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Hilfsmittel und das Ärzte-Budget – Seite 2

Das Forum zum Erfahrungsaustausch rund um sozialrechtliche Themen, z.B. zur Schwerbehinderung, zum Bezug der Hilfsmittel, zu Zuzahlungen und vielen anderen Themen.

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35 Beiträge • Seite 2 von 41, 2, 3, 4

Hilfsmittel und das Ärzte-Budget

Beitrag von hmengers » 11.06.2009, 11:54

Hallo,

Cremes etc. sind entweder Arzneimittel oder Hilfsmittel, aber nie Heilmittel, denn das sind (einfach nur blöde formuliert) Behandlungen/Anwendungen wie KG, Massagen, Ergotherapie usw.

Dass Hilfsmittel NIE budgetiert werden können/dürfen steht z.B. schön übersichtlich beschrieben bei der KV Hamburg. Das kannst Du ja mal ausdrucken und Deinem Arzt geben.

Die KK ist lt. esetz verpflichtet ALLE erforderlichen Hilfsmittel zu bezahlen (SGB V § 33), auch wenn sie nicht im HM-verzeichnis stehen. Alleine schon deshalb kann es keine Budgetierung über einen maximalen Betrag in Eu's für Hilfsmittel geben. :zunge:

herbert

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Hilfsmittel und das Ärzte-Budget

Beitrag von Webkänguru » 11.06.2009, 12:26

Hallo Bärchen,

ich glaube Tanja bezieht sich nur auf den Zusammenhang zur ursprünglichen Frage. Deine Aussage war ja korrekt und ist auch mehrmals bestätigt worden.

Also bittebitte weiter schreiben :)

Viele Grüße,
euer Webkänguru

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Webkänguru

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Hilfsmittel und das Ärzte-Budget

Beitrag von tierfreund » 11.06.2009, 14:24

@ Webkänguru,

Webkänguru hat geschrieben:ich glaube Tanja bezieht sich nur auf den Zusammenhang zur ursprünglichen Frage


:danke: für die Interpretation... Genau so war es auch gemeint...

@ Bärchen,

War garantiert nich böse gemeint und schon gar keine Kritik an Deinem Postig...

LG Tanja

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Hilfsmittel und das Ärzte-Budget

Beitrag von tierfreund » 11.06.2009, 14:31

@ Herbert,

dann kannst mir vielleicht auch sagen,unter was das Cirklemate Pflaster von EuroTec läuft..sprich Hilfs,- oder Heilmittel...

Denn da muß ich pro Packet immer extra Zuzahlen,weil mir mein Stomafritze sagt,das seih Verbandsmaterial????Dabei gehört es doch zu den Stomaartikeln,oder irre ich mich da???

LG Tanja

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Hilfsmittel und das Ärzte-Budget

Beitrag von hmengers » 11.06.2009, 14:53

so, jetzt weiß ich, was Circlemate Pflaster sind.

Hallo Tanja,

auf gut deutsch: Dein Versorger redet STUSS! :haarezuberge: Das ist eindeutig Stomaversorgungszubehör, das aber in Deutschland keine Hilfsmittel-Nummer hat. Braucht es aber auch nicht, weil ... siehe (wieder mal) den Artikel auf der Stoma-Welt (letzter Absatz).

Herbert

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Hilfsmittel und das Ärzte-Budget

Beitrag von Jovako » 11.06.2009, 15:23

Die Circlemate Pflaster haben sowohl eine Hilfsmittelnummer, Der Herr Kaulertz vom deutschen Vertrieb von Eurotec hat sie mir auch schon mal genannt, aber ich hab sie nicht zur Stelle. Der Versorger braucht sie auf einem extra Rezept, weil er nur damit bei Eurotec abrechnen kann, daher sicher die extra Rezeptgebühr. Das wird sich aber ändern, wenn mehr Versorger Eurotec ins Sortiment aufnehmen - mein SIEWA arbeitet gerade daran und ich brauch dann kein extra Rezept mehr. Derzeit ist es tatsächlich so, dass Circlemate noch unter Verbandsmittel laufen, aber dennoch Hilfsmittel sind.

Liebe Grüße
Jens

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Hilfsmittel und das Ärzte-Budget

Beitrag von hmengers » 11.06.2009, 15:59

Hallo,

bitte nicht verwechseln: eine Pharmazentralnummer (PZN) ist KEINE Hilfsmittelnummer! Circlemate hat keine Hilfsmittelnummer. ich habe es gerade noch mal sicherheitshalber nachgesehen. Und es ist ein Hilfsmittel zur Stomaversorgung, für das KEINE Zuzahlung zu leisten ist. Egal was Versorger und/oder Hersteller sagen. Das ist nichts als entweder Bequemlichkeit oder Abzocke.

Und wer von denen was anderes behauptet, den darf man zur Aufklärung mal gerne den Rechtsbeistand im Sozialrecht verweisen. :schimpfen: (Beruf rausgehängt - musste mal wieder sein, aber ich hatte gestern und heute wieder zu viele ähnliche Vorgänge auf dem Schreibtisch)

Herbert

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Hilfsmittel und das Ärzte-Budget

Beitrag von tierfreund » 11.06.2009, 19:46

Huhu Herbert,

ich danke dir viel mals... Werde wenn mein Stomafritze am ende des Monats kommt und mir meinen 6 Monatsbedarf vorbei bringt,mal ein recht großes Huhn mit ihm rupfen... ;) Mal sehen,was er mir dann zu sagen hat :shock:

LG Tanja

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tierfreund

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Hilfsmittel und das Ärzte-Budget

Beitrag von Jovako » 11.06.2009, 21:23

Okay Herbert, dann habe ich das sicher verwechselt.

LG Jens

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Jovako

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Hilfsmittel und das Ärzte-Budget

Beitrag von Linie 22 » 12.06.2009, 11:36

Und hier mein Senf noch dazu:
Habe gestern "ZUVERSICHT" von ConvaTec erhalten, gelesen und bin dabei auf folgendes Zitat gestoßen:

Änderungen im Hilfsmittelmarkt

Was bedeuten sie, und was kann der Patient tun?
Dr. med. Andreas Markuzzi, Experte für Gesundheitspolitik bei der ConvaTec (Germany) GmbH, informiert über aktuelle Entwicklungen bei der Hilfsmittelversorgung.

Demnächst wird es für die Versi­cherten der gesetzlichen Kran­kenkassen keine freie Wahl des Sanitätshauses oder Versorgers mit Hilfsmitteln mehr geben. Die bis Ende 2008 geltende Übergangsfrist wird voraussichtlich nicht verlängert. Schon jetzt können Krankenkassen Ausschreibungen durchführen bzw. für individuell anzufertigende Hilfsmittel oder Versorgungen mit hohem Dienst­leistungsanteil Verträge mit Leistungs­erbringern schließen. In der Regel wird die Versorgung mit bestimmten Hilfs­mitteln (z. B. Stomaartikel) für ein Ge­biet (z. B. Landkreis) und einen be­grenzten Zeitraum (z. B. zwei Jahre) ausgeschrieben.

Wie läuft die Hilfsmitttelversorgung in Zukunft ab?
Künftig werden die Krankenkassen ihren Mitgliedern die Vertragspartner (Leis­tungserbringer) für die Stomaversorgung zuteilen. Das wird in vielen Fällen nicht das gewohnte Sanitätshaus oder die vertraute Krankenschwester sein, und auch die Versorgung aus einer Hand ist nicht mehr unbedingt gewährleistet. Es bleibt zu hoffen, dass es durch diese neuen Regelungen nicht zu einer Quali­tätsminderung bei Produktauswahl und Dienstleistung kommen wird.

Was kann man als Patient tun, wenn man seinen Versorger nicht wechseln möchte? Will man von einem bestimmten Leis­tungserbringer versorgt werden, der keinen Vertrag mit der eigenen Kran­kenkasse hat, gibt es nur zwei Mög­lichkeiten: entweder zu einer anderen Krankenkasse wechseln, die mit dem gewünschten Leistungserbringer einen Vertrag hat, oder: selbst bezahlen. Ausnahmen gibt es nur bei „berech­tigtem Interesse" der Patienten (z. B. wegen höherwertiger Versorgung oder langjähriger Betreuung), wobei sie dann entstehende Mehrkosten selbst übernehmen müssen. Versorgungs­mängel mit dem zugewiesenen Versor­ger sollten umgehend der Krankenkas­se gemeldet werden.


Tschüüüss. gespannt.auf.utopische.hilfsmittelversorgungen. grüßt Silke ( Linie 22) :winke: :winke: :winke:

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Linie 22

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