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Parkerleichterung orange. – Seite 1

Das Forum zum Erfahrungsaustausch rund um sozialrechtliche Themen, z.B. zur Schwerbehinderung, zum Bezug der Hilfsmittel, zu Zuzahlungen und vielen anderen Themen.

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13 Beiträge • Seite 1 von 21, 2

Parkerleichterung orange.

Beitrag von toby79 » 18.07.2014, 14:41

Liebe Mitleidenden,

vor wenugen Tagen ist es mal wieder passiert.
Die Grundplatte wurde undicht. Natürlich nicht zu Hause sondern unterwegs.
Toilette wusste ich zwar eine in der Nähe, aber überall rundherum eingeschränktes Halteverbot.
Mir egal, ich blieb trotzdem stehen, da weit und breit meine Politsesse zu sehen war.
Nun habe ich gelsesen dass es einen Parkerleichterung Orange gibt.
Habe diese jetzt mal beantragt, aber wennn ich die Bedingungen durchlese, rechne ich mir wenig Erfolg aus.
Denn: Laut Amt hat man keine Colitis mehr wenn der Dickdarm raus ist.
Auch habe ich nur ein Dünndarmstoma mit Gesamt 80% und nicht zusätzlich ein Blasenstoma
Wer von Euch hat diese Parkerleichterung auch schon beantragt, bzw. welche Erfahrungen damit?

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toby79

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Parkerleichterung orange.

Beitrag von doro » 18.07.2014, 14:54

Hallo Toby,

Ich habe die orange Parkerleichterung!
Mit meiner Diagnose, Colitis Ulcerosa, und der Bestätigung vom Schwerbehinderten Ausweis bin ich zur Stadtverwaltunt.Ruck zuck hatte ich die Parkerleichterung.
Glaubst Du, der zuständige Beamte hat sich meinen Arztbericht durchgelesen um dann sein medizinisches Wissen zu verwenden,oha, Dickdarm ist raus und damit ja eigentlich, gesund :aah:
Nimm Deinen Arztbericht und die Bewilligung für den Schwebi und gehe zur zuständigen Stelle.
Du hast eine Cronische Erkrankung, fertig aus.

Der Zettel ist zudem gebührenfrei. :gut: Nur Mut, das passt schon.

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doro

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Parkerleichterung orange.

Beitrag von Hanna70 » 18.07.2014, 15:15

toby79 hat geschrieben:Habe diese jetzt mal beantragt, aber wennn ich die Bedingungen durchlese, rechne ich mir wenig Erfolg aus.


Hallo Toby,

so wird es vermutlich ausgehen. :schlecht: :(

Ich habe 100 GdB mit den Merkzeichen G und RF und bekam die Parkerleichterung zunächst auch nicht, weil ich nur ein Stoma habe. Aber wegen des Merkzeichens G kann ich bei gebotener Eile auch nicht mal einen Schritt zulegen. :cry:

Da ich statt eines zweiten Stomas Vorlagen trage, musste ich mich (schriftlich) fast nackig machen, um die Situation zu erklären. Dabei kann ich selbst gar nicht Auto fahren und brauche den Ausweis nur für den Fall der Fälle, wenn mich jemand irgendwohin fährt.

Ich hab den orangenen Ausweis dann letztendlich doch bekommen, aber bei Dir sehe ich wirklich relativ wenig Chancen. Aber versuchen solltest Du es auf jeden Fall! Ich wünsche Dir, dass Du auf einen verständnisvollen Bearbeiter triffst. Auch werden die Vorschriften von Bundesland zu Bundesland recht unterschiedlich ausgelegt.

LG Rosi

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Hanna70

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Parkerleichterung orange.

Beitrag von doro » 18.07.2014, 17:49

Hmm, da ich mit ohne Dickdarm und Colitis und 80% im Schwebi ( nicht nur weg. Stoma ) habe und gut damit zur Parkerleichterung gekommen bin, will ich ein wenig Hoffnung versprühen.Einen Versuch ist es immer wert.Ich habe auch nur 1 Stoma :aah: Mein Sachbearbeiter hatte die natürlich Scheu vieler Menschen, nämlich als er "Stoma" hörte, glaube er wohl ich bekacke seinen Schreibtisch, also schnell abfertigen und raus mit der Dame. :DD

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doro

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Parkerleichterung orange.

Beitrag von toby79 » 18.07.2014, 19:09

Ja ich musste nen Antrag stellen und der wird irgendwo hingeschickt... Keine Ahnung wo hin ;-)

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toby79

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Parkerleichterung orange.

Beitrag von georges » 15.09.2014, 12:04

Hallo habe auch Die Parkerleichterung beantragt wurde abgelehnt bin heute aufs Landratsamt(bei uns zuständig Baden-Württenberg) und legte Widerspruch ein Rechtsanwalt meint Es müßte eine begründung dabei Stehn Kommentar der Sachbearbeiterin Ich hätte nur ein Stoma vorgeschrieben seien zwei weiß aber von der reha das es bei anderen auch nur mit einem geht keine ahnung vom Stoma aber vorschrift sei vorschrift(Computer oder Beamte?!)oh darf mann das schreiben

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georges

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Parkerleichterung orange.

Beitrag von doro » 15.09.2014, 12:56

Hallo Georg,
Schau einmal hier:

Sie sind schwerbehindert mit den Merkzeichen G und B und einem Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 80 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken).
Sie sind schwerbehindert mit den Merkzeichen G und B und einem GdB von wenigstens 70 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken) und gleichzeitig einem GdB von wenigstens 50 für Funktionsstörungen des Herzens oder der Atmungsorgane.
Sie sind an Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa erkrankt und der hierfür festgestellte GdB beträgt wenigstens 60.
Sie haben einen künstlichen Darmausgang und zugleich eine künstliche Harnableitung und der hierfür festgestellte GdB beträgt wenigstens 70.

Für mich Fazit, nur ein Stoma allein reicht nicht um den übrigens "orangen" Parkausweis zu beantragen.Egal ob mit oder ohne Anwalt. ;)

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doro

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Parkerleichterung orange.

Beitrag von georges » 16.09.2014, 09:52

Hallo Doro und sonstige Betroffene Die Sachbearbeiterin sagte Ich sei der Erste wo Widerspruch einlegt bis jetzt brauch Ich noch kein Anwalt (Ich dachte Es) sondern Der Widerspruch geht ans Regierungspräsidum nach Stuttgart. Ich habe auch eine E-Mail an den Behindertenbeauftragten geschrieben was dieser unsinn soll er sollte sich doch einmal mit Betroffene oder mit Stomatherapeuten zusammen setzen.Es ist doch scheiß egal ob ein oder zwei wenn passiert ist es Doch so oder so unangenehm oder darf Ich dan nur Parken mit orang wenn beide undicht werden.Deshalb meine aufforderung(auch Die der Sekretärin meinte es wäre wünschenswert wenn sich alle Betroffene Die Abgeordneten darauf hinweisen) schreibt Dem Behindertenbeauftragten schidert Euere erfahrung nur So haben wir vielleicht die Chance Die vorraussetzungen für die Parkerleichterung etwas zu lockern Menschenfreundlicher zu machen.
Es grüßt georges

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georges

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Parkerleichterung orange.

Beitrag von Webkänguru » 16.09.2014, 17:36

Hallo Georges,

die gesetzlichen Vorgaben sind klar und auch mit Absicht so eng gezogen:

Den orangefarbenen Ausweis beantragen können

  • schwerbehinderte Menschen mit Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa mit einem hierfür zuerkannten GdB von wenigstens 60
  • schwerbehinderte Menschen aufgrund eines künstlichen Darmausgangs und zugleich einer künstlichen Harnableitung mit einem hierfür zuerkannten GdB wenigstens von 70
  • schwerbehinderte Menschen mit den Merkzeichen G und B und einem GdB von wenigstens 80 allein für Funktionseinschränkungen an den unteren Gliedmaßen
  • schwerbehinderte Menschen mit den Merkzeichen G und B und einem GdB von wenigstens 70 allein für Funktionseinschränkungen an den unteren Gliedmaßen und gleichzeitig einen GdB von wenigstens 50 für Funktionsstörungen des Herzens oder der Atmungsorgane

Quelle: Parkerleichterungen für Stomaträger

Um die gesetzliche Vorgabe zu ändern sind leider nicht nur die Sozialministerien zu überzeugen, sondern auch die Verkehrsministerien. Es ist nicht absehbar, dass die Regelung in nächster Zeit gelockert wird.

Mit Glück trifft man immer mal auf einen wohlwollenden Sachbearbeiter...

Viele Grüße,
Christian

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Webkänguru

Moderator

Parkerleichterung orange.

Beitrag von charla » 21.09.2014, 15:26

Hallo,
bei mir ist der Antrag gescheitert,
weil mein MC weniger als GdB 60 bringt,
trotz insgesamt GdB 100 z.Z.
Ich hab aber beim Versorgungsamt nachgebohrt, warum eine Ablehnung
der zuständigen Behörde erfolgt ist, und weiss jetzt wenigstens, warum.
Übrigens: Hessen!
Grüsse
charla :winke:

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charla

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