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Habt Ihr schon gewusst ...?

Das Forum zum Erfahrungsaustausch rund um sozialrechtliche Themen, z.B. zur Schwerbehinderung, zum Bezug der Hilfsmittel, zu Zuzahlungen und vielen anderen Themen.

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Habt Ihr schon gewusst ...?

Beitrag von Webkänguru » 07.02.2013, 20:58

Hallo,

1. kommt bitte wieder zum eigentlichen Thema zurück, es ging um die Kündigung bei Schwerbehinderung,

2. jeder trifft aus seiner persönliche Situation heraus andere Entscheidungen. Dazu dürft ihr gerne eure Meinung schreiben, aber damit sollte es dann auch gut sein. Sonst kommen wir in Endlos-Diskussionen, die niemandem gut tun. Vor allem bei Themen, die nicht unbedingt in ein Stoma-Forum gehören.

Viele Grüße,
euer Christian

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Webkänguru

Moderator

Habt Ihr schon gewusst ...?

Beitrag von Ottokar » 09.02.2013, 17:45

Es gab ja schon öffter die Frage ob der AG über eine Schwerbehinderung informiert sein muss.
Darüber gibt es ja verschiedene Meinungen aus verschiedenen Gründen. Und soweit ich weis darf der AG auch danach fragen.
Der Nachteilsausgleich ist zwar eine gute Sache, aber wenns auch ohne geht, warum nicht. Ich möchte auch nicht eingestellt werden nur wegen einer Behinderung sondern wegen meiner Qualifikation. Als Arbeitgeber ist das Risiko überschaubar. Denn jeder Mitarbeiter kann krank werden und das ist 1. Unternehmerisches Risiko und 2. in einer gesunden Kalkulation mit enthalten. Theoretisch kann jede Frau schwanger werden und da macht auch kein vernünftiger Unternehmer großes tam tam.
Nun stellen wir das böse Wort Kündigung mal hinten an und schauen mal auf den Infoteil. Ich habe mich mit den Thema beschäftigt ob man den AG über die Schwerbehinderung informieren muss oder nicht. Wenn man das nicht macht und er danach fragt kann man mit nein antworten. Wenn aber die Arbeitsvertraglichen Pflichten nicht erfüllt werden können auf Grund der Erkrankung/ Behinderung hat man ein Problem und kann sich bei einer Kündigung nicht mehr auf die Schwerbehinderung berufen. Wenn keiner gefragt hat und der AG kündigt muss man, wenn man denn Klagt und sich dabei auf die Schwerbehinderung berufen will, den AG rechtzeitig über diese informieren. Somit soll der AG die Möglichkeit bekommen gesetzeskonform (tolles Wort) Kündigen zu können.
Und wie schon gesagt wurde, wenn der AG einen los werden will wird er das auch. Ist ja seine Firma.

Und warum bei jemanden arbeiten der einen nicht haben will. Das ist verschwendete Lebenszeit.
Diese Erkentnis hat mich übrigens viele Lebensjahre und viel Kraft gekostet.

Ottokar

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Ottokar

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