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Schwerbehinderung und Vorteile? – Seite 3

Das Forum zum Erfahrungsaustausch rund um sozialrechtliche Themen, z.B. zur Schwerbehinderung, zum Bezug der Hilfsmittel, zu Zuzahlungen und vielen anderen Themen.

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Schwerbehinderung und Vorteile?

Beitrag von Monsti » 31.05.2007, 21:04

Danke, dass Du das nachgeholt hast.

LG Angie

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Monsti

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Schwerbehinderung und Vorteile?

Beitrag von clape_de » 31.05.2007, 21:42

Hallo Hannes und Monsti.
OK habe es nicht gewußt. Weiß für die Zukunft Bescheid.
VG
Claus-Peter

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clape_de

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Schwerbehinderung und Vorteile?

Beitrag von Axel » 31.05.2007, 21:52

Danke für die Info; ich mache seit Jahren meine Steuererklärung selbst und das ist ein fester Posten.

Ein Hinweis von mir (nicht kopiert und ohne Link): Für Menschen mit Behinderungen ab GdB von 70 gilt die gekürze Entfernungspauschale zur Arbeit nicht, d.h. der Weg zur Arbeit wird ab dem ersen Kilometer gerechnet (nicht erst ab dem 21. Kilometer).

Gruß - Axel

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Axel

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Schwerbehinderung und Vorteile?

Beitrag von Melli » 02.06.2007, 10:22

eine ganz dumme Frage am Rande....ich fahre also jeden Tag mit der Ubahn zur Arbeit und kann das geltend machen, wenn ich nachweisen kann, dass ich zB jeden Morgen und jeden Abend zur gleichen Zeit dorthin gefahren bin, wo mein Arbeitgeber sitzt?
Und ist das sozusagen zusätzlich zur normalen Steuerrückzahlung durch den GdB?

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Melli

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Schwerbehinderung und Vorteile?

Beitrag von Axel » 02.06.2007, 10:44

Moin Moin Meli ... das ist wohl nicht so.

Das von mir Genannte bezieht sich auf die Farhten zum Arbeitgeber mit dem privaten PKW. Du kannst ja die Fahrkarte bei den Werbungskosten absetzen.

Gruß - Axel

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Axel

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Schwerbehinderung und Vorteile?

Beitrag von Melli » 02.06.2007, 10:47

Danke, Axel!

Bei cla_pe las sich das so (hab auch ein G Merkzeichen).
Also nehme ich lieber das Auto? ;)

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Melli

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Schwerbehinderung und Vorteile?

Beitrag von Axel » 02.06.2007, 10:54

Hi Meli ... das ist letztendlich ein Rechenexempel und Du mußt auch bedenken: wo sind die Haltepunkte der U-Bahn (günstig gelegen?) oder wo bekommst Du einen Parkplatz fürs Auto.

Clape hat was Anderes gemeint: Du kannst zusätzlich zu den "Belastungen" durch Rezeptgebühren, Arztkosten u.ä. auch noch 1.500 Kilometer à 0,30 € für krankheitsbedingte Fahrten absetzen. Allerdings gibt es da den zumutbaren Eigenanteil, den Du erst mal selbst tragen mußt. Bei mir ist es so, dass ich durch Marias Behinderung 2 x 1.500 km absetzen kann ... und dann liegen wir ganz gut. 2005 wurden damit alle unsere Belege vom Arzt etc. anerkannt, da wir alleine mit den Kilometern über der zumutbaren Eigenbelastung lagen. LG Axel

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Axel

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Schwerbehinderung und Vorteile?

Beitrag von Melli » 02.06.2007, 10:57

ah, super, danke :)

Hab von Steuersachen so gar keine Ahnung. Nönö, bleibt schon bei Rad und UBahn ;)

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Melli

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