Neu hier? | schnell registrieren!

Nachzahlung (MB) bei Merkz. „G“ für die Verfahrensdauer mit

Das Forum zum Erfahrungsaustausch rund um sozialrechtliche Themen, z.B. zur Schwerbehinderung, zum Bezug der Hilfsmittel, zu Zuzahlungen und vielen anderen Themen.

Hinweis: Dieses Forum ist ein Laienforum. Sofern rechtliche Themen angesprochen werden ersetzt es keine Rechtsberatung und dient nur dem Erfahrungsaustausch zwischen betroffenen Laien.
Antwort erstellen
1 Beitrag • Seite 1 von 1

Nachzahlung (MB) bei Merkz. „G“ für die Verfahrensdauer mit

Beitrag von Hannes » 12.03.2007, 14:19

Rückwirkend geht nicht. Es gilt das Prinzip "Keine Hilfe für die Vergangenheit. Gelebt ist gelebt." Obendrein kommt, dass § 30, SGB XII auf den Besitz des Schwerbehindertenausweises abstellt. Frühestens also kann ab Besitz desselben ein Mehrbedarf anerkannt werden, ab dem Monat, in dem der Leistungsempfänger diesen vorlegt - also der LE den Schwerbehindertenausweis in den eigenen Händen hält.

LG

Hannes

kein Profilfoto
Hannes

Mitglied

Antwort erstellen
1 Beitrag • Seite 1 von 1

Beiträge der letzten Zeit anzeigen:
Sortiere nach: