtung? Achtung Überlänge!!

Beitrag von Neva Dawn » 16.07.2009, 21:41

Liebe Doro!
Genau weil ich es nicht aushalten konnte habe ich den Antrag zurück gezogen. Mir ist schon klar, dass ich alles offen legen muss wenn ich Geld von Staat haben will...
Und ich habe seit ich 16 bin bis zu meiner Krankheit (die durch einen Fehler bei einer Routine-op entstanden ist) immer gearbeitet. Das ALG I war nur weil mein Krankengeld ausgelaufen war.
Außerdem versuche ich einen Job für 1-2x pro Woche für 2-3 Std zu finden. Es ist nicht so, als wenn ich nicht arbeiten wollte. Wenn ich voll arbeiten könnte hätte ich wohl sogar die Chance in meinen alten Job zurück zu gehen!

lg
Petra

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Neva Dawn

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nachträgliche Begutachtung? Achtung Überlänge!!

Beitrag von doro » 16.07.2009, 23:14

Hallo Petra,ist schon klar ,nur ,ich möchte damit sagen : all´ns Schiet wenn Abhängigkeit von -was auch immer.
:troest: ich drück Dir die ,oh Mann mein Pc holt die Jungs aus der Smillies Abt nicht,solle ein Daumendrücker sein. ;)

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doro

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nachträgliche Begutachtung? Achtung Überlänge!!

Beitrag von Siskinanamok » 16.07.2009, 23:53

Hi Neva,

ich beantrage gerade mal wieder mein Bafög.. Kann das sehr gut verstehen wie du dich fühlst. Tipps hab ich leider nicht, da ich noch nie "begutachtet" wurde :troest: Ich hoffe Herbert antwortet dir bald.

Lieben Gruß

Siski

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Siskinanamok

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nachträgliche Begutachtung? Achtung Überlänge!!

Beitrag von Biggi0001 » 17.07.2009, 00:15

Tatsache ist, daß Du in allen Verwaltungsverfahren eine Mitwirkungspflicht hast - wie Doro sagte, Du möchtest etwas haben, also musst Du mitspielen.

Ansonsten werden etwaige Leistungen durchaus eingestellt bzw. gekürzt, ist ja völlig klar und letztendlich auch berechtigt. Ohne Nachweise keine Leistungen.

LG, Biggi

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Biggi0001

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nachträgliche Begutachtung? Achtung Überlänge!!

Beitrag von Jutta B » 17.07.2009, 08:06

Hallo Petra,

leider ist es heute so, dass du alles offen legen mußt. Es wurde zu viel Schindluder die letzten Jahre mit allen Sozialgeldern/Anträge betrieben, dass heute jeder alles offenbaren muß, was evtl. an Guthaben vorhanden ist.

Wenn dein Rentenantrag bewilligt ist, wird dir die Rente ab dem Zeitpunkt der Antragsstellung rückwirkend bezahlt. Die Rentenversicherung verrechnet alle zu viel bezahlten Beträge mit Arbeitsamt/Sozialamt.

Rufe bei der Rentenversicherung an, warum der 1. Bescheid nun plötzlich nicht mehr gültig ist. So bald dort steht: "die Rente wird ab dem soundsovielten bewilligt" ist das eigentlich bindend. Hier könnte evtl. aufgrund des Namens oder Fehler bei der Eingabe etwas durcheinander gekommen sein. Mache alles gleichzeitig schriftlich mit Rückantwortschein, damit du etwas in der Hand hast.

Ich mußte zwecks Gutachter zu einem Kardiologen, der mal als Internist vor vielen Jahren begann, obwohl ich nichts mit dem Herzen habe. Nach 4 1/2 Stunden, untersuchen, warten, untersuchen, warten .... durfte ich wieder nach Hause. Dadurch sah der Dok, dass ich mich keine 3 Stunden mehr auf dem Po, geschweige auf den Beinen halten konnte. Ich nahm ihm alle meine Befundsunterlagen in Kopie mit, und nach nicht einmal 2 Monaten war die Erwerbsminderungsrente bis zur regelrechten Rente bewilligt. Dabei lag eine genaue Auflistung wie die bewilligte Rente mit dem zu viel bezahlten ALGI verrechnet wurde.

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Jutta B

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Beitrag von Jutta B » 17.07.2009, 08:09

doro hat geschrieben:Liebe Petra,

wenn ich,schulfenfrei,immer berufstätig Haus und Grundstück als Rücklage für´S Alter,von meiner Bank heute ein Kredit haben möchte,wird er mir aufgrund meines Alters heutzutage verwehrt.Mit meinem Kreditantrag muss ich ALLE meine Ver oder unver mögensstände angeben.


Hallo doro,

ja leider, wer Rente bekommt, bekommt nix mehr :schlecht: :schlecht: , egal wieviel du für deine Rente als Absicherung geleistet hast.

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Jutta B

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Beitrag von Sabine049 » 17.07.2009, 09:01

:kiss: Petra,

schliesse mich der Aussagen meiner Vorrrednerinnen an; und drücke Dir ganz fest die Daumen :troest: .

Als ich damals berentet wurde, die Rente ansich bereits bewilligt war, wurde ich sowohl zu einem von der BfA bestellten Gutachter (Arzt für Nervenheilkunde) als auch zu einem (-dito-) vom MDK geschickt.

Beide Gutachter waren fair u. empathisch; No. 1 ließ gleich zu Beginn des zweistündigen Gesprächs durchblicken, dass ich nicht mehr erwerbsfähig bin und er eine Verrentung bejahen wird und No 2 *entließ* mich nach fünf min. und begleite mich hinaus.

Liebe Grüße und toi,toi,toi - Sabine

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Sabine049

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