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Schwerbehinderung und Vorteile? – Seite 2

Das Forum zum Erfahrungsaustausch rund um sozialrechtliche Themen, z.B. zur Schwerbehinderung, zum Bezug der Hilfsmittel, zu Zuzahlungen und vielen anderen Themen.

Hinweis: Dieses Forum ist ein Laienforum. Sofern rechtliche Themen angesprochen werden ersetzt es keine Rechtsberatung und dient nur dem Erfahrungsaustausch zwischen betroffenen Laien.
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28 Beiträge • Seite 2 von 31, 2, 3

Schwerbehinderung und Vorteile?

Beitrag von schlenzig » 21.02.2007, 13:38

Hallo Nici,

Nachteilsausgleiche, Rabatte u.a. werden tatsächlich in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich behandelt: (Warum auch immer:confused:).

Hier hast Du mal ein paar Internetadressen für NRW. Vieleicht kann man sich da noch bessere Infos Holen.

LG

Bodo

Verschiedene Internetadressen:
www.lebenmitbehinderungen.nrw.de
Internetportal des Sozialministeriums des Landes NRW, das für Menschen
mit Behinde-rungen Informationen von A bis Z, von „Ambulante Betreuung“
bis „Zusatzurlaub“ enthält. Verzeichnet sind dort zudem unter anderem
Adressen von Beratungsstellen und Selbsthilfegruppen, Hinweise auf
Angebote und Hilfen für Menschen mit Behinderungen sowie aktuelle
gesetzliche Regelungen.
www.call-nrw.de
Call NRW, das Bürger- und ServiceCenter der Landesregierung NRW. Hier
können Sie sich über aktuelle Themen informieren, Informationsbroschüren
des Landes NRW online bestellen oder herunterladen. Ferner werden regelmäßig
Live-Chats mit Experten zu wichtigen Bürgerfragen abgehalten.
www.nahverkehr.nrw.de
Eine Initiative des Verkehrsministeriums NRW mit Informationen über den
Nahverkehr in NRW
www.nrw-tourismus.de/pages/fuer_alle.htm
Internetportal des touristischen Dachverbandes „Nordrhein-Westfalen
Tourismus e.V.“ mit Informationen zum barrierefreien Tourismus/barrierefreies
Reisen in NRW
www.sw.nrw.de
Stiftung des Landes Nordrhein-Westfalen für Wohlfahrtspflege, die sich der
unmittelbaren und nachhaltigen Verbesserung der Lebenssituation behinderter
und alter Menschen verschrieben hat. Sie beteiligt sich an der
Finanzierung von Projekten mit Zuschüssen von bis zu 50 Prozent der notwendigen
Ausgaben.
www.arbeitsagentur.de
Internetportal der Bundesagentur für Arbeit, dass u.a. Informationen,
Hinweise und Tipps zu den Themen beruflicher Wiedereinstieg, berufliche
Neuorientierung, finanzielle Unterstützungsleistungen und rechtliche
Grundlagen enthält.
31
‘www.behindertenbeauftragter.de
Internetseite des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter
Menschen. Er ist der zentrale Ansprechpartner der Bundesregierung in
allen Angelegenheiten, die behinderte Menschen betreffen.
www.sgb-IX-umsetzen.de
Internetseite zum Umsetzungsstand des SGB IX – Rehabilitation und
Teilhabe behinderter Menschen.
www.bmgs.bund.de
Internetseite des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung,
dass zuständig ist für die berufliche Rehabilitation und die Förderung entsprechender
Einrichtungen, für das Sozialgesetzbuch IX sowie die Betreuung
und Förderung behinderter Menschen auf Bundesebene.
www.integrationsaemter.de
Internetseite der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen.
Die Integrationsämter sind zuständig für die Erhebung und Verwendung der
Ausgleichsabgabe, den besonderen Kündigungsschutz für schwerbehinderte
Menschen, die Begleitende Hilfe im Arbeitsleben für schwerbehinderte
Menschen sowie für Schulungs- und Bildungsmaßnahmen für das betriebliche
Integrationsteam..
Die Hauptfürsorgestellen sind im Rahmen des sozialen Entschädigungsrechts
Rehabilitationsträger nach dem Bundesversorgungsgesetz und für bestimmte
individuelle Leistungen an Kriegsopfer, Wehrdienst- und Impfgeschädigte
sowie Opfer von Gewalttaten zuständig.
www.aktion-mensch.de
Die Aktion Mensch fördert durch die Einnahmen der Aktion-Mensch-
Lotterie u.a. Projekte und Einrichtungen der Behindertenhilfe und -selbsthilfe
sowie der Kinder- und Jugendhilfe.

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schlenzig

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Schwerbehinderung und Vorteile?

Beitrag von Waltraud Mayer » 21.02.2007, 15:09

qMeli
weil ich mehr als 200,-Euro durch die Ermäßigungen einspare und mehr brauch ich eigentlich nie zum Zuzahlen (Praxisgebühr,Monatsbedarf,Apotheke)außer ich bin mal im Krankenhaus...
LG Waltraud

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Waltraud Mayer

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Schwerbehinderung und Vorteile?

Beitrag von Biggi0001 » 21.02.2007, 15:50

Info auch hier

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Biggi0001

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Schwerbehinderung und Vorteile?

Beitrag von Nici » 21.02.2007, 16:25

Sooooviele Antworten... Ihr seid SUPER!!!

Danke erstmal, werd mir alles in Ruhe durchlesen, und euch dann sicher mit Fragen nerven.

Erstmal Liebe Grüße:ballon:

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Nici

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Schwerbehinderung und Vorteile?

Beitrag von Floh » 06.03.2007, 17:54

Hallo Nici,

beim ADAC zahle ich nur die Hälfte an Beitrag, beim Autokauf und bei Autoversicherung gibts oftmals auch Nachlässe wegen der Behinderung.

Liebe Grüße
floh

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Floh

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Schwerbehinderung und Vorteile?

Beitrag von doro » 06.03.2007, 19:52

Das sagt der link:Info auch hier , genauso :D

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doro

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Schwerbehinderung und Vorteile?

Beitrag von Monsti » 06.03.2007, 22:10

Bei uns in Ösiland habe ich (u.a. auch aufgrund von Vermerken) eine Befreiung von der motorbezogenen KFZ-Steuer, außerdem komme ich in den Genuss eines kostenlosen Jahres-Pickerls für die Autobahn. Beim Telefon zahle ich keine Grundgebühr. Bei der Bahn bekomme ich Sonderpreise, naja, ansonsten halt die Kleinigkeiten wie verbilligte Eintrittskarten.

Grüßle aus Tirol von
Angie

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Monsti

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Schwerbehinderung und Vorteile?

Beitrag von Nici » 08.03.2007, 17:25

Hallo Monsti!
Echt, du kriegst Rabatt auf die Autosteuer u. Fernsehn keine Grundgebühr? Was hast du denn für "Vermerke"? Mein Männlein hat nur 100 % Schwerbehinderung - wohl auch wegen der Magenschleimhautentzündung (chronisch) und jetzt auch noch Blasenentzündung (was kriegt er dann? 200 %?)Aber er hat keine Vermerke oder Buchstaben, die uns was nützen würden....:confused:

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Nici

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Schwerbehinderung und Vorteile?

Beitrag von clape_de » 31.05.2007, 18:29

Hallo Ihr Alle.
Ich möchte diese Info nach längerer Zeit um folgendes erweitern:

Kraftfahrzeugkosten für Privatfahrten (§ 33 EStG)
Bei behinderten Menschen mit einem GdB von mindestens 80 können auch Kraftfahrzeugkosten für Privatfahrten in angemessenem Rahmen als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG neben dem Pauschbetrag berücksichtigt werden. Das gleiche gilt auch für behinderte Menschen mit einem GdB von 70, die in ihrer Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt sind (Merkzeichen G). Im allgemeinen wird ein nachgewiesener oder glaubhaft gemachter Aufwand von 3.000 km jährlich für angemessen erachtet. Da ein Kilometersatz von 0,30 € zugrunde gelegt wird, ergibt sich ein berücksichtigungsfähiger Aufwand von 900 € im Jahr. Benutzt ein behinderter Mensch kein eigenes Kraftfahrzeug, so können in den genannten Fällen auch nachgewiesene oder glaubhaft gemachte Aufwendungen für andere Verkehrsmittel (z. B. Taxi) in angemessenem Umfang als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden; werden daneben behinderungsbedingte Kraftfahrzeugkosten geltend gemacht, ist die für Kraftfahrzeugkosten im allgemeinen als angemessen anzusehende jährliche Fahrleistung von 3.000 km entsprechend zu kürzen. Bei behinderten Menschen, die außergewöhnlich gehbehindert (Merkzeichen aG), blind (Merkzeichen Bl) oder hilflos (Merkzeichen H) sind, sind grundsätzlich alle Kraftfahrzeugkosten, soweit sie nicht Betriebsausgaben oder Werbungskosten sind, eine außergewöhnliche Belastung, also nicht nur die unvermeidbaren Kosten zur Erledigung privater Angelegenheiten, sondern in angemessenem Rahmen auch die Kosten für Erholungs-, Freizeit- und Besuchsfahrten. Soweit die Fahrleistung für Privatfahrten 15.000 km im Jahr übersteigt, ist die Grenze des Angemessenen in aller Regel überschritten. Die Fahrtkosten werden mit einem Kilometersatz von 0,30 € pro gefahrenem Kilometer berücksichtigt. Höhere Aufwendungen sind nicht berücksichtigungsfähig.

Ich habe ein GdB von 80 ohne irgendein Merkzeichen und habe heute beim Finanzamt 3000 km bzw. 900 € bei meiner Steuererklärung geltend gemacht. Es wurde ohne Nachfragen akzeptiert.
Ich hoffe das diese Info für Euch eine Hilfe ist.
VG
Claus-Peter

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clape_de

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Schwerbehinderung und Vorteile?

Beitrag von Hannes » 31.05.2007, 19:27

Ich möchte ja kein Spielverderber sein, möchte aber darauf Hinweisen, dass Texte und Artikel, egal welcher Art nicht von fremden Quellen kopiert werden dürfen.

Eine Verlinkung der entsprechenden Seite genügt, ist völlig korrekt – erspart auch Mammutbeiträge im Forum und schränkt die Information nicht ein.

Jeder Verfasser/Autor möchte sein Copyright geschützt haben, dies stellt auch der Gesetzgeber klar. Inhalte ohne Einwilligung des Rechteinhabers ziehen straf- oder zivilrechtliche Folgen nach sich.

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Hier die Verlinkung:

http://www.bluter-info.de/modules.php?n ... &sidebar=0

Hannes

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Hannes

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