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Rundfunkbeitrag: Wer kann sich ganz oder teilweise befreien – Seite 2

Das Forum zum Erfahrungsaustausch rund um sozialrechtliche Themen, z.B. zur Schwerbehinderung, zum Bezug der Hilfsmittel, zu Zuzahlungen und vielen anderen Themen.

Hinweis: Dieses Forum ist ein Laienforum. Sofern rechtliche Themen angesprochen werden ersetzt es keine Rechtsberatung und dient nur dem Erfahrungsaustausch zwischen betroffenen Laien.
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25 Beiträge • Seite 2 von 31, 2, 3

Rundfunkbeitrag: Wer kann sich ganz oder teilweise befreien

Beitrag von Peter51 » 25.04.2014, 15:30

Hallo und einen schönen Tag,
hm, ich bin schon etwas erstaunt über Einträge die das neue „GEZ……“hier so positiv darstellt? (zum Teil nur, ein Glück find)
Es war früher „mal“ sozial bewertet möglich, bei Eintragung über 80%, RF-Befreiung im „Schwebi“ und bei geringen Einkommen der Familie mit einen erwachsenen Familienmitgliedes der in der Wohnung lebt , von der Zahlung der GEZ-Gebühren befreit war. (Altregelung im Detail unberücksichtigt).
Diese Zugangsvorausätzungen gelten heute für den im Haushalt lebenden Erwachsenen nicht mehr, heute gilt nur noch der in der Regel männliche oder Alleinstehende Haushaltsvorstand (sprich Wohnung) muss diese Zugangsvoraussetzungen persönlich erfüllen AL 2/Grundsicherung usw.
Ich möchte nur damit gesagt haben, es spielt heute keine Rolle, dass das Ein-
Kommen der im Haushalt lebenden Familienmietglieder im Rahmen des Sozialsatzes liegt, nein da kann der „Wohnungsvorstand“ mit 2 Euronen (mal überspitzt) über den „Sozialsatz“ liegen, trotz über 80% RF-Befreiung usw., dann ist auch eine vollständige Befreiung nicht mehr möglich.
Früher gab es auch im Gesetz deutlich formulierte Ausnahmereglungen, sprich auch geprüfte Einzelfallentscheidungen. Na ja, nun braucht man halt, trotz erheblicher Mehreinnahmen (stolze ca.1.ooo Mio.2013) als Überschuss bei der GEZ, jeden Cent betone jeden, auf Teufel komm r………
Heute interessieren doch gewissenlose Politiker/Beamte geringe Familieneinkommen nicht, nein die Ermäßigungen für Betriebe, die Gleichstellung ob „Du“ Arm oder Reich bist, du zahlst die gleiche Summe zählt.
Nur eine kurze, NICHT persönlich zu wertende Entscheidungen die aktuell die GEZ Gesetzestreu durchzieht.
Es gibt Menschen, denen der monatliche Betrag von 5,99€ bei der nicht einfach zu bekommenen Ermäßigung, eine zusätzliche Belastung ist, mitunter hart trifft.
Nur ein DENKANSTOSS nicht mehr, am „Rande“ gedacht.
Peter51 wünscht einen guten sonnigen Tag

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Peter51

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Rundfunkbeitrag: Wer kann sich ganz oder teilweise befreien

Beitrag von Peter51 » 25.04.2014, 17:06

Hallo Herbert und alle hier im Forum,
den Nachteilsausgleich erhält man (auch heute noch so) sofern man Gehbehindert ist und am öffentlichen Leben nur eingeschränkt teilnehmen kann. In der Regel sind im Schwebi ( toller Ausdruck Hanna lach) mit den Einträge G, aG bestätigt. Außer gewöhnlich Gehbehindert wird nicht mal so vergeben, in der Regel Rollstuhlfahrer oder Berechtigte für Sonderfahrdienste
haben diese Art der Handicaps.
RF- Befreiung wo NUR das geringe Einkommen Berücksichtigung findet kenne ich nicht, aber ich lasse mich gerade mit Deiner Sachkundigkeit gerne belehren.

Peter51

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Peter51

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Rundfunkbeitrag: Wer kann sich ganz oder teilweise befreien

Beitrag von hmengers » 26.04.2014, 10:36

guck da :oops: http://www.rundfunkbeitrag.de/buergerin ... x_ger.html

Herbert

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hmengers

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Rundfunkbeitrag: Wer kann sich ganz oder teilweise befreien

Beitrag von Peter51 » 26.04.2014, 11:24

Hallo Herbert,
herzlich Dank für "Dein" Link, den kannte ich bereits.
Ich habe NUR von der RF-Befreiung über die Behörde Soziale- Dienste/Versorgungsamt der Bundesländer .Gemeinde, Kommunen geschrieben, mit der Anerkennung im Schw.- Ausweis.
Diese Art der Eintragungen führt ja heute nur zu einer „Teilbefreiung“ ermäßigten
Zahlungsbetrag, sprich der monatlichen Zahlung von 599€.
Ich bleibe dabei (SORRY Herbert), das neue „GEZ“ bla bla ist NICHT SOZIAL ausgerichtet, hier zahlen die Kleinverdiener (gewollte von schwarz gelb) zu GUNSTEN der Betriebe, der Privatnutzer von Empfänger Radio im Pkw. usw. Ich behaupte mal, dass viele Menschen die vor 2013 befreit waren zahlen nun wenigsten 5,99€ monatlich, SOZIAL ausgewogen geht anders (meine Beiträge bitte beachten)
Einen schönen Tag und danke Herbert für Deine hier im Forum sachkundigen Hinweise, die Betreiber können „glücklich“ schätzen hier Dich im Forum zu wissen.

Einen schönen Tag für Alle hier

Peter51

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Peter51

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Rundfunkbeitrag: Wer kann sich ganz oder teilweise befreien

Beitrag von Peter51 » 01.05.2014, 11:34

Hallo und einen schönen Tag, ach ja, ich bin nicht persönlich betroffen, ich habe „RF-Befreiung“ im Schwebi, zahle natürlich „gerne“ meine 5,99€ für alle die von der der ENTLASTUNG in der Wirtschaft, im privater Gleichstellung ARM und REICH einzahlen „musste“ es doch endlich zu einer Gleichstellung kommen, aber Hallo!
Ach ja ich bin nicht verbittert, im Gegenteil dieses „Ungleichbesitzt“ musste doch endlich beendet werden, es ist doch sehr wichtig das die öffentlich Rechtlichen Radio-Fernsehsender das Geld bekommen was sie ausgeben „WOLLEN“, jetzt lache ich doch mal etwas ironisch.
Es ist gut und Richtig dass relativ viele sich offenbar das Thema anlesen und nun hoffe ich mal das locker der 1.000 Klick kommt.

Einen schönen Tag und ich wünsche Euch immer viel Sonnenschein im Herzen.

Peter51

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Peter51

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Rundfunkbeitrag: Wer kann sich ganz oder teilweise befreien

Beitrag von hmengers » 01.05.2014, 15:38

Letzter Beitrag zum Thema:

Ich muss etwas weniger bezahlen weil ich behindert bin. Deshalb darf ich auch mit blauem Parkausweis kostenlos parken usw.

Wo ist da der Nachteil in meinem Portemonnaie gegenüber Leuten ohne Behinderung?

Herbert

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hmengers

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Rundfunkbeitrag: Wer kann sich ganz oder teilweise befreien

Beitrag von Peter51 » 01.05.2014, 16:30

Hallo Herbert,
für mich ist es kein Problem eine direkte Antwort zu geben und ich „spreche“
Dich Herbert gerne auch mit Deinen Pseudonym Benutzername an.
Nur als Anmerkung, wer nach der „alten“ GEZ bla bla bla, z.B.
02 Fahrzeuge, 1 Wochenendgrundstück oder gar Zweitwohnung jeweils ein Radioempfänger hatte, zahlte neben seiner im Hauptwohnsitz befindlichen Fernseher/Radio seine entsprechende (wie ich finde gerechte) Gebühr.
Ein Autovermieter mit zig Mietfahrzeugen die ein Radioempfänger haben, was zahlt der wohl monatlich an einer angemessenen Gebühr???
Wie ist es wohl heute, er zahlt seine Gebühr am Hauptwohnsitz und wenn ich das alles richtig gelesen habe, dass war es auch damit, ob das so gerecht ist möchte ich wirklich in Frage stellen. Ach ja Herbert, ein blauen „Parkausweis“ haben nicht nur Menschen mit geringen Einkommen usw., hier nutzen ganz sicher auch zu Recht Menschen die nicht so unbedingt auf jeden € achten müssen eine geminderten Parkgebühren.
Aus meiner Sicht schreibe ich nichts mehr zum Thema, da ich persönlich davon überzeugt bin, die Kalkulation zur Entlastungen von vielen wo es nicht sein müsste, erfolgte zu Lasten der Fam. mit geringen Einkommen, dazu stehe ich mit meiner Meinung.

LG
Peter51

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Peter51

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Rundfunkbeitrag: Wer kann sich ganz oder teilweise befreien

Beitrag von Rolliline » 21.05.2014, 02:28

Durch die neue Richtlinie gibt's keine GEZ Befreiung für Schwerbehinderte mehr. Man kann das nur umgehen, wenn man beweist, dass schon ein anderer im Haushalt lebender Bewohner die volle GEZ Gebühr zahlt. Lebt man aber allein, ist eine anteilig berechnete Gebühr fällig.

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Rolliline

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Rundfunkbeitrag: Wer kann sich ganz oder teilweise befreien

Beitrag von hmengers » 21.05.2014, 19:11

Mir gefällt der Rundfunkbeirag auch nicht, aber was ist denn mit Müllabfuhr, Abwasser und anderen öffentlichen Pflichten? Gibt es da auch einen Behindertenrabatt? 8-)

Herbert

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Rundfunkbeitrag: Wer kann sich ganz oder teilweise befreien

Beitrag von Jörgffm » 22.05.2014, 01:38

Hallo Herbert,

da hast du mir ein Stichwort geliefert. Ich selber bin nicht dafür, dass Behinderte nur aufgrund Ihrer Behinderung bei allem geldwerte Vorteile erhalten. Aber gerade bei einem Thema wie Rundfunkbeitrag sollte man doch überlegen, ob man nicht eine gesellschaftliche Gruppe (die Behinderten) überproportional belastet, die doch in gewisser Weise mehr auf die Medien Fernsehen und Radio (mittlerweile ja auch quasi Internet) angewiesen sind bzw. dieses aufgrund oftmals fehlender sozialer Kontakte im häuslichen Umfeld verstärkt nutzen. Auch im 21. Jahrhundert ist es leider so, dass Behinderte von der "normalen" Gesellschaft zu oft ausgeschlossen werden. Und in Bezug auf die Arbeits-Situation wird wohl fast jeder von uns wissen, dass durch die Behinderung oft Nachteile in Lohn / Gehalt vorhanden sind.

Außerdem empfinde ich den Rundfunkbeitrag noch aufgrund eines anderen Arguments für ungerecht: Gerechte Berechnung. Nicht jeder nutzt die öffentlich/rechtlichen Medien. Aber die von dir genannten Gebühren für Wasser und Müll werden verbrauchsabhängig gezahlt. Der Rundfunkbeitrag nicht. Hier muss jeder zahlen, der genug Geld hat, auch wenn er die Medien nur zu einem Bruchteil so oft nutzt wie sein Nachbar.

Anderes Beispiel: Nehmen wir doch nur einmal das Thema Zuzahlungen. Vor meiner Behinderung kam ich auf € 10,- bis € 15,- im Jahr für Arztbesuch oder Medikamentenzuzahlungen. Seit meiner Behinderung komme ich auf Kosten von ca. € 800,-. Meine Krankenkassenbeiträge für die Solidargemeinschaft trage ich auch weiterhin in vollem Umfang. Aber trotzdem muss ich mehr zahlen, weil ich auch mehr beanspruche. Gerecht?? Ich denke ja, aber nur weil auch hier der Grundsatz, "wer mehr nutzt, zahlt mehr" zugrunde gelegt wird. Und beim Rundfunkbeitrag? Da zahl ich meine €17,98 im Monat dafür, dass ich mir den Hessentext ansehen kann. Ach ja, ab und an kommt auch ein Fußballspiel im Fersehen. Ansonsten interessieren mich die öffentlich/rechtlichen Medien nicht. Aber zahlen darf ich trotzdem.

Thema Steuer: Alles wird verbrauchsabhängig abgerechnet. 19 % Mehrwertsteuer, € 2,19 Kafffesteuer pro Kilogramm, die Lohnsteuer (mehr oder minder gerecht) je nach Höhe der Entlohnung, 65,45 Cent Benzinsteuer pro Liter etc. Beim Rundfunkbeitrag: € 17,98 pro Monat. Egal ob du schaust, hörst oder nicht nutzt. Festgenagelt für den Zeitraum, den sich der Gläubiger selber -die Landesrundfunkanstalten- vorgibt.

Eigentlich sollte es so laufen: Die Höhe des Rundfunkbeitrags ist staatsvertraglich geregelt: Sie wurde im Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag auf € 17,98 festgesetzt. Beitragserhöhungen setzen jeweils eine Empfehlung der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) voraus und werden erst wirksam, wenn die Ministerpräsidenten der Länder eine entsprechende Novellierung des Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrags beschlossen haben und diese von sämtlichen 16 Landtagen ratifiziert worden ist.

Tatsache wird sein, dass die Rundfunkanstalten jammern und die Gebühren dann schnell geändert werden. Sieht man doch an der jetzigen Situation. Weit mehr als eine Milliarde mehr an Einnahmen werden derzeit erzielt. Aber eine Senkung des Beitrags ist nicht in Sicht. Und falls doch mal eine Senkung um die derzeit herumgeisternden 46 Cent erfolgt, so wäre das ein Wunder und würde trotzdem noch eine deutliche Erhöhung der Erträge im Veergleich zur Rundfunkgebühr bedeuten.

Ich hoffe, ich verzettel mich hier nicht gerade in einer Diskussion, die mit dem eigentlichen Thema nicht mehr so viel zu tun hat. Aber das brannte mir einfach aufgrund deiner Argumentation auf der Zunge.

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Jörgffm


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