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Frage zu Zuzahlung bei Hilfsmittel Höchstbetrag – Seite 1

Das Forum zum Erfahrungsaustausch rund um sozialrechtliche Themen, z.B. zur Schwerbehinderung, zum Bezug der Hilfsmittel, zu Zuzahlungen und vielen anderen Themen.

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30 Beiträge • Seite 1 von 31, 2, 3

Frage zu Zuzahlung bei Hilfsmittel Höchstbetrag

Beitrag von Ele1 » 22.02.2015, 20:50

Hallo an Alle,

Ich habe die Artikel zu Zuzahlungen gelesen. Mir ist aufgefallen, dass man bei Verordnung von mehreren Hilfsmitteln im Monat trotzdem nur 10 Euro zu zählen muss.

Ich habe noch am Freitag meine KK angerufen, da ich Katheter und die Stomaversorgung brauch.

Die Leute wollten mir erzählen, dass dem nicht so ist und ich für beide Verordnungen zahlen muss.

Hat jemand selbst Erfahrungen gemacht und kann mir weiterhelfen?

Vielen Dank Gabi

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Ele1

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Frage zu Zuzahlung bei Hilsmittel Höchstbetrag

Beitrag von Hanna70 » 23.02.2015, 01:18

Hallo Gabi,

Deine KK hat recht.

Ich muss sowohl für die Stomaversorgung, die Versorgung mit Inkontinenzmaterial (Vorlagen) und auch die Trinknahrung jeweils 10 € zuzahlen. Da dann noch Apotheke, Physiotherapie u.ä. hinzukommen, lohnt es sich, sich bereits Anfang des Jahres von den Zuzahlungen befreien zu lassen. Damit erspart man sich auch die Zuzahlungen für einen eventuellen KH-Aufenthalt und vor allem das Sammeln aller Belege übers Jahr.

Hast Du bei Deiner KK bereits den Antrag gestellt, wegen chronischer Erkrankung nur 1 % (statt 2 %) Deines Jahres-Brutto-Einkommens zahlen zu müssen?

LG Rosi

PS: Hab eben Deine Frage nochmal gelesen. Du hast ein Colostoma und brauchst Katheter? :?
Stehen die Katheter mit auf der Verordnung für das Colostoma?

Bei Verordnung von mehreren Hilfsmitteln musst Du nur einmal 10 € zahlen, aber nicht bei mehreren Verordnungen. Dann werden pro Verordnung 10 € fällig.

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Hanna70

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Frage zu Zuzahlung bei Hilsmittel Höchstbetrag

Beitrag von Ele1 » 23.02.2015, 09:51

Hallo Rosi,

Es ist nicht sicher, ob die KK recht hat. Im Artikel , Zuzahlungen Teil 1, steht ein Beispiel.

Stomaträger und Diabetiker :-) 2 Rezepte - Stomamaterial
- Kanülen für den Pen

Beides sind zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel und da gilt die Regelung 10 Euro Höchstbetrag für alles.

In einem Artikel aus dem Forum Stoma-Welt .de gibt es einen Artikel steht
,Bei Hilfsmitteln , die zum Verbrauch bestimmt sind( z.B. Stomaversorgung/ Inkontinenzversorgung)
Beträgt die max. Zuzahlung insgesamt 10 Euro pro Monat, egal wieviel und welche Hilfsmittel
Benötigt werden.
Auch bei zwei unterschiedlichen Indikationen( Stomaversorgung und Katheterisierung) wird dieser
Betrag nur einmal fällig.

Heilmittel, wie Physiotherapie gehen Extra.

Wir haben an die KK geschrieben und mal sehen was da raus kommt.

Viele Grüsse Gabi

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Ele1

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Frage zu Zuzahlung bei Hilsmittel Höchstbetrag

Beitrag von Hanna70 » 23.02.2015, 14:00

Hallo Ele,

Danke für die Info! :roseSchenken:

Ich bekam am Anfang (da war ich noch nicht im Forum) ständig die Rechnungen der unterschiedlichen Versorger und habe brav gezahlt. :(

Jetzt schicke ich am Jahresanfang die Kopie der Befreiungskarte und bleibe unbehelligt.

Sagst Du noch mal Bescheid, wenn Du die Antwort der KK bekommen hast?

LG Rosi

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Hanna70

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Frage zu Zuzahlung bei Hilsmittel Höchstbetrag

Beitrag von Ele1 » 23.02.2015, 16:32

Hallo Rosi,

Wir hatten das per Mail heute eingereicht und schon eine Reaktion. Wir haben für Mittwoch einen Gesprächstermin und sollen alle Rechnungen ( zu viel bezahlt ) mitbringen.

Ich glaube unser Problem sind die verschiedenen Versorger . So war es angeblich für die Mitarbeiter nicht möglich dies zu bemerken?????????

Ich werde natürlich weiter berichten.

Viele Grüße Gabi

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Ele1

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Frage zu Zuzahlung bei Hilsmittel Höchstbetrag

Beitrag von hmengers » 23.02.2015, 17:09

Die Zuzahlung ist auf 10 Euro pro Monat begrenzt;Auszug aus einem gemeinsamen Rundschreiben der Krankenkassen von 2003;

GR v. 25.11.2003: Umsetzung GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) im Hilfsmittelbereich vom 25.11.2003 i.d.F. vom 30.3.2004 [Titel red. gekürzt] (HI1209673)
4.2.9 Berechnung der Zuzahlung bei nicht zum Verbrauch bestimmten Hilfsmitteln (HI1530353)
Für nicht zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel gilt die Zuzahlungsregelung gemäß § 33 Abs. 2 i. V. m. § 61 Satz 1 SGB V. Danach zahlen die Versicherten für jedes Hilfsmittel 10 % des von der Krankenkasse zu übernehmenden Betrages, mindestens jedoch fünf Euro und höchstens zehn Euro (allerdings nicht mehr als die Kosten des Mittels) an die abgebende Stelle.
Berechnung:
10 % vom Abgabepreis (von dem von der Krankenkasse zu übernehmenden Betrag)
? mindestens 5 EUR
? maximal 10 EUR
? ggf. begrenzt auf die Kosten des Mittels.
Da SGB 10 Ansprüche auf 4 Jahre begrenzt kann man alles was in der Zeit zuviel gezahlt wurde - notfalls Kopie beigefügt - zurückfordern :x

Herbert

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hmengers

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Frage zu Zuzahlung bei Hilsmittel Höchstbetrag

Beitrag von Ele1 » 23.02.2015, 17:15

Hallo Herbert,

Besten Dank. Da werden wir mal alle Rechnungen einsammeln und dann dort gut ausgerüstet aufschlagen.

Noch eine Frage. Wie lange hat man Zeit um Fahrtkosten ( Haus bis Tagesklinik und zurück)
Abzurechnen.

Vielen Dank Gabi

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Ele1

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Frage zu Zuzahlung bei Hilsmittel Höchstbetrag

Beitrag von hmengers » 23.02.2015, 17:24

Genau so lange, also 4 Jahre - gerechnet vom Ende des Vorjahres

Herbert

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hmengers

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Frage zu Zuzahlung bei Hilsmittel Höchstbetrag

Beitrag von Webkänguru » 23.02.2015, 18:20

Hallo zusammen,

für alle, die den angesprochenen Artikel noch nicht kennen, hier mal der Link:

Zuzahlungen Teil 1: Stomaversorgung

@Ele 1: genau darüber habe ich sogar schon mit Stomatherapeuten Diskussionen führen müssen. Dass die Zuzahlung bei den zum Verbrauch bestimmten Hilfsmittel insgesamt für ALLE benötigten Hilfsmittel auf 10 Euro im Monat begrenzt ist, ist scheinbar nicht allen Versorgern bewusst :?

Viele Grüße,
Christian

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Webkänguru

Moderator

Frage zu Zuzahlung bei Hilsmittel Höchstbetrag

Beitrag von Ele1 » 23.02.2015, 18:29

Hallo Christian,

da hast Du aber so was von Recht. Ich habe heut die Rechnung für die Zuzahlung ( Katheterversorgung) für Februar erhalten.
Da hab ich dann angerufen und Bescheid gesagt, dass ich meine Euro schon entrichtet ( Stoma) habe.
Dann war ja was los, man schicke eine Mahnung bis es werde nicht weiter geliefert.....

Ich habe dann von Meinem geplanten Treffen mit der KK berichtet . Der Versorger erwartet jetzt ein Schreiben.

Naja, wenigstens die nächste Lieferung ist gesichert und wie die Kasse es macht , sollte wohl nicht mein Problem sein.

Ohne Euren Zuspruch und die guten Informationen hatte ich wohl nicht so reagiert.

Viele Grüsse Gabi

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Ele1

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